Ampel will am Endlager-Suchgesetz festhalten

– SPD, und FDP wollen keine gesetzlichen Konsequenzen aus Zielverfehlung bei Endlagersuche ziehen
– Anspruch: Standort mit der “bestmöglichen ” finden
– Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) sieht Zieldatum 2031 als unrealistisch
– Bestimmung des Standortes könnte bis 2060er Jahre dauern
– Finanzierung von Zwischen- und Endlagerung fraglich
– Langfristige Sicherheit der deutschen Zwischenlager und Probleme mit Rechtsschutz, Generationengerechtigkeit und Öffentlichkeitsbeteiligung betroffen
– Wissenschaftler Bruno Thomauske sieht aktuelles Suchverfahren als gescheitert, Neustart nötig

() – Die Regierungsfraktion von SPD, Grünen und FDP im deutschen wollen aus der massiven Zielverfehlung bei der Endlagersuche keine gesetzlichen Konsequenzen ziehen. Die Fraktion der Grünen “steht hinter dem Anspruch den Standort mit der “bestmöglichen Sicherheit” für ein Endlager zu finden”, sagte der Berichterstatter für nukleare Sicherheit Harald Ebner der “Welt am Sonntag”.


“Dieses Ziel ist ohne Frage ambitioniert, doch die nationale Endlagerhistorie und die Erfahrungen aus Gorleben machen dies zwingend nötig, damit am Ende ein Endlagerstandort aus Gründen der Geologie und nicht der ausgewählt wird.” Zuvor hatte die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) eine “Rahmenterminplanung” vorgelegt. Demnach müsse das im Standortauswahlgesetz angestrebte Zieldatum 2031 für die Endlagersuche nunmehr als unrealistisch gelten. Die Bestimmung des Standortes für ein deutsches Atomendlager für hochradioaktive Abfallstoffe könne sich bis in die 2060er Jahre hinziehen.

In einem noch unveröffentlichten Beitrag des internationalen Journals für Kerntechnik, “ATW”, weist der Nuklear-Wissenschaftler Bruno Thomauske, ein Mitglied der früheren Endlagerkommission des Bundes, auf die gravierende Konsequenzen der jahrzehntelangen Verzögerung hin. So werde die Finanzierung von Zwischen- und Endlagerung fraglich. Auch entstünden neue Fragen bezüglich der langfristigen Sicherheit der 16 deutschen Zwischenlager. Hinzu kämen Probleme mit Rechtsschutz, Generationengerechtigkeit und Öffentlichkeitsbeteiligung.

Da das Standortauswahlgesetz ausdrücklich ein “selbsthinterfragendes und lernendes Verfahren” vorschreibe, sei konsequenterweise “Neustart” der Endlagersuche nötig, legt Thomauske nahe: In seiner jetzigen Form müsse das Suchverfahren “als gescheitert bewertet werden.”

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Atomkraftwerk

Ampel will am Endlager-Suchgesetz festhalten

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH