Cyberabwehr und Sicherheitsbehörden in Deutschland
Berlin () – Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) unterstützt den Vorstoß von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) zur Erweiterung der Befugnisse von Sicherheitsbehörden bei Cyberangriffen. BDK-Bundesvorsitzender Dirk Peglow sagte am Montag, dass die Abwehrfähigkeit Deutschlands gegen schwere Cyberangriffe gestärkt werden müsse.
Sicherheitsbehörden sollten in der Lage sein, laufende oder unmittelbar bevorstehende Angriffe effektiv zu stoppen, auch wenn die Infrastruktur im Ausland stehe.
Cyberkriminalität sei zu einer der größten sicherheitspolitischen Herausforderungen geworden, da Cyberkriminelle international agierten und wirtschaftliche Schäden in Milliardenhöhe verursachten. Peglow sagte, eine rein landesbezogene Reaktionsstruktur werde dieser Dynamik nicht mehr gerecht und bringe Polizeidienststellen der Länder oft an ihre Grenzen.
Nach Auffassung des BDK sollte das Bundeskriminalamt als Zentralstelle der deutschen Polizei mit entsprechenden Cyberabwehrbefugnissen ausgestattet werden.
Jede Befugnisausweitung müsse auf einer klaren rechtsstaatlichen Grundlage erfolgen, so Peglow weiter. Der BDK hält eine Grundgesetzänderung für unverzichtbar, da die Gefahrenabwehr nach aktueller Rechtslage grundsätzlich Aufgabe der Länder sei.
Ohne eine entsprechende Kompetenznorm im Grundgesetz könne das BKA keine eigenen Abwehrbefugnisse im Cyberraum erhalten, selbst wenn der Handlungsdruck groß sei, so der BDK-Vorsitzende.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Alexander Dobrindt, Dirk Peglow
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK), Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU), Bundeskriminalamt (BKA)
Wann ist das Ereignis passiert?
Nicht erwähnt
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Berlin
Worum geht es in einem Satz?
Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) unterstützt den Vorschlag von Bundesinnenminister Dobrindt zur Stärkung der Befugnisse von Sicherheitsbehörden bei Cyberangriffen und fordert eine Grundgesetzänderung, um dem Bundeskriminalamt entsprechende Abwehrbefugnisse zu verleihen.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Zunehmende Cyberkriminalität
- Internationale Agierung von Cyberkriminellen
- Wirtschaftliche Schäden in Milliardenhöhe
- Unzureichende landesbezogene Reaktionsstruktur
- Belastung der Polizeidienststellen der Länder
- Forderung nach stärkeren Befugnissen für Sicherheitsbehörden
- BDK sieht dringenden Handlungsbedarf
- Notwendigkeit einer Grundgesetzänderung für erweiterte Befugnisse
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
- BDK unterstützt Dobrindts Vorstoß zur Erweiterung der Befugnisse von Sicherheitsbehörden
- Abwehrfähigkeit Deutschlands gegen Cyberangriffe soll gestärkt werden
- Sicherheitsbehörden sollen laufende Angriffe effektiv stoppen können
- Cyberkriminalität wird als große sicherheitspolitische Herausforderung bezeichnet
- Peglow macht auf Grenzen der landesbezogenen Reaktionsstruktur aufmerksam
- BDK fordert Ausstattung des BKA mit Cyberabwehrbefugnissen
- Ausweitung der Befugnisse soll auf klarer rechtsstaatlicher Grundlage basieren
- Grundgesetzänderung wird als unverzichtbar angesehen
- Aktuelle Rechtslage sieht Gefahrenabwehr als Aufgabe der Länder vor
- Ohne Kompetenznorm im Grundgesetz kann BKA keine eigenen Abwehrbefugnisse erhalten
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Stärkung der Abwehrfähigkeit gegen Cyberangriffe
- Effektives Stoppen von laufenden oder bevorstehenden Angriffen
- Anpassung der Reaktionsstruktur an internationale Dynamik
- Entlastung der Polizeidienststellen der Länder
- Notwendigkeit einer Grundgesetzänderung
- Schaffung einer klaren rechtsstaatlichen Grundlage
- Ausstattung des BKA mit Cyberabwehrbefugnissen
- Verhinderung von rechtlichen Hindernissen für das BKA
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme zitiert. BDK-Bundesvorsitzender Dirk Peglow sagt, dass die Abwehrfähigkeit Deutschlands gegen schwere Cyberangriffe gestärkt werden müsse.
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