Potsdam will neuen "Bauturbo" nutzen

Potsdam will neuen "Bauturbo" nutzen

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Wohnungsbaugestaltung in Potsdam Optimiert

Potsdam () – Potsdam will die neuen Möglichkeiten der Baugesetzbuch-Novelle nutzen, um den Wohnungsbau zu beschleunigen. Das teilte Bernd Rubelt, Beigeordneter für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Umwelt, gemeinsam mit Fachbereichsleiter Erik Wolfram im Ausschuss für Stadtentwicklung mit.

Die Verwaltung wird der Stadtverordnetenversammlung einen Grundsatzbeschluss zur Anwendung des neuen Zustimmungsverfahrens nach Paragraph 246e BauGB vorlegen.

Der Grundsatzbeschluss sieht vor, dass die Verwaltung bei Vorhaben, die der städtischen Beschlusslage entsprechen, die Zustimmung selbstständig erteilen kann. Bei Wohnungsbauvorhaben, die nicht festgesetzten Bebauungsplänen entsprechen, bleibt die Entscheidung bei der Stadtverordnetenversammlung.

Die neuen Regelungen sind seit dem 30. Oktober in Kraft.

Mit der Zustimmung sollen Bedingungen verknüpft werden: Bei Vorhaben mit sechs oder mehr Wohneinheiten müssen 30 Prozent der Wohnfläche mit Mietpreis- und Belegungsbindungen errichtet werden. Bei Projekten ab 20 Wohneinheiten wird geprüft, ob zusätzliche Kita- oder Schulplätze nötig sind.

Bauherren verpflichten sich, innerhalb von drei Jahren nach Genehmigung mit dem Bau zu beginnen.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Kransitz (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Die vollständigen Namen der Personen im Artikel sind: Bernd Rubelt, Erik Wolfram.

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Potsdam, Bernd Rubelt, Erik Wolfram, Stadtverordnetenversammlung, Baugesetzbuch, Paragraph 246e BauGB

Wann ist das Ereignis passiert?

Das beschriebene Ereignis fand seit dem 30. Oktober statt.

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Potsdam

Worum geht es in einem Satz?

Potsdam plant, die neuen Regelungen der Baugesetzbuch-Novelle zu nutzen, um den Wohnungsbau zu beschleunigen, indem die Verwaltung bei städtisch konformen Projekten die Zustimmung eigenständig erteilen kann, während bei größeren Vorhaben Auflagen wie Mietpreisbindungen und die Prüfung zusätzlicher Kita- oder Schulplätze gelten.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Novelle des Baugesetzbuches
  • Ziel des beschleunigten Wohnungsbaus
  • Entscheidung der Stadtverwaltung zur eigenständigen Zustimmung
  • Einführung neuer Rangordnung für Wohnungsbauvorhaben
  • Änderungen im Genehmigungsverfahren seit 30. Oktober
  • Anforderungen bei Wohnbauprojekten (z. B. Mietpreisbindung)

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

Nein.

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Beschleunigung des Wohnungsbaus
  • Selbstständige Zustimmung der Verwaltung bei entsprechenden Vorhaben
  • Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung bei abweichenden Wohnungsbauvorhaben
  • Bindung an Mietpreis- und Belegungsbindungen bei Projekten mit sechs oder mehr Wohneinheiten
  • Prüfung zusätzlicher Kita- oder Schulplatzbedarfe bei größeren Projekten
  • Verpflichtung für Bauherren, innerhalb von drei Jahren mit dem Bau zu beginnen

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme zitiert: Bernd Rubelt, Beigeordneter für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Umwelt, und Fachbereichsleiter Erik Wolfram teilen mit, dass Potsdam die neuen Möglichkeiten der Baugesetzbuch-Novelle nutzen will, um den Wohnungsbau zu beschleunigen.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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