Gesellschaft: Schutz vor Gewalt im Mietrecht
Berlin () – Opfer von häuslicher Gewalt sollen es in Zukunft leichter haben, sich auch räumlich von ihren Peinigern zu trennen. Das sieht ein Gesetzentwurf aus dem Haus von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) vor, über den die Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Montagsausgaben) berichten.
„Der Weg in ein selbstbestimmtes und sicheres Leben ist nach häuslicher Gewalt oft noch lang. Wir wollen ihn etwas einfacher machen“, sagte Hubig. Wer häusliche Gewalt erlebt habe, solle sich leichter aus einem gemeinsamen Mietvertrag mit dem Täter lösen können.
Opfer häuslicher Gewalt sollen künftig klare gesetzliche Ansprüche gegen den Täter haben und leichter aus einem gemeinsamen Mietvertrag herauskommen, heißt es in dem Gesetzentwurf. Zudem sollen sie vom Täter verlangen können, dass er grundsätzlich für Kosten aus dem Mietverhältnis aufkommt, die nach ihrem Auszug entstehen. Dazu zählen beispielsweise Schäden an der Wohnung, aber auch Mietzahlungen, die nach dem Auszug weiterbezahlt werden müssen.
Der Gesetzentwurf sieht darüber hinaus einen vertieften Schutz für Kinder und Angehörige von Opfern häuslicher Gewalt vor. Familiengerichte sollen laut Hubig Schutzmaßnahmen künftig auch ohne gesonderten Antrag zu Gunsten von Personen anordnen können, die von der gewaltbetroffenen Person abhängig sind. Nach dem Gewaltschutzgesetz können Familiengerichte schon jetzt längerfristige Kontakt- oder Näherungsverbote verhängen – allerdings bisher nur für die gewaltbetroffene Person selbst. Andere Schutzbedürftige im Haushalt, zum Beispiel Kinder oder pflegebedürftige Angehörige, waren bisher davon ausgeschlossen.
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Stefanie Hubig (Archiv)
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Stefanie Hubig
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD), Haus von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD), SPD, Funke-Mediengruppe, dts Nachrichtenagentur, Familiengerichte, Gewaltschutzgesetz
Wann ist das Ereignis passiert?
Nicht erwähnt
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Berlin
Worum geht es in einem Satz?
Ein Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig soll Opfern häuslicher Gewalt künftig erleichtern, sich räumlich vom Täter zu trennen, ihnen klare Ansprüche gegen den Täter geben (u. a. für Miet- und Schadenskosten nach dem Auszug) und den Schutz für Kinder und weitere Angehörige durch erweiterte gerichtliche Schutzmaßnahmen verbessern.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Häusliche Gewalt und die daraus resultierende räumliche Trennungserfordernis für Opfer
- Schwierigkeit für Opfer, sich aus einem gemeinsamen Mietvertrag mit dem Täter zu lösen
- Bedarf an klaren gesetzlichen Ansprüchen gegen den Täter
- Notwendigkeit, Kosten nach dem Auszug (zum Beispiel Schäden und weiterlaufende Mietzahlungen) abzusichern
- Schutzbedarf von Kindern und Angehörigen der Opfer vor Gewalt bzw. vor Kontakt- und Annäherungsrisiken
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
- Keine Reaktion von Politik, Öffentlichkeit oder Medien beschrieben
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Leichtere räumliche Trennung für Opfer häuslicher Gewalt
- Klare gesetzliche Ansprüche gegen den Täter
- Erleichtertes Lösen aus einem gemeinsamen Mietvertrag
- Möglichkeit, dass der Täter grundsätzlich für Kosten aus dem Mietverhältnis nach dem Auszug aufkommen muss
- Zusätzlicher Schutz für Kinder und Angehörige von Opfern
- Familiengerichte können Schutzmaßnahmen künftig auch ohne gesonderten Antrag anordnen zugunsten von abhängigen Personen im Haushalt
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja—Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) wird mit einer Stellungnahme zitiert („Der Weg in ein selbstbestimmtes und sicheres Leben ist …“).
- Hubig will Opfer häuslicher Gewalt besser schützen - 5. Oktober 2026
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