Ex-Justizminister will schnelles Anti-Vergesellschaftungsgesetz

Ex-Justizminister will schnelles Anti-Vergesellschaftungsgesetz

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Politik: Gesetz gegen Wohnraum-Vergesellschaftung in Berlin

Berlin () – Der frühere Justizminister und FDP-Politiker Marco Buschmann hat die Bundesregierung aufgefordert, schnell ein Gesetz gegen die Vergesellschaftung von Wohnungen vorzulegen. „Die Bundesregierung sollte das längst versprochene Gesetz dazu möglichst schnell vorlegen“, sagte Buschmann dem Nachrichtenportal „T-Online“. „Wenn man eine Handvoll Beamte prioritär damit beauftragt, ein rechtssicheres Gesetz zu konzipieren, dann kann man das auch in ein paar Monaten bewerkstelligen.“

Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) hatte zuletzt die Hoffnungen auf ein bald vorliegendes Gesetz gedämpft und erklärt, das sei verfassungsrechtlich „nicht trivial“. Buschmann sagte dazu, natürlich müsse die Verfassungslage sorgfältig geprüft werden. „Das Grundgesetz sagt aber ausdrücklich, dass der Bundesgesetzgeber auf dem Feld der Vergesellschaftung Regelungen treffen kann.“ Dazu gehöre aus seiner Sicht auch, „die Vergesellschaftung von Wohnraum untersagen zu können“.

Er hält darüber hinaus die Vergesellschaftungspläne von Linken, Grünen und SPD in Berlin für verfassungswidrig. Etwa, weil die geplanten Entschädigungen zu niedrig seien. „Zahlt man aber nicht einmal die des Marktpreises, ist das keine Entschädigung, wie sie das Grundgesetz vorsieht“, so Buschmann. „Dafür muss man kein Jurist sein. Das sagt schon der gesunde Menschenverstand.“

Zudem verstießen die seiner Meinung nach gegen Artikel 3 des Grundgesetzes, nach dem gleiche Sachverhalte nicht einfach willkürlich unterschiedlich behandelt werden dürfen. „, SPD und Grüne sagen, sie wollen nur den Bestand großer Wohnungsunternehmen vergesellschaften. Was groß meint, ist aber permanent etwas anderes“, so Buschmann. So heiße es erst, es treffe mit mehr als 3.000 Wohnungen, dann sei von mehr als 10.000 Wohnungen die Rede. „Es liegt der Verdacht nahe, dass das eine völlig willkürlich gezogene Grenze ist“, so Buschmann.

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Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
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Marco Buschmann (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Marco Buschmann, Stefanie Hubig

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Marco Buschmann, Bundesregierung, FDP, Justizministerin Stefanie Hubig, SPD, Linke, Grünen, Berlin, T-Online, Bundesgesetzgeber, Bundestag, Grundgesetz, Artikel 3

Wann ist das Ereignis passiert?

Nicht erwähnt

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Berlin

Worum geht es in einem Satz?

Marco Buschmann fordert die Bundesregierung auf, schnell ein verfassungsrechtlich geprüftes Gesetz gegen die Vergesellschaftung von Wohnungen vorzulegen, kritisiert zugleich die Berliner Pläne von Linken, Grünen und SPD als verfassungswidrig (u. a. wegen zu niedriger Entschädigungen und willkürlich wirkender Abgrenzung).

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Aufrufen der Bundesregierung, schnell ein Gesetz gegen die Vergesellschaftung von Wohnungen vorzulegen
  • Einordnen der geplanten Vergesellschaftung in Berlin als verfassungswidrig wegen verfassungsrechtlich erforderlicher Entschädigungshöhe
  • Behaupteter Widerspruch zu Artikel 3 des Grundgesetzes wegen willkürlich wechselnder Kriterien (z. B. Grenzen bei Unternehmensgrößen)
  • Dämpfung der Hoffnungen auf ein bald vorliegendes Gesetz durch Justizministerin Stefanie Hubig mit Hinweis auf nicht triviale verfassungsrechtliche Lage

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

  • Buschmann fordert schnelle Vorlage eines rechtssicheren Gesetzes gegen die Vergesellschaftung von Wohnungen
  • Buschmann kritisiert die von Linken, Grünen und SPD in Berlin geplanten Vergesellschaftungen als verfassungswidrig
  • Er stellt dabei besonders zu niedrige Entschädigungen in den Mittelpunkt
  • Er bemängelt zudem angeblich willkürlich gezogene Grenzen bei der Definition „großer“ Wohnungsunternehmen
  • Er reagiert damit auf die von Justizministerin Stefanie Hubig geäußerte Auffassung, das Vorhaben sei verfassungsrechtlich nicht trivial

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Ausarbeitung eines Gesetzes durch die Bundesregierung mit dem Ziel, die Vergesellschaftung von Wohnraum rechtssicher zu regeln oder zu untersagen
  • Prüfung und Bewertung der Verfassungsmäßigkeit, insbesondere hinsichtlich der vorgesehenen Entschädigungshöhe
  • Mögliche rechtliche Einschränkungen oder Zurückweisung von Planungen zur Vergesellschaftung wegen zu niedriger Entschädigungen im Verhältnis zum Marktpreis
  • Potenzielle verfassungsrechtliche Folgen durch die Kritik an willkürlichen Kriterien, insbesondere bei der Abgrenzung nach Unternehmensgröße
  • Zuspitzung politischer Konflikte über die Vereinbarkeit von Vergesellschaftungsplänen mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Ja. Marco Buschmann wird mit mehreren Zitaten („… das längst versprochene Gesetz …“, „… in ein paar Monaten …“, „Zahlt man aber nicht einmal …“) und seine Aussagen zur Verfassungswidrigkeit werden im Artikel wiedergegeben.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
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