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Linke und Union sehen in Stillhaltezusage keinen AfD-Teilerfolg
Berlin () – Die rechtspolitische Sprecherin der Linken im Bundestag, Clara Bünger, sieht in der Entscheidung des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) zu einer „Stillhaltezusage“ keinen Erfolg für die AfD. „Die heutige Eilmeldung zur sogenannten Stillhaltezusage des Verfassungsschutzes klingt dramatischer, als sie tatsächlich ist“, sagte Bünger der „Welt“ (Freitagausgabe).
„Juristisch handelt es sich um ein bekanntes Verfahren: Die AfD hat – wie schon bei früheren Hochstufungen – einen Eilantrag gestellt, um zu verhindern, dass sie bis zur Entscheidung in der Hauptsache öffentlich als `gesichert rechtsextremistisch` bezeichnet wird.“ Um ein vorläufiges Gerichtsurteil darüber zu vermeiden, habe das Bundesamt freiwillig zugesagt, auf diese öffentliche Bezeichnung vorerst zu verzichten. „Das ist kein Teilerfolg der AfD, sondern eine übliche rechtliche Zwischenregelung.“
Bünger verwies darauf, dass es schon 2021 eine ähnliche Zusage gegeben habe – „und am Ende unterlag die AfD in allen Instanzen. Auch diesmal sagt das Verhalten des BfV nichts über die Rechtmäßigkeit oder den Bestand der Einstufung aus. Die Verfahren dauern nur lange.“
Die Linken-Politikerin sagte weiter: „Wichtig ist: Die AfD ist nicht deshalb weniger gefährlich, weil der Verfassungsschutz sie vorübergehend nicht öffentlich so nennen darf. Sie bleibt eine Partei, die systematisch gegen Menschenrechte, Demokratie und die Würde des Menschen im Grundgesetz arbeitet und deshalb eine Gefahr für viele Menschen in diesem Land darstellt. Und das bleibt wahr – ganz egal, ob der Geheimdienst es heute sagen darf oder nicht. Umso wichtiger ist es, dass es endlich Einsicht in das Gutachten gibt. Denn für uns ist klar, wir müssen die AfD neben einem Verbotsverfahren auf politischer Ebene bekämpfen.“
Alexander Throm (CDU), innenpolitischer Sprecher der Unions-Bundestagsfraktion, sieht in der „Stillhaltezusage“ auch keinen Erfolg der AfD. „Das ist ein ganz normales Prozedere. Das Gericht bekommt auf diese Weise mehr Zeit, um den Sachverhalt angemessen rechtlich zu prüfen“, sagte Throm der „Welt“ dazu.
„Und eine intensive Prüfung ist bei einer solchen Frage wichtig. In der Sache selbst ergibt sich daraus keinerlei Veränderung, weder in die eine noch in die andere Richtung. Das verfrühte Siegesgeheul der AfD zeigt einmal mehr, dass diese Partei auch ganz normale rechtsstaatliche Vorgänge für ihre Zwecke zu missbrauchen versucht.“
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Clara Bünger (Archiv) |
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