Wirtschaftspolitik in Berlin
Berlin () – Die Finanzplanung der Bundesregierung verstößt offenbar formal gegen die gemeinsamen haushaltspolitischen Vorgaben von Bund und Ländern. Das geht aus dem aktuellen „Bericht des Bundes an den Stabilitätsrat“ hervor, den Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) jetzt an seine Amtskollegen in den Ländern verschickt hat und aus dem die „Süddeutsche Zeitung“ berichtet.
Demnach kann der Bund in diesem und im nächsten Jahr eins, ab 2028 durchgängig sogar drei der insgesamt vier Stabilitätskriterien nicht einhalten. Formell müsste der Stabilitätsrat von Bund und Ländern nun eigentlich prüfen, ob der Bund vor einer „Haushaltsnotlage“ steht, wie Klingbeils Haus in dem Bericht einräumt. Theoretisch könnte der Rat dem Bund im Anschluss sogar Sparauflagen machen.
Klingbeil hatte nach Informationen der „Süddeutschen Zeitung“ beim Treffen mit seinen Länderkollegen Anfang vergangener Woche bereits eingeräumt, dass seine Finanzplanung für die Jahre 2026 bis 2030 „Auffälligkeiten“ aufweist. Allerdings kann er auf einen Sonderfaktor verweisen, den auch das Gros der Länderkollegen anerkennt und der Sparauflagen wohl verhindern dürfte: Die Kennziffern des Bundes stehen nämlich deshalb teilweise auf Rot statt auf Grün, weil die Regierung seit 2025 Dutzende Milliarden Euro pro Jahr zusätzlich zur Modernisierung der Bundeswehr ausgibt. Laut Grundgesetz dürfen die notwendigen Mittel an der Schuldenbremse vorbei über Kredite aufgenommen werden – anders wäre das Programm im Moment auch gar nicht finanzierbar. Klingbeils Vorgehen ist damit rechtlich einwandfrei, hat aber dennoch, siehe Stabilitätsbericht, Einfluss auf wichtige haushaltspolitische Prüfzahlen.
Die EU-Kommission, die das Haushaltsgebaren aller 27 Mitgliedsstaaten ebenfalls regelmäßig überprüft, hat eine entsprechende Ausnahmeregel für überplanmäßige Verteidigungsausgaben geschaffen. Wie viele andere macht auch Deutschland von dieser Sonderregel Gebrauch. Im innerdeutschen Überwachungsprozess hingegen gibt es bisher keine solche Ausnahmeklausel: Eine entsprechende Anpassung an die EU-Norm wurde schlicht vergessen. Ergebnis ist, dass Klingbeil zwar keine Probleme mit Brüssel hat, wohl aber mit dem Stabilitätsrat, dem er selbst mit vorsitzt.
Statt den „Evaluationsausschuss“ des Stabilitätsrats mit dem Fall zu beauftragen, soll nun in einem „Expressverfahren“ das hiesige Regelwerk geändert und mit den EU-Regeln in Einklang gebracht werden. Klappt das alles, könnte die Neuregelung bereits bei der nächsten Sitzung des Stabilitätsrats am 3. Dezember beschlossen werden.
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Lars Klingbeil (Archiv)
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Lars Klingbeil
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Bund, Länder, Stabilitätsrat, EU-Kommission, Grundgesetz, Europäische Union, SPD, Bundeswehr, Evaluationsausschuss
Wann ist das Ereignis passiert?
Zeitraum/Datum: „Anfang vergangener Woche“ (Treffen mit den Länderkollegen) und „3. Dezember“ (nächste Sitzung des Stabilitätsrats).
Kein konkretes Jahr genannt.
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Berlin (dts Nachrichtenagentur)
Worum geht es in einem Satz?
Lars Klingbeil (SPD) zufolge verstößt die Finanzplanung der Bundesregierung offenbar formal gegen haushaltspolitische Stabilitätsvorgaben von Bund und Ländern, weil die Ausgaben für die Modernisierung der Bundeswehr über eine rechtliche Sonderklausel in der Schuldenbremse finanziert werden, weshalb nun im „Expressverfahren“ das Regelwerk an die EU-Norm angepasst werden soll, damit der Stabilitätsrat voraussichtlich am 3. Dezember entsprechend entscheiden kann.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Zusätzliche Verteidigungsausgaben seit 2025 zur Modernisierung der Bundeswehr, finanziert über die Schuldenbremse hinaus über Kredite, wodurch Stabilitätskennziffern des Bundes teilweise nicht eingehalten werden können
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
- Treffen mit Länderkollegen Anfang vergangener Woche
- Klingbeil räumte dabei „Auffälligkeiten“ in der Finanzplanung 2026 bis 2030 ein
- Mehrheit der Länderkollegen erkennt Sonderfaktor für Verteidigungsausgaben an
- Stabilitätsrat müsste formal prüfen, ob der Bund vor einer Haushaltsnotlage steht
- Stabilitätsrat könnte theoretisch Sparauflagen erteilen
- EU-Kommission hat Ausnahmeregel für überplanmäßige Verteidigungsausgaben geschaffen
- Innerdeutscher Überwachungsprozess enthält bisher keine solche Ausnahmeklausel, da EU-Anpassung offenbar vergessen wurde
- Statt Beauftragung eines Evaluationsausschusses soll ein Expressverfahren zur Änderung des Regelwerks eingeleitet werden
Welche Konsequenzen werden genannt?
Prüfung durch den Stabilitätsrat wegen möglicher Haushaltsnotlage
Möglichkeit von Sparauflagen durch den Stabilitätsrat
Änderungsbedarf beim innerdeutschen Überwachungsprozess für die Stabilitätskriterien
Ergebnisrelevant Verzerrung wichtiger haushaltspolitischer Prüfzahlen
Durchführung eines Expressverfahrens zur Anpassung des Regelwerks
Geplante Beschlussfassung einer Neuregelung bei der nächsten Sitzung des Stabilitätsrats
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja: Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) wird mit einer eingeräumten Einschätzung zu den „Auffälligkeiten“ in der Finanzplanung sowie als Verfasser/Versender des Berichts zitiert bzw. dazu wiedergegeben.
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- Klingbeils Haushaltsplanung verstößt wohl gegen Stabilitätsvorgaben - 19. Oktober 2026

