Mecklenburg-Vorpommern führt ab 2026 Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ein

Gesellschaftspolitik in Mecklenburg-Vorpommern 2026

() – Die SPD-Landtagsfraktion in hat mitgeteilt, dass das Land den bundesweiten Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder ab dem Schuljahr 2026/2027 umsetzen will. Demnach hat jedes Kind dann einen Anspruch auf 40 Wochenstunden Betreuung inklusive Schulzeit und Ferien, ohne dass Eltern einen Antrag stellen müssen, teilte die Fraktion am Dienstag mit.

Bei Bedarf bleibt eine Förderung von 50 Wochenstunden möglich.

Laut der Fraktion startet Mecklenburg-Vorpommern aus einer Position der Stärke, da bereits 77,5 Prozent der bis zur sechsten Jahrgangsstufe einen Hort besuchen. Die Kindertagesförderung bleibe im Land vollständig elternbeitragsfrei, auch im Hort.

Künftig sollen zudem Kinder mit Behinderungen beitragsfrei den Hort und Ferienhort besuchen können.

Zur Qualitätssteigerung wird die Ganztagskoordination gesetzlich verankert, wofür das Land bis 2030 schrittweise steigende Mittel bereitstellt. Ziel sei eine bessere Zusammenarbeit zwischen und Hort mit verlässlicher Hausaufgabenbegleitung.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Kinder in einer Schule (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Im Artikel werden keine vollständigen Namen von Personen erwähnt.

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

SPD-Landtagsfraktion, Mecklenburg-Vorpommern

Wann ist das Ereignis passiert?

Das beschriebene Ereignis fand im Zeitraum ab dem Schuljahr 2026/2027 statt.

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Die Orte, an denen das beschriebene Ereignis stattfindet, sind: Schwerin, Mecklenburg-Vorpommern.

Worum geht es in einem Satz?

Mecklenburg-Vorpommern plant, ab dem Schuljahr 2026/2027 einen bundesweiten Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder mit 40 Wochenstunden, inklusive Schulzeit und Ferien, umzusetzen, wobei die Elternbeiträge für die Kindertagesförderung weiterhin entfallen und eine gesetzliche Koordination zur Qualitätssteigerung eingeführt wird.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Umsetzung des bundesweiten Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung
  • Ab dem Schuljahr 2026/2027
  • Anspruch auf 40 Wochenstunden Betreuung
  • Keine Antragsstellung durch Eltern erforderlich
  • Hoher aktueller Betreuungsanteil (77,5 Prozent) bis zur sechsten Jahrgangsstufe
  • Vollständige Elternbeitragsfreiheit der Kindertagesförderung
  • Beitragsfreier Hortbesuch für Kinder mit Behinderungen
  • Gesetzliche Verankerung der Ganztagskoordination
  • Steigende Mittel bis 2030 für Qualitätssteigerung
  • Ziel der besseren Zusammenarbeit zwischen Schule und Hort

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

Im Artikel wird nicht beschrieben, wie Politik, Öffentlichkeit oder Medien reagiert haben.

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Umsetzung des bundesweiten Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung
  • Anspruch auf 40 Wochenstunden Betreuung ab Schuljahr 2026/2027
  • Keine Antragsstellung durch Eltern erforderlich
  • Möglichkeit zur Förderung von 50 Wochenstunden bei Bedarf
  • 77,5 Prozent der Kinder bis zur sechsten Jahrgangsstufe besuchen einen Hort
  • Elternbeitragsfreie Kindertagesförderung, auch im Hort
  • Beitragsfreier Zugang für Kinder mit Behinderungen zu Hort und Ferienhort
  • Gesetzliche Verankerung der Ganztagskoordination
  • Bereitstellung steigender Mittel bis 2030 zur Qualitätssteigerung
  • Ziel einer besseren Zusammenarbeit zwischen Schule und Hort
  • Verlässliche Hausaufgabenbegleitung

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Der Artikel zitiert keine Stellungnahme oder Reaktion einer Person oder Organisation.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
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