Verbände: Zeitplan für Ganztags-Garantie an Grundschulen in Gefahr

Verbände: Zeitplan für Ganztags-Garantie an Grundschulen in Gefahr

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Verbände: Zeitplan für Ganztags-Garantie an Grundschulen in Gefahr

Berlin () – Verbände haben Zweifel, dass der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschüler einzuhalten sein wird.

Ab dem Schuljahr 2026/2027 sollen zunächst alle Erstklässler in Deutschland eine Betreuungsgarantie an der Grundschule, im Hort oder in einer anderen Einrichtung erhalten. Bis 2030 steigt der Anspruch gestaffelt für alle Grundschüler bis zur 4. Klasse an.

„Aus Sicht des Deutschen Städte- und Gemeindebundes wird der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung weder mit dem Beginn der schrittweisen Einführung im Jahr 2026 noch im Jahr 2030 flächendeckend umzusetzen sein“, sagte dessen Hauptgeschäftsführer André Berghegger der „Bild“. Grundsätzlich sei das Ziel einer Ganztagsbetreuung richtig und werde von den Kommunen auch geteilt.

„Aber ein Rechtsanspruch, der nicht flächendeckend umsetzbar ist, führt nur zu Unmut bei den betroffenen Eltern, der nicht selten in den Kommunen landet“, befürchtet Berghegger. Eine zeitliche Flexibilisierung bis hin zu einer Verschiebung des Rechtsanspruchs sei daher „ein realistischer und richtiger Ansatz“.

Der zweite Bericht der Bundesregierung zur Betreuung und Bildung von Grundschülern sieht einen Bedarf von mindestens 271.000 zusätzlichen Betreuungsplätzen im kommenden Jahr, von bis zu 481.000 neuen Plätzen bis 2030. Der Städte- und Gemeindebund rechnet sogar mit einem Zusatzbedarf von 600.000 Plätzen.

Gerhard Brand, Bundesvorsitzender des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE), rechnet mit verärgerten Eltern, die ihren Frust bei den Lehrkräften abladen, wenn sie keinen Ganztagsplatz für ihr Kind bekommen. „Diese möglichen Aggressionen von Schule abzuhalten, ist Aufgabe der Politik. Mit einem Rechtsanspruch, der tatsächlich eingelöst werden kann“, sagte Brand der „Bild“.

Das größte Problem beim Ganztagsausbau sind Personalengpässe. „Wir beobachten, dass Kommunen, um dem Rechtsanspruch gerecht werden zu können, auf Vereine, Zivilgesellschaft, Kirchen und weitere Organisationen zugehen, um Personal zu entsenden“, kritisiert Brand. „Wenn die Kinder bereits an der Schule sind, ist es sinnvoll, nicht nur eine Beaufsichtigung zu gewährleisten, sondern gezielt pädagogische Anreize zu setzen, die sie auch in ihrem Lernen voranbringen.“

Eine andere Herausforderung sei der Platzmangel in den Schulen. „Während die östlichen Länder die Kriterien längst erfüllen und zum Beispiel ihren Schulbau seit Jahrzehnten darauf ausrichten, mangelt es in anderen Bundesländern schlicht an Räumen, die nicht schnell genug gebaut werden können.“

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Gang in einer Schule (Archiv)

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

André Berghegger, Gerhard Brand

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Deutscher Städte- und Gemeindebund, Verband der Bildung und Erziehung (VBE), Bundesregierung, Kommunen, Vereine, Zivilgesellschaft, Kirchen

Wann ist das Ereignis passiert?

Das Datum oder der Zeitraum ist: Ab dem Schuljahr 2026/2027 bis 2030.

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Die beschriebenen Ereignisse finden überwiegend in Deutschland statt, insbesondere in Bezug auf die Schulen und die Grundschüler in den verschiedenen Bundesländern. Berlin wird im Kontext der Nachricht erwähnt.

Worum geht es in einem Satz?

Verbände äußern Bedenken, dass der geplante Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschüler ab 2026 flächendeckend umgesetzt werden kann, da erhebliche Personal- und Platzengpässe bestehen, was zu Unmut bei Eltern führen könnte.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

Der Hintergrund für die genannten Bedenken bezüglich der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschüler liegt in der Kombination von erheblichem Bedarf an zusätzlichen Betreuungsplätzen, geschätzten Personalengpässen und Platzmangel in den Schulen. Verbände warnen, dass eine flächendeckende Umsetzung bis 2030 unrealistisch sei, was zu Unmut unter den Eltern führen könnte.

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

Im Artikel wird deutlich, dass Verbände und Experten Bedenken äußern, ob der geplante Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschüler bis 2030 flächendeckend umgesetzt werden kann, insbesondere aufgrund von Personalengpässen und Platzmangel. Sie warnen vor Unmut seitens der Eltern, der auf die Kommunen und Schulen zurückfallen könnte, und fordern eine flexiblere Handhabung des Anspruchs.

Welche Konsequenzen werden genannt?

Die im Artikel erwähnten Folgen oder Konsequenzen sind: Unmut bei betroffenen Eltern, Frust bei Eltern, Aggressionen gegen Lehrkräfte, Personalengpässe, Abhängigkeit von Vereinen und anderen Organisationen für Personal, Schwierigkeiten bei der Bereitstellung pädagogischer Anreize, Platzmangel in Schulen.

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme zitiert. André Berghegger, der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, äußert, dass der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung weder im Jahr 2026 noch im Jahr 2030 flächendeckend umsetzbar sein wird, und mahnt an, dass ein nicht umsetzbarer Rechtsanspruch Unmut bei den Eltern erzeugt. Gerhard Brand, Bundesvorsitzender des Verbandes Bildung und Erziehung, befürchtet, dass verärgerte Eltern ihren Frust bei den Lehrkräften abladen werden, wenn es keine Ganztagsplätze gibt.

Herausforderungen der Ganztagsbetreuung in Berlin

Die Diskussion über den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschüler in Berlin wirft viele Fragen auf. Ab dem Schuljahr 2026/2027 sollen Erstklässler eine strikte Betreuungsgarantie erhalten, doch gibt es Bedenken hinsichtlich der flächendeckenden Umsetzung. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund äußert Sorgen, dass der geplante Rechtsanspruch nicht realisierbar ist und zur Unzufriedenheit bei Eltern führen könnte. Ein akuter Mangel an Betreuungsplätzen wird prognostiziert, wobei die Bundesregierung mindestens 271.000 neue Plätze bis 2024 benötigt. Zudem bestehen große Personalengpässe, die es schwierig machen, qualitativ hochwertige Betreuung zu gewährleisten.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH