Berlin () – Das ursprünglich geplante Verbot neuer Gasheizungen wird faktisch wohl um mehrere Jahre verschoben. Solange noch keine kommunale Wärmeplanung vorliege, sollen außerhalb von Neubaugebieten die Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) beim Heizungstausch noch nicht gelten, wie aus einer gemeinsamen Erklärung der Fraktionsspitzen vom Dienstagnachmittag hervorgeht.
FDP-Fraktionschef Christian Dürr nannte das Jahr 2028 als Termin. “Zuerst wird der Staat etwas machen müssen”, sagte Dürr. Neue Gasheizungen müssten ab 2024 allerdings “auf Wasserstoff umrüstbar” sein. Das gelte auch für Neubauten außerhalb von Neubaugebieten.
Auch Holz– und Pelletheizungen sollen eingesetzt werden können. Die entsprechende Novelle des Gebäudeenergiegesetzes soll noch diese Woche im Bundestag in erster Lesung beraten werden, angestrebt wird nun von allen Ampel-Partnern eine Verabschiedung noch vor der Sommerpause. Ursprünglich sollte der Einbau neuer Gas- und Ölheizungen bereits ab 1. Januar 2024 verboten werden, die Kommunen sollten ihre langfristigen Pläne erst später festlegen müssen. Das Gesetz für die kommunale Wärmeplanung soll nun auch schon zum 1. Januar 2024 in Kraft treten.
Sobald ein solcher Plan vorliegt, soll der Einbau neuer Gasheizungen weiterhin erlaubt sein, allerdings unter bestimmten Bedingungen, je nachdem welche Planung die Kommune hat: Bei einem “klimaneutralen Gasnetz” bleiben auf Wasserstoff umrüstbare Gasheizungen erlaubt, in anderen Gasnetzen nur solche Heizungen, die mit mindestens 65 Prozent Biomasse oder Wasserstoff betrieben werden.
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Bildhinweis: | Heizungsrohre |
Zusammenfassung
- Verbot neuer Gasheizungen wird faktisch um mehrere Jahre verschoben
- Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) noch nicht anwendbar, solange keine kommunale Wärmeplanung vorliegt
- FDP-Fraktionschef Christian Dürr nennt 2028 als Termin
- Neue Gasheizungen ab 2024 müssen “auf Wasserstoff umrüstbar” sein, auch für Neubauten außerhalb von Neubaugebieten
- Holz- und Pelletheizungen sollen ebenfalls eingesetzt werden können
- Novelle des Gebäudeenergiegesetzes soll vor Sommerpause verabschiedet werden
- Ursprünglicher Verbotstermin für Gas- und Ölheizungen war der 1. Januar 2024
- Gesetz für kommunale Wärmeplanung wird ebenfalls am 1. Januar 2024 in Kraft treten
- Einbau neuer Gasheizungen erlaubt, je nach kommunaler Planung und Bedingungen
Fazit
Das geplante Verbot neuer Gasheizungen in Deutschland wird voraussichtlich um mehrere Jahre verschoben. Solange keine kommunale Wärmeplanung vorliegt, sollen weiterhin die Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) gelten. FDP-Fraktionschef Christian Dürr nannte 2028 als möglichen Termin und fügte hinzu, dass neue Gasheizungen ab 2024 jedoch auf Wasserstoff umrüstbar sein müssen. Die geänderte Fassung des GEG soll noch vor der Sommerpause im Bundestag verabschiedet werden. Ursprünglich war ein Verbot neuer Gas- und Ölheizungen ab dem 1. Januar 2024 geplant.
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