Brandenburger Kabinett untersagt Ex-Minister Tätigkeit für Kanzlei

Brandenburger Kabinett untersagt Ex-Minister Tätigkeit für Kanzlei

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Brandenburger Kabinett untersagt Ex-Minister Tätigkeit für Kanzlei

() – Die brandenburgische Landesregierung hat dem ehemaligen Wirtschaftsminister Jörg Steinbach (SPD) eine Beratertätigkeit für eine Kanzlei untersagt. Dies teilte Regierungssprecherin Ines Filohn am Dienstag nach der Kabinettssitzung mit.

Das Verbot gilt für die gesamte Karenzzeit von zwei Jahren bis zum 10. Dezember 2026.

Das Ministergesetz des Landes ermöglicht solche Untersagungen, wenn zu befürchten ist, dass durch die Tätigkeit öffentliche Interessen beeinträchtigt werden könnten. Steinbach hatte seine geplante Tätigkeit bei CMS ordnungsgemäß angezeigt, woraufhin zunächst unter Auflagen keine Einwände bestanden.

Erst als der frühere Minister seine Tätigkeit ausweiten wollte, leitete die Landesregierung eine erneute Prüfung ein.

Steinbach wurde gebeten, bereits aufgenommene Tätigkeiten vorläufig ruhen zu lassen. Das beratende Gremium nach dem Ministergesetz empfahl schließlich die vollständige Untersagung, hieß es.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Jörg Steinbach (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Brandenburgische Landesregierung, Jörg Steinbach, SPD, CMS, Regierungssprecherin Ines Filohn, Ministergesetz, beratendes Gremium

Wann ist das Ereignis passiert?

Das beschriebene Ereignis fand am Dienstag nach der Kabinettssitzung statt. Es wurde jedoch kein spezifisches Datum oder Zeitraum genannt. Daher ist die Antwort: Nicht erwähnt.

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Potsdam

Worum geht es in einem Satz?

Die brandenburgische Landesregierung hat dem ehemaligen Wirtschaftsminister Jörg Steinbach eine Beratertätigkeit für eine Kanzlei für die Dauer von zwei Jahren untersagt, da durch die Tätigkeit öffentliche Interessen gefährdet sein könnten.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

Der Hintergrund für das Verbot der Beratertätigkeit von Jörg Steinbach liegt im Ministergesetz des Landes Brandenburg, das eine Untersagung solcher Tätigkeiten ermöglicht, wenn öffentliche Interessen gefährdet sein könnten. Die Landesregierung handelte, nachdem Steinbach seine geplante Tätigkeit bei der Kanzlei CMS ausweiten wollte und eine erneute Prüfung der Situation notwendig wurde.

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

Die brandenburgische Landesregierung reagierte auf die geplante Beratertätigkeit von Jörg Steinbach, indem sie ihm diese für die gesamte Karenzzeit von zwei Jahren untersagte, um mögliche Konflikte mit öffentlichen Interessen zu vermeiden. Diese Entscheidung folgte auf eine erneute Prüfung, die nach einer geplanten Ausweitung seiner Tätigkeit eingeleitet wurde.

Welche Konsequenzen werden genannt?

Die Folgen oder Konsequenzen, die im Artikel erwähnt werden, sind:

Beratertätigkeit für eine Kanzlei untersagt, Verbot gilt für die gesamte Karenzzeit von zwei Jahren, mögliche Beeinträchtigung öffentlicher Interessen, erneute Prüfung durch die Landesregierung, Empfehlung des beratenden Gremiums zur vollständigen Untersagung, Bitte an Steinbach, bereits aufgenommene Tätigkeiten vorläufig ruhen zu lassen.

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme der Regierungssprecherin Ines Filohn zitiert. Sie teilte mit, dass dem ehemaligen Wirtschaftsminister Jörg Steinbach eine Beratertätigkeit für eine Kanzlei untersagt wurde, um zu verhindern, dass öffentliche Interessen beeinträchtigt werden.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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