Verfassungsgerichtspräsident verteidigt Stopp des Heizungsgesetzes

() – Verfassungsgerichtspräsident Stephan Harbarth hat den vorläufigen Stopp des Heizungsgesetzes verteidigt. “Die Gesetzesverabschiedung hatte zu unterbleiben, weil die Verschiebung des Abschlusses des Gesetzgebungsverfahrens eher hinzunehmen ist als eine potenziell irreversible Verletzung der Abgeordneten-Beteiligungsrechte”, sagte er dem “Handelsblatt”.


Im Eilverfahren sei es damit lediglich um eine “Folgenabwägung” gegangen. Ob Abgeordnetenrechte verletzt worden seien, bleibe einem Hauptsacheverfahren vorbehalten. Monatelang hatte die aus SPD, und FDP über das Gebäudeenergiegesetz (GEG) mit einem möglichen Verbot von Öl- und Gasheizungen ab 2024 gestritten. Am vergangenen Freitag sollte es vom – am letztmöglichen Termin vor der Sommerpause – beschlossen werden.

Doch dann stoppte Karlsruhe das Vorhaben im Eilverfahren. Gerichtspräsident Harbarth räumte im “Handelsblatt” zwar ein, dass in schwierigen Zeiten “schwierig” sei, mahnte jedoch: “Gefühlte Zwänge der Politik sind aber kein Freibrief, um sich über verfassungsrechtliche Bindungen hinwegzusetzen.” Das Gericht nehme seine Kontrollaufgabe wahr, auch wenn das nicht allen gefalle: “Für jeden, der Macht innehat, ist es mitunter ärgerlich, wenn das Bundesverfassungsgericht die Macht begrenzt.” Aber: “Jede Verfassungswidrigkeit ist eine zu viel.”

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Bildhinweis: Bundesverfassungsgericht

Verfassungsgerichtspräsident verteidigt Stopp des Heizungsgesetzes

Zusammenfassung

  • Verfassungsgerichtspräsident Stephan Harbarth verteidigt den vorläufigen Stopp des Heizungsgesetzes
  • Harbarth argumentiert, dass die Verschiebung des Gesetzgebungsverfahrens eher hinzunehmen ist als potenzielle Verletzung der Abgeordneten-Beteiligungsrechte
  • Eilverfahren diente zur Folgenabwägung, ob Abgeordnetenrechte verletzt wurden, bleibt einem Hauptsacheverfahren vorbehalten
  • Regierung aus SPD, Grünen und FDP hatte monatelang über das Gebäudeenergiegesetz (GEG) und ein mögliches Verbot von Öl- und Gasheizungen ab 2024 gestritten
  • Harbarth betont die Wichtigkeit der Kontrollaufgabe des Bundesverfassungsgerichts, unabhängig davon, ob dies politischen Machtträgern gefällt
  • Fazit

    Verfassungsgerichtspräsident Stephan Harbarth hat den vorläufigen Stopp des Heizungsgesetzes verteidigt. Das Gesetz hätte nicht verabschiedet werden dürfen, da eine Verschiebung des Abschlusses des Gesetzgebungsverfahrens eher hinzunehmen sei als eine mögliche irreversible Verletzung der Abgeordneten-Beteiligungsrechte.

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