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Abtreibung: Schwarz-Rot streitet über Auslegung des Koalitionsvertrags
Berlin () – Zwischen Union und SPD ist wohl ein Konflikt über die Auslegung des Koalitionsvertrages zum Thema Abtreibungen entbrannt. Das berichtet die „Welt“.
In der Endfassung des Vertrages hatten sich die Koalitionäre darin für eine Verbesserung der Versorgungssituation von Frauen in Konfliktsituationen geeinigt: „Wir erweitern dabei die Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung über die heutigen Regelungen hinaus.“ Nach Ansicht der SPD-Kandidatin für das Bundesverfassungsgericht, Frauke Brosius-Gersdorf, macht diese Formulierung eine Legalisierung von Abtreibungen in der Frühphase der Schwangerschaft nötig, da eine Leistungspflicht der Krankenkassen nur für rechtmäßige Abbrüche bestehe.
Die CDU/CSU im Bundestag widersprach dieser Auffassung in der „Welt“: Mit der Formulierung im Koalitionsvertrag sei lediglich die Verbesserung der finanziellen Unterstützung für bedürftige Frauen gemeint. „Bei geringem Einkommen werden die Kosten schon heute von den Bundesländern aus Steuermitteln übernommen. In dem Antragsverfahren sind die Krankenkassen das Scharnier, sie leiten die Anträge an die staatlichen Stellen weiter. Nichts anderes ist gemeint, wenn im Koalitionsvertrag von einer Erweiterung der Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung `über die heutige Regelung hinaus` die Rede ist“, sagte Rechtspolitikerin Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU) der „Welt“.
Eine Übernahme des Schwangerschaftsabbruchs in den regulären Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen lehne die Union ab. „Es gibt auch keinen Anlass zu Interpretationen, dass die Union von der Rechtslage abrücken will“, sagte Winkelmeier-Becker. „Eine Veränderung bei Paragraf 218 ist nicht vereinbart und stünde im klaren Widerspruch zur Schutzpflicht des Staates gegenüber dem Ungeborenen und zur Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes.“
„Im Koalitionsvertrag haben wir vereinbart, dass wir die Kostenübernahme von Schwangerschaftsabbrüchen über die aktuelle Regelung hinaus erweitern. Für mich bedeutet das, dass wir diese zu einer Kassenleistung machen wollen“, sagte hingegen die SPD-Rechtspolitikerin Carmen Wegge der „Welt“. „Dafür wäre es tatsächlich erforderlich, den Schwangerschaftsabbruch in der Frühphase zu legalisieren, weil rechtswidrige Eingriffe nicht über die Krankenkassen finanziert werden können. Hier hat Frau Brosius-Gersdorf recht.“
Mit ihrem fraktionsübergreifenden Gesetzentwurf, Schwangerschaftsabbrüche in der Frühphase zu legalisieren, hätten SPD, Grüne und Linke sich vor der Bundestagswahl zwar nicht durchsetzen können – auch weil die Zeit gefehlt habe, so Wegge. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) habe aber im Zuge der Debatte gesagt, dass er dazu bereit sei, nach der Wahl über eine Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs zu reden, so Wegge. „Daran werden wir ihn auch messen. Wir haben jetzt vier Jahre Zeit, ausführlich darüber zu diskutieren.“
Hintergrund: In seiner Sommerpressekonferenz am Freitag hatte Merz gesagt, die Verabredungen des Koalitionsvertrags sollten ohne Abstriche kommen. „Welche Rechtsfolgen das hat, möglicherweise auch auf den Paragrafen 218 des Strafgesetzbuches, kann ich jetzt nicht abschließend beurteilen.“ Derzeit seien Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland rechtswidrig, blieben aber unter bestimmten Umständen straffrei, so Merz. „Ob diese Konstruktion geändert werden muss, wenn wir im Sozialrecht und im Krankenkassenrecht etwas ändern, vermag ich im Augenblick nicht zu beantworten. Meine Vermutung ist, wir werden daran, jedenfalls deswegen, nichts ändern müssen.“
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Deutscher Bundestag (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Frauke Brosius-Gersdorf, Elisabeth Winkelmeier-Becker, Carmen Wegge, Friedrich Merz
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Union, SPD, Bundesverfassungsgericht, CDU/CSU, Welt, Elisabeth Winkelmeier-Becker, Carmen Wegge, Grüne, Linke, Friedrich Merz, Strafgesetzbuch, Deutscher Bundestag, dts Nachrichtenagentur
Wann ist das Ereignis passiert?
Nicht erwähnt
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Berlin
Worum geht es in einem Satz?
Es gibt einen Konflikt zwischen der Union und der SPD über die Auslegung des Koalitionsvertrags bezüglich der Kostenübernahme für Abtreibungen, wobei die SPD eine Legalisierung von Abtreibungen in der Frühphase fordert, während die Union dies ablehnt und lediglich eine Verbesserung der finanziellen Unterstützung für bedürftige Frauen sieht.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
Der Konflikt zwischen Union und SPD über den Koalitionsvertrag zu Abtreibungen entstand aufgrund unterschiedlicher Interpretationen der Formulierung zur Kostenübernahme für Schwangerschaftsabbrüche. Die SPD sieht darin die Notwendigkeit, Abtreibungen in der Frühphase zu legalisieren, während die Union dies als rein finanzielle Unterstützung für bedürftige Frauen interpretiert.
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
Im Artikel wird beschrieben, dass ein Konflikt zwischen Union und SPD über die Auslegung des Koalitionsvertrages zum Thema Abtreibungen entstanden ist. Während die SPD eine Legalisierung von Abtreibungen in der Frühphase fordert und dies mit einer Erweiterung der Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung begründet, lehnt die Union diese Auffassung ab und sieht die Regelung lediglich als Verbesserung der finanziellen Unterstützung bedürftiger Frauen.
Welche Konsequenzen werden genannt?
Die im Artikel erwähnten Folgen oder Konsequenzen sind:
Legalisierung von Abtreibungen in der Frühphase der Schwangerschaft, Verbesserung der finanziellen Unterstützung für bedürftige Frauen, Übernahme der Kosten durch die gesetzliche Krankenversicherung, Zustimmung zu einer fraktionsübergreifenden Debatte über Legalisierung, mögliche Änderungen des Paragrafen 218 des Strafgesetzbuches, Diskussion über die Abstriche der Koalitionsvertragsverabredungen.
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme zitiert. SPD-Rechtspolitikerin Carmen Wegge äußert, dass die im Koalitionsvertrag vereinbarte Erweiterung der Kostenübernahme von Schwangerschaftsabbrüchen bedeutet, dass diese zu einer Kassenleistung gemacht werden sollen. Sie betont, dass dies eine Legalisierung von Abtreibungen in der Frühphase erfordere, da rechtswidrige Eingriffe nicht von Krankenkassen finanziert werden können.
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