Spahn hält an Unvereinbarkeitsbeschluss der CDU zu Linkspartei fest
Berlin () – Nach der Kooperation mit der Linkspartei bei der Fristverkürzung für den zweiten Wahlgang der Kanzlerwahl hat Unions-Fraktionschef Jens Spahn (CDU) den Unvereinbarkeitsbeschluss seiner Partei bekräftigt, der eine Zusammenarbeit mit der Linkspartei ausschließt.
„Der vom Parteitag getroffene Unvereinbarkeitsbeschluss zur Linken gilt weiterhin“, sagte Spahn dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Donnerstagausgabe). Bei der Kanzlerwahl sei es „um einen geschäftsmäßigen Antrag zur Tagesordnung“ gegangen. „Das verstößt weder gegen den Unvereinbarkeitsbeschluss noch hebt es ihn auf. Die Koalition verfügt über eine eigene Mehrheit, mit der wir stabil und verlässlich regieren werden.“
Nach dem Scheitern von CDU-Chef Friedrich Merz im ersten Wahlgang der Kanzlerwahl im Bundestag hatten Union und SPD gemeinsam mit Linkspartei und Grünen einen Antrag auf einen sofortigen zweiten Wahlgang gestellt. Für die dafür nötige Fristverkürzung war eine Zwei-Drittel-Mehrheit nötig. Kanzleramtschef Thorsten Frei (CDU) regte daher am Mittwoch eine Debatte über den Unvereinbarkeitsbeschluss an.
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Bildhinweis: | Jens Spahn am 06.05.2025 |
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