Bundestag verweigert sieben AfD-Mitarbeitern die Hausausweise

Sicherheitsvorkehrungen im Bundestag: Zugangsbeschränkungen

() – Der hat deutlich mehr AfD-Mitarbeitern den Zugang zum verwehrt als bislang bekannt. In der aktuellen Wahlperiode verweigerte die Verwaltung sieben Personen den Hausausweis für den Bundestag, berichtet der „Spiegel“. In zwei weiteren Fällen lehnte sie den Zugang zu den IT-Systemen ab.

Bei allen gesperrten Personen handelt es sich laut „Spiegel“ um Mitarbeiter der AfD. Die Bundestagsverwaltung macht dazu keine Angaben. Mehreren Betroffenen wird offenbar vorgeworfen, Rechtsextreme oder verurteilte Straftäter zu sein, andere sollen durch vertiefte Russlandkontakte aufgefallen sein, hieß es in dem Bericht.

Die AfD-Bundestagsfraktion bestätigte dem Nachrichtenmagazin den Vorgang auf Nachfrage. Über die konkreten Vorwürfe gab sie demnach keine Auskunft.

Mitarbeiter, die durch die Sicherheitsprüfung des Parlaments fallen, werden bislang weiter aus Steuergeldern bezahlt. Sie können zwar den Bundestag nicht betreten, aber weiter für Abgeordnete arbeiten.

Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) will nun das Abgeordnetengesetz ändern, um das zu verhindern: In einem Brief an die Fraktionen schreibt sie von einer „Regelungslücke“, die es zu schließen gelte. „Kein Zutritt wegen gravierender Sicherheitsbedenken, aber gleichzeitig ein Arbeitsvertrag im Bundestag bei einem Abgeordneten, bezahlt aus Steuergeld – das ist ein Widerspruch, der für mich nicht zu erklären ist“, sagte Klöckner dem „Spiegel“.

4,4/5 (19 Bewertungen)

Bist du ein guter Leser? 👍

Welcher Begriff kam im Artikel vor?




Bist du ein guter Leser? 👍

Welcher Begriff kam im Artikel vor?




Bist du ein guter Leser? 👍

Welcher Begriff kam im Artikel vor?




Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Bundestag im Winter am 12.01.2026

💬 Zu den Kommentaren

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Bundestag, AfD, CDU, Spiegel, dts Nachrichtenagentur

Wann ist das Ereignis passiert?

Das beschriebene Ereignis fand am 12.01.2026 statt.

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Berlin

Worum geht es in einem Satz?

Die Bundestagsverwaltung hat mehreren AfD-Mitarbeitern den Zugang zum Parlament aufgrund von Sicherheitsbedenken verwehrt, während sie dennoch weiterhin aus Steuermitteln finanziert werden, was zu geplanten Änderungen im Abgeordnetengesetz führt.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Zugang zu Hausausweisen und IT-Systemen verweigert
  • Betroffene sind Mitarbeiter der AfD
  • Vorwürfe: Rechtsextremismus, verurteilte Straftäter, Russlandkontakte
  • Keine Angaben der Bundestagsverwaltung
  • Bestätigung des Vorfalls durch AfD-Bundestagsfraktion
  • Sicherheitsprüfung nicht bestanden
  • Weiterhin Bezahlung durch Steuergelder trotz Ausschluss
  • Forderung nach Änderung des Abgeordnetengesetzes
  • Identifizierte Regelungslücke als Problem

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

  • Bundestag verwehrt mehr AfD-Mitarbeitern den Zugang als bekannt
  • Sieben Personen erhielten keinen Hausausweis, zwei keinen Zugang zu IT-Systemen
  • Betroffene sollen rechtsextreme Verbindungen oder Straftaten aufweisen
  • AfD-Bundestagsfraktion bestätigt Vorgang, gibt aber keine Auskunft zu Vorwürfen
  • Gesperrte Mitarbeiter arbeiten weiterhin für Abgeordnete und erhalten Gehalt aus Steuermitteln
  • Bundestagspräsidentin Julia Klöckner plant Änderung des Abgeordnetengesetzes
  • Klöckner spricht von Regelungslücke, die geschlossen werden müsse

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Zugang zu den Räumlichkeiten des Bundestags verweigert
  • Zugang zu IT-Systemen abgelehnt
  • Vorwurf von Rechtsextremismus oder Vorstrafen bei Betroffenen
  • Sorgen um vertiefte Russlandkontakte
  • Weiterzahlung aus Steuergeldern an gesperrte Mitarbeiter
  • Möglichkeit für gesperrte Mitarbeiter, weiterhin für Abgeordnete zu arbeiten
  • Bedarf an Änderung des Abgeordnetengesetzes
  • Identifizierte Regelungslücke im aktuellen Gesetz
  • Widerspruch zwischen Zugangsbeschränkung und Arbeitsverhältnis im Bundestag

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme von Bundestagspräsidentin Julia Klöckner zitiert, in der sie auf die "Regelungslücke" hinweist und den aktuellen Zustand als unerklärlich bezeichnet.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
Letzte Artikel von Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH (Alle anzeigen)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert