Thüringen will Zweigapotheken strenger regeln

Thüringen will Zweigapotheken strenger regeln

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Gesundheitspolitik in Thüringen: Apothekenregelungen

Erfurt () – Die SPD-Landtagsfraktion in Thüringen hat eine Bundesratsinitiative gestartet, um die Regeln für Zweigapotheken zu verschärfen. Das teilte die gesundheitspolitische Sprecherin Cornelia Urban (SPD) am Freitag mit.

Ziel sei es, die wohnortnahe Versorgung zu sichern und eine Ausweitung von Apothekenketten zu verhindern.

Konkret schlägt Thüringen Änderungen am geplanten Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz des Bundes vor. Demnach soll ein Apothekeninhaber maximal vier Betriebsstätten insgesamt und höchstens eine Zweigapotheke besitzen dürfen.

Zweigapotheken sollen nur dort erlaubt sein, wo die nächste Apotheke in der Regel mehr als 15 Kilometer entfernt ist. Damit will man verhindern, dass sie als „wirtschaftlich günstiges Expansionsmodell“ dienen.

Urban erklärte, Apotheken seien Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge.

Gerade im ländlichen Raum müssten Arzneimittel und Beratung zuverlässig erreichbar bleiben. Die Landesregierung habe sich im Koalitionsvertrag das „20-Minuten-Land“ zum Ziel gesetzt, was auch für Apotheken gelte.

„Deshalb ist es richtig, Zweigapotheken strikt als Ausnahmeinstrument zu definieren“, so Urban.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Logo einer Apotheke (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Cornelia Urban

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Worum geht es in einem Satz?

Die SPD-Landtagsfraktion in Thüringen hat eine Bundesratsinitiative gestartet, um die Regelungen für Zweigapotheken zu verschärfen, damit eine wohnortnahe Versorgung sichergestellt und die Ausbreitung von Apothekenketten verhindert wird.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Bedarf an wohnortnaher Arzneimittelversorgung
  • Gefahr der Expansion von Apothekenketten
  • Regelungen im Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz
  • Hoher Abstand zu nächster Apotheke als Kriterium
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  • Ziel des "20-Minuten-Lands" im Koalitionsvertrag
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Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

Politik reagiert mit Bundesratsinitiative der SPD-Landtagsfraktion
Ziel ist Sicherung der wohnortnahen Versorgung
Vorschlag zur Änderung des Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetzes
Maximal vier Betriebsstätten und eine Zweigapotheke pro Inhaber
Zweigapotheken nur bei mehr als 15 Kilometer Abstand zur nächsten Apotheke erlaubt
Zweck ist Verhinderung wirtschaftlicher Expansion von Apothekenketten
Urban betont Bedeutung der Apotheken für öffentliche Daseinsvorsorge
Ziel im ländlichen Raum: zuverlässige Erreichbarkeit von Arzneimitteln und Beratung
Koalitionsvertrag der Landesregierung sieht "20-Minuten-Land" vor
Zweigapotheken sollen strikt als Ausnahme definiert werden

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Verschärfung der Regeln für Zweigapotheken
  • Sicherung der wohnortnahen Versorgung
  • Verhinderung der Ausweitung von Apothekenketten
  • Begrenzung der Betriebsstätten auf maximal vier
  • Erlaubnis von Zweigapotheken nur bei großer Entfernung zur nächsten Apotheke
  • Vermeidung der Nutzung von Zweigapotheken als Expansionsmodell
  • Gewährleistung der zuverlässigen Erreichbarkeit von Arzneimitteln und Beratung
  • Zielsetzung des "20-Minuten-Lands" für Apotheken
  • Definition von Zweigapotheken als Ausnahmeinstrument

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme der gesundheitspolitischen Sprecherin Cornelia Urban (SPD) zitiert, die betont, dass Apotheken Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge sind und im ländlichen Raum Arzneimittel sowie Beratung zuverlässig erreichbar bleiben müssen.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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