Bundesrat unternimmt neuen Anlauf für Rauchverbot im Auto

Gesundheitspolitik: Rauchen im Auto diskutiert

Berlin () – Der Bundesrat will einen weiteren Versuch unternehmen, das Rauchen im Auto in Anwesenheit von Minderjährigen oder Schwangeren zu verbieten. Wie die „Rheinische Post“ (Freitagsausgabe) berichtet, haben die Länder Nordrhein-Westfalen und erneut eine entsprechende Änderung des „Bundesnichtraucherschutzgesetzes“ eingebracht, die wegen des -Aus in der letzten Legislaturperiode nicht mehr zustande gekommen ist.

Zur Begründung heißt es, gerade in geschlossenen Räumen seien Minderjährige und auch ungeborene dem Passivrauchen verstärkt ausgesetzt. Dies gelte insbesondere in Fahrzeugkabinen. Demnach erreiche die Tabakrauchbelastung in geschlossenen Fahrgasträumen „bereits beim Rauchen einer einzigen Zigarette innerhalb weniger Minuten ein Vielfaches einer stark verrauchten Gaststätte“. Auch schätze das Deutsche Krebsforschungszentrum, „dass rund eine Million Minderjährige in dem Tabakrauch im Auto ausgesetzt“ seien.

Der Bundesrat soll das Vorhaben bereits in seiner Sitzung am 26. September beschließen. Dann ist der gefordert.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Autobahn (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Im Artikel werden keine vollständigen Namen von Personen genannt.

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Bundesrat, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Rheinische Post, Bundesnichtraucherschutzgesetz, Deutsches Krebsforschungszentrum, Bundestag

Wann ist das Ereignis passiert?

Das beschriebene Ereignis fand am 26. September statt.

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Berlin, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen

Worum geht es in einem Satz?

Der Bundesrat plant einen erneuten Versuch, das Rauchen im Auto in Anwesenheit von Minderjährigen oder Schwangeren gesetzlich zu verbieten, da diese besonders stark dem Passivrauchen ausgesetzt sind.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Vorschlag zur Änderung des Bundesnichtraucherschutzgesetzes
  • Wiederholung des Antrags von Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen
  • Ampel-Aus der letzten Legislaturperiode als Hindernis
  • Passivrauchbelastung in geschlossenen Fahrzeugen
  • Belastung durch Rauchen einer einzigen Zigarette hoch
  • Zahl von rund einer Million Minderjährigen in Deutschland, die betroffen sind

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

Politik, Öffentlichkeit oder Medien haben wie folgt reagiert:

- Bundesrat plant erneut das Verbot von Rauchen im Auto bei Anwesenheit von Minderjährigen oder Schwangeren
- Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen bringen Änderung des Bundesnichtraucherschutzgesetzes ein
- Rückschlag in der letzten Legislaturperiode wegen des Ampel-Aus
- Begründung: erhöhtes Risiko für Minderjährige und ungeborene Kinder durch Passivrauchen in geschlossenen Räumen
- Stark erhöhte Tabakrauchbelastung in Fahrzeugen im Vergleich zu Gaststätten
- Deutsche Krebsforschungszentrum schätzt ca. eine Million Minderjährige in Deutschland betroffen
- Bundesrat soll Vorhaben am 26. September beschließen, danach ist der Bundestag gefordert

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Erhöhung des Schutzes für Minderjährige und Schwangere vor Passivrauchen
  • Mögliche gesundheitliche Vorteile für betroffene Personen
  • Verbot könnte zu einer Reduzierung des Tabakkonsums im Auto führen
  • Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Gefahren des Passivrauchens
  • Notwendigkeit weiterer gesetzlicher Regelungen im Bereich Nichtraucherschutz
  • Einfluss auf das Verhalten von Rauchern in Gegenwart von Kindern und Schwangeren

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme des Deutschen Krebsforschungszentrums zitiert, die besagt, dass rund eine Million Minderjährige in Deutschland dem Tabakrauch im Auto ausgesetzt seien.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
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