BGH bestätigt Verurteilung eines Frankfurter Oberstaatsanwalts
Karlsruhe () – Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung eines Oberstaatsanwalts im Frankfurter „Korruptionsskandal“ bestätigt. Das angefochtene Urteil enthalte im Wesentlichen keine Rechtsfehler, teilte der BGH am Donnerstag mit.
Allerdings wurden die Verurteilungen wegen Steuerhinterziehung und Subventionsbetrugs aus dem Verfahren genommen, was sich nicht auf die verhängten Strafen auswirkte. Der Beamtenstatus des Angeklagten ist damit erloschen. Die Entscheidung zur Einziehung des Wertes von Taterträgen gegen den mitangeklagten Unternehmer bleibt noch in der Revisionsinstanz anhängig.
Der Angeklagte Oberstaatsanwalt war vom Landgericht Frankfurt wegen Bestechlichkeit in 86 Fällen, Untreue in 54 Fällen und Steuerhinterziehung in neun Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt worden. Zudem wurde die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 532.906,77 Euro angeordnet.
Nach den Feststellungen des Landgerichts soll der Oberstaatsanwalt von 2007 bis 2020 Bestechungsgelder in Höhe von fast 459.000 Euro von einem befreundeten Unternehmer angenommen haben. Im Gegenzug beauftragte er das entsprechende Unternehmen mit der Erstellung von Sachverständigengutachten. Zudem erhielt er von einem weiteren Unternehmen zwischen 2015 und 2020 rund 74.000 Euro, um dieses mit der technischen Aufbereitung sichergestellter ärztlicher Abrechnungsdaten zu betrauen. Der Schaden für die Staatskasse wird auf rund 556.000 Euro beziffert (Beschlüsse vom 1. und 8. April 2025 – 1 StR 475/23).
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