Politik in Berlin: Reformbedarf zu Schwangerschaftsabbrüchen
Berlin () – Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) spricht sich für eine Reform des Paragrafen 218 aus, der die Strafbarkeit von Schwangerschaftsabbrüchen regelt.
„Das sind sehr persönliche Entscheidungen, die für die betroffenen Frauen meist existenziell sind“, sagte sie der „Zeit“. In ihrem Interesse und auch in dem vieler Ärzte fände sie es hilfreich, klarzustellen, dass ein Schwangerschaftsabbruch in den ersten drei Monaten nicht rechtswidrig sei. „Für mich persönlich hat das Thema im Strafrecht nichts verloren“, sagte Hubig.
Dennoch geht die SPD-Politikerin nicht davon aus, das Gesetz in der aktuellen Koalition ändern zu können. „Das ist ein heiß umkämpftes Thema – und wird wohl letztlich kein gemeinsames Vorhaben in dieser Legislaturperiode“, sagte sie.
Die Haltung zu Schwangerschaftsabbrüchen hatte auch die Debatte um Frauke Brosius-Gersdorf bestimmt, deren Wahl als Verfassungsrichterin im Sommer scheiterte. „Es hat mich und viele andere in der Politik erschüttert“, erklärt die Justizministerin mit Blick auf diesen Vorgang im Bundestag. „Das Vertrauen in die Unabhängigkeit der Justiz sollte geschwächt werden und wurde geschwächt.“ So etwas habe es noch nie gegeben, und sie sei sehr froh, dass es im zweiten Anlauf gelungen sei, drei ebenfalls hervorragende Kandidaten zu wählen. „Den Umgang mit Frau Brosius-Gersdorf bedauere ich sehr, sie hat das mit unglaublich viel Rückgrat und Würde durchgestanden.“
Ein Vorschlagsrecht der AfD für die Richter des Bundesverfassungsgerichts lehnt die Justizministerin ab. Bei der Auswahl der Kandidaten komme es auf die exzellente juristische Qualifikation an – und auf ein Bewusstsein für die Tragweite der Entscheidungen, die das Bundesverfassungsgericht zu treffen habe. „Einer als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuften Partei ein Vorschlagsrecht einzuräumen, halte ich auch deshalb für ein No-Go“, sagte Hubig.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Stefanie Hubig am 15.10.2025 |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Stefanie Hubig, Frauke Brosius-Gersdorf
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Bundesjustizministerium, Stefanie Hubig, SPD, Zeit, Frauke Brosius-Gersdorf, Bundestag, AfD, Bundesverfassungsgericht
Wann ist das Ereignis passiert?
15.10.2025
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Berlin
Worum geht es in einem Satz?
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig befürwortet eine Reform des Paragrafen 218 zur Strafbarkeit von Schwangerschaftsabbrüchen, sieht jedoch aufgrund der politischen Situation keine Möglichkeit für gesetzliche Änderungen in der aktuellen Legislaturperiode und lehnt ein Vorschlagsrecht der AfD für Verfassungsrichter ab.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Diskussion um die Reform des Paragrafen 218
- Persönliche Entscheidungen von Frauen bezüglich Schwangerschaftsabbrüchen
- Widerstand gegen die gesetzliche Regelung von Schwangerschaftsabbrüchen
- Vorfall um Frauke Brosius-Gersdorfs gescheiterte Wahl als Verfassungsrichterin
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- Ablehnung des Vorschlags der AfD für Richter des Bundesverfassungsgerichts
- Bedeutung der juristischen Qualifikation bei der Auswahl von Kandidaten
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
- Stefanie Hubig spricht sich für Reform des Paragrafen 218 aus
- Betont Existenzielle Entscheidungen für Frauen
- Will klarstellen, dass Schwangerschaftsabbruch in ersten drei Monaten nicht rechtswidrig ist
- Sie sieht keine Möglichkeit zur Gesetzesänderung in der aktuellen Koalition
- Thema gilt als heiß umkämpft, kein gemeinsames Vorhaben in dieser Legislaturperiode
- Debatte um Frauke Brosius-Gersdorf beeinflusste Haltung zu Schwangerschaftsabbrüchen
- Bedauert die Behandlung von Brosius-Gersdorf und hebt ihre Würde hervor
- Lehnt Vorschlagsrecht der AfD für Verfassungsrichter ab
- Betont Wichtigkeit der juristischen Qualifikation und Tragweite der Entscheidungen
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Klarstellung, dass ein Schwangerschaftsabbruch in den ersten drei Monaten nicht rechtswidrig sei
- Kein gemeinsames Vorhaben zur Gesetzesänderung in der aktuellen Legislaturperiode
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- Bedauern über den Umgang mit Frauke Brosius-Gersdorf
- Ablehnung eines Vorschlagsrechts der AfD für Bundesverfassungsrichter
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig zitiert. Sie äußert, dass Schwangerschaftsabbrüche in den ersten drei Monaten nicht rechtswidrig sein sollten und dass das Thema im Strafrecht nichts verloren habe.
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