Hubig hält pauschales Verbot von Enteignungen für nicht möglich

Hubig hält pauschales Verbot von Enteignungen für nicht möglich

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Politik in Düsseldorf: Enteignungen und Vergesellschaftung

Düsseldorf () – Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat das von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) angekündigte Verbot von Enteignungen von Immobilienunternehmen als kritisch bewertet. Ein pauschales Verbot sei sicher nicht möglich, sagte Hubig dem „Handelsblatt“ (Freitagausgaben).

Zugleich stellte Hubig klar, dass ein regelndes Gesetz zur Vergesellschaftung von Wohnungsbeständen kein einfaches Vorhaben werde. Es gebe Experten, die Zweifel äußerten, dass so etwas überhaupt verfassungskonform zu regeln sei. Für komplett ausgeschlossen halte sie es nicht, sagte die Justizministerin.

Merz hatte nach dem jüngsten Koalitionsausschuss ein Gesetz angekündigt, das Enteignungen von Wohnungsbaugesellschaften verbietet. Hintergrund ist der erfolgreiche Volksentscheid zur Vergesellschaftung der Wohnungsbestände in Berlin, der von Senat und Abgeordnetenhaus umgesetzt werden muss.

Nach Artikel 15 Grundgesetz sei eine Vergesellschaftung von Grund und Boden, Naturschätzen und Produktionsmitteln grundsätzlich möglich, sagte Hubig. Gleichzeitig habe Artikel 14 des Grundgesetzes, der das Eigentum garantiert, aus guten Gründen eine sehr starke Stellung. Das sei ein schwieriges Spannungsfeld.

Das zeige sich darin, dass es bislang noch keinen Anwendungsfall für Artikel 15 und die Vergesellschaftung gegeben habe. Deshalb gebe es auch keine Rechtsprechung. „Ich betreibe keine Enteignungsdebatte“, versicherte die SPD-Politikerin. Ihr Ziel sei, dass Wohnen bezahlbar sei. Die Mieten seien ein sehr reales Problem für die Bürger, und zwar nicht nur in Berlin, sondern auch in vielen anderen Städten.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Enteignen-Schild (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Stefanie Hubig, Friedrich Merz

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Stefanie Hubig, SPD, Bundeskanzler Friedrich Merz, CDU, Bundesjustizministerium, Bundesverfassungsrecht, Grundgesetz, Artikel 15 Grundgesetz, Artikel 14 Grundgesetz, Berlin, Senat, Abgeordnetenhaus, Volksentscheid, Wohnungsbestände, Wohnungsbaugesellschaften, Handelsblatt, Bundeskanzler

Wann ist das Ereignis passiert?

Datum/Zeitbereich:Nicht erwähnt

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Düsseldorf, Berlin

Worum geht es in einem Satz?

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hält ein pauschales Verbot von Enteignungen von Wohnungsunternehmen für kritisch und betont zugleich, dass eine verfassungskonforme Regelung zur Vergesellschaftung von Wohnungsbeständen zwar grundsätzlich denkbar, aber rechtlich schwierig und ohne gesicherte Rechtsprechung ist.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Erfolgreicher Volksentscheid zur Vergesellschaftung der Wohnungsbestände in Berlin, der von Senat und Abgeordnetenhaus umgesetzt werden muss
  • Ankündigung von Bundeskanzler Friedrich Merz nach dem jüngsten Koalitionsausschuss, ein Gesetz zu erlassen, das Enteignungen von Wohnungsbaugesellschaften verbietet

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

  • Hubig bewertet das angekündigte Verbot von Enteignungen durch Merz als kritisch
  • Ein pauschales Verbot sei sicher nicht möglich
  • Experten äußerten Zweifel, ob ein gesetzliches Vorgehen zur Vergesellschaftung verfassungskonform regelbar sei
  • Hubig hält Vergesellschaftung nicht für komplett ausgeschlossen
  • Sie betont, sie betreibe keine Enteignungsdebatte und zielt auf bezahlbares Wohnen ab
  • Sie nennt die hohen Mieten als reales Problem für Bürger, nicht nur in Berlin, sondern auch in vielen anderen Städten

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • möglicherweise verfassungsrechtliche Zweifel an einer Vergesellschaftung von Wohnungsbeständen
  • rechtliches Spannungsfeld zwischen Artikel 14 des Grundgesetzes und Artikel 15 des Grundgesetzes
  • schwierig umzusetzen, weil bislang kein Anwendungsfall für Artikel 15 vorliegt
  • dadurch bislang keine Rechtsprechung als Orientierung vorhanden
  • politischer Fokus auf bezahlbares Wohnen und das Mietenproblem als zentrales Anliegen

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Ja. Es wird die Stellungnahme von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig zitiert (sie sagte dem „Handelsblatt“, ein pauschales Verbot sei sicher nicht möglich).

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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