Karlsruhe () – Verfassungsgerichtspräsident Stephan Harbarth hat den vorläufigen Stopp des Heizungsgesetzes verteidigt. “Die Gesetzesverabschiedung hatte zu unterbleiben, weil die Verschiebung des Abschlusses des Gesetzgebungsverfahrens eher hinzunehmen ist als eine potenziell irreversible Verletzung der Abgeordneten-Beteiligungsrechte”, sagte er dem “Handelsblatt”.
Im Eilverfahren sei es damit lediglich um eine “Folgenabwägung” gegangen. Ob Abgeordnetenrechte verletzt worden seien, bleibe einem Hauptsacheverfahren vorbehalten. Monatelang hatte die Regierung aus SPD, Grünen und FDP über das Gebäudeenergiegesetz (GEG) mit einem möglichen Verbot von Öl- und Gasheizungen ab 2024 gestritten. Am vergangenen Freitag sollte es vom Bundestag – am letztmöglichen Termin vor der Sommerpause – beschlossen werden.
Doch dann stoppte Karlsruhe das Vorhaben im Eilverfahren. Gerichtspräsident Harbarth räumte im “Handelsblatt” zwar ein, dass Politik in schwierigen Zeiten “schwierig” sei, mahnte jedoch: “Gefühlte Zwänge der Politik sind aber kein Freibrief, um sich über verfassungsrechtliche Bindungen hinwegzusetzen.” Das Gericht nehme seine Kontrollaufgabe wahr, auch wenn das nicht allen gefalle: “Für jeden, der Macht innehat, ist es mitunter ärgerlich, wenn das Bundesverfassungsgericht die Macht begrenzt.” Aber: “Jede Verfassungswidrigkeit ist eine zu viel.”
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Bildhinweis: | Bundesverfassungsgericht |
Zusammenfassung
Fazit
Verfassungsgerichtspräsident Stephan Harbarth hat den vorläufigen Stopp des Heizungsgesetzes verteidigt. Das Gesetz hätte nicht verabschiedet werden dürfen, da eine Verschiebung des Abschlusses des Gesetzgebungsverfahrens eher hinzunehmen sei als eine mögliche irreversible Verletzung der Abgeordneten-Beteiligungsrechte.
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