GEAS-Reform könnte Abschiebungen verzögern

GEAS-Reform könnte Abschiebungen verzögern

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GEAS-Reform könnte Abschiebungen verzögern

Kassel () – Das Gesetz zur Anpassung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) könnte die Abschiebung abgelehnter Asylbewerber erheblich verzögern. Das geht aus einer internen Stellungnahme des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) hervor, über die der „Focus“ berichtet.

Demnach führe ein Konstruktionsfehler im Gesetzentwurf der Bundesregierung zu einem Mehraufwand für Behörden und Justiz. Das Ziel, die Abschiebung abgelehnter Asylbewerber zu beschleunigen, werde „durch die Neuregelung konterkariert“, so die Stellungnahme.

Um jemanden abzuschieben, braucht es eine Abschiebungsandrohung. Diese wird von der Ausländerbehörde ausgesprochen, wenn ein Asylantrag abgelehnt wurde. Dagegen kann ein Asylbewerber Klage einreichen.

Laut dem VGH liegt das Problem darin, dass der Gesetzentwurf aktuelle EU-Rechtsprechung ausblende. Demzufolge muss die Ausländerbehörde nach Abschluss des Verfahrens eine neue Abschiebeandrohung aussprechen. Dagegen kann der Asylbewerber erneut Rechtsschutz einlegen, wodurch sich das Verfahren verlängern würde.

Zudem kritisiert der VGH, dass das Gesetz bei Klagen gegen Asylentscheidungen für Verwaltungsgerichte eine Frist von sechs Monaten vorsieht. Dies sei „unrealistisch“. Die tatsächliche Dauer betrage deutschlandweit im Durchschnitt 17,1 Monate. Welche Sanktionen die Nichteinhaltung der Frist nach sich ziehe, sei „unklar“. Das Bundesinnenministerium, das für das Gesetz zuständig ist, hat sich auf Anfrage des Magazins nicht zu der Stellungnahme des VGH geäußert.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Asylunterkunft (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

In dem Artikel werden keine vollständigen Namen von Personen erwähnt.

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Hessischer Verwaltungsgerichtshof (VGH), Bundesregierung, Ausländerbehörde, Bundesinnenministerium

Wann ist das Ereignis passiert?

Nicht erwähnt

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Kassel

Worum geht es in einem Satz?

Eine interne Stellungnahme des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs warnt, dass das neue Gesetz zur Anpassung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems die Abschiebung abgelehnter Asylbewerber durch bürokratische Hindernisse und unrealistische Fristen erheblich verzögern könnte.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

Der Auslöser für das beschriebene Ereignis ist ein Konstruktionsfehler im Gesetzentwurf zur Anpassung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS), der die Abschiebung abgelehnter Asylbewerber erheblich verzögert. Das Gesetz ignoriert aktuelle EU-Rechtsprechung und führt zu einem erhöhten Mehraufwand für Behörden und Justiz, wodurch die angestrebte Beschleunigung der Verfahren konterkariert wird.

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

Im Artikel wird ausgeführt, dass der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) Bedenken gegen das geplante Gesetz zur Anpassung des Europäischen Asylsystems äußert, da es die Abschiebung abgelehnter Asylbewerber durch einen Konstruktionsfehler im Gesetzentwurf verzögern könnte. Eine Stellungnahme des VGH, die den Mehraufwand für Behörden und die unrealistischen Fristen für Klagen kritisiert, bleibt jedoch ohne Reaktion des Bundesinnenministeriums.

Welche Konsequenzen werden genannt?

Die Folgen oder Konsequenzen, die im Artikel erwähnt werden, sind: Verzögerung der Abschiebung abgelehnter Asylbewerber, Mehraufwand für Behörden und Justiz, Ziel der Beschleunigung von Abschiebungen wird konterkariert, Notwendigkeit einer neuen Abschiebungsandrohung nach Abschluss des Verfahrens, erneuter Rechtsschutz durch Asylbewerber verlängert das Verfahren, unrealistische Frist von sechs Monaten für Klagen gegen Asylentscheidungen, tatsächliche Dauer beträgt im Durchschnitt 17,1 Monate, unklare Sanktionen bei Nichteinhaltung der Frist.

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) zitiert. Der VGH kritisiert, dass ein Konstruktionsfehler im Gesetzentwurf zur Anpassung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems die Abschiebung abgelehnter Asylbewerber erheblich verzögern könnte und bezeichnet die Frist von sechs Monaten für Klagen gegen Asylentscheidungen als "unrealistisch", da die tatsächliche Dauer im Durchschnitt 17,1 Monate beträgt.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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