Ex-Verfassungsrichterin greift in Debatte um AfD-Verbotsantrag ein

AfD-Logo mit Bezug zu Verbotsantrag und rechtlichen Debatten über die Partei.

Ex-Verfassungsrichterin greift in Debatte um AfD-Verbotsantrag ein

Frankfurt/Main () – Hinsichtlich der Entscheidung der , ob sie einen Antrag auf Prüfung eines Verbots der AfD beim Bundesverfassungsgericht stellt, sieht Gabriele Britz, ehemalige Richterin des Gerichts, klare Grenzen für den Ermessensspielraum.

„Wenn wirklich sicher ist, dass die Voraussetzungen für vorliegen, und wenn man außerdem es eine Weile auf politischem Wege versucht hat und die Probleme nicht in den Griff bekommen hat – ich denke, dann muss irgendwann der Antrag gestellt werden“, sagte die ehemalige Verfassungsrichterin dem Podcast „Ist das gerecht?“ der „Süddeutschen Zeitung“. Die Freiheit der Bundesregierung, sich mit der Stellung eines Verbotsantrags Zeit zu lassen oder sich auch ganz dagegen zu entscheiden, habe „irgendwann eine Grenze“. Das entsprechende Ermessen sei nicht endlos, mahnte die Juristin, die von 2011 bis 2023 Richterin in war.

Zudem widerspricht Britz Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU). Dieser hatte mit Blick auf die Entscheidung des Bundesamts für Verfassungsschutz, die AfD als „gesichert rechtsextrem“ einzustufen, kürzlich gesagt, dass dies noch keine ausreichende Grundlage für einen Verbotsantrag sei. Der Verfassungsschutz hatte nämlich lediglich festgestellt, dass die AfD den Grundsatz der Menschenwürde „gesichert“ bekämpfe – nicht jedoch, dass die AfD auch die weiteren beiden Elemente der freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekämpfe, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit.

Das sei so nicht richtig, sagte nun Britz, die seit dem Ende ihrer Amtszeit in Karlsruhe als Professorin an der Goethe-Universität lehrt. „Das Bundesverfassungsgericht hat immer wieder klargestellt, dass es genügt, wenn eines der drei Elemente betroffen ist.“

Parteien, die „nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden“, sind nach Artikel 21 des Grundgesetzes „verfassungswidrig“. Über die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet das Bundesverfassungsgericht. In einem Bundesgesetz ist geregelt, dass der Verbotsantrag dazu von Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung gestellt werden kann.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Gabriele Britz, Alexander Dobrindt

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

AfD, Bundesverfassungsgericht, Gabriele Britz, Süddeutsche Zeitung, Bundesinnenminister Alexander Dobrindt, CSU, Bundesamt für Verfassungsschutz, Goethe-Universität Frankfurt am Main, Bundestag, Bundesrat, Bundesregierung

Wann ist das Ereignis passiert?

Nicht erwähnt

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Frankfurt/Main, Karlsruhe, Deutschland

Worum geht es in einem Satz?

Gabriele Britz, ehemalige Richterin am Bundesverfassungsgericht, betont, dass die Bundesregierung unter bestimmten Voraussetzungen einen Antrag auf Verbot der AfD stellen muss, während sie Bundesinnenminister Dobrindts Einschätzung widerspricht, dass die Einstufung der Partei als "gesichert rechtsextrem" nicht ausreichend sei.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

Der Hintergrund für die Diskussion über einen möglichen Verbotsantrag der AfD beim Bundesverfassungsgericht ist die Einstufung der Partei als "gesichert rechtsextrem" durch das Bundesamt für Verfassungsschutz. Ehemalige Verfassungsrichterin Gabriele Britz argumentiert, dass, wenn die Voraussetzungen für ein Verbot vorliegen, die Bundesregierung letztlich handeln müsse, insbesondere wenn politische Bemühungen zur Problemlösung gescheitert sind.

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

Im Artikel äußert Gabriele Britz, eine ehemalige Richterin des Bundesverfassungsgerichts, dass die Bundesregierung beim Thema Verbotsantrag gegen die AfD nicht unendlich Zeit lassen sollte, insbesondere wenn die Voraussetzungen für ein Verbot vorliegen. Sie widerspricht zudem dem Bundesinnenminister, der einen Verbotsantrag aufgrund der Einstufung der AfD als "gesichert rechtsextrem" als unzureichend beurteilt.

Welche Konsequenzen werden genannt?

Die im Artikel erwähnten Folgen oder Konsequenzen sind: Antrag auf Prüfung eines Verbots der AfD, Grenzen für den Ermessensspielraum der Bundesregierung, Notwendigkeit, einen Antrag zu stellen, wenn die Voraussetzungen für ein Verbot vorliegen, Widerspruch zu Dobrindts Aussage über die Grundlage für einen Verbotsantrag, Möglichkeit der Verfassungswidrigkeit der AfD, Entscheidung über die Verfassungswidrigkeit obliegt dem Bundesverfassungsgericht.

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Ja, im Artikel wird die Stellungnahme von Gabriele Britz, einer ehemaligen Richterin des Bundesverfassungsgerichts, zitiert. Sie betont, dass, wenn die Voraussetzungen für ein Verbot der AfD vorliegen und politische Versuche zur Problemlösung gescheitert sind, ein Antrag auf Verbot gestellt werden müsse. Zudem widerspricht sie der Auffassung von Innenminister Dobrindt, dass die Einstufung der AfD durch den Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextrem“ nicht ausreiche, weil es gemäß Gerichtsbeschlüssen genügt, wenn eines der drei Elemente der freiheitlichen demokratischen Grundordnung bedroht ist.

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