Reform des Kindschaftsrechts in Deutschland
Berlin () – Zum Schutz vor häuslicher Gewalt soll den Tätern nach Plänen von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) der Umgang mit den Kindern verboten werden können. Das geht aus dem Entwurf des Justizministeriums für eine Reform des Kindschaftsrechts hervor, über das die Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Montagsausgaben) berichten.
Wenn ein Elternteil gegen den anderen Elternteil gewalttätig ist, sollen Familiengerichte dem Täter demnach den Umgang mit den Kindern untersagen können, um das Opfer zu schützen. „Häusliche Gewalt muss bei Entscheidungen über das Sorge- und Umgangsrecht künftig klar berücksichtigt werden“, sagte Hubig den Funke-Zeitungen. Das gelte auch, wenn die Gewalt nicht direkt gegen das Kind gerichtet sei. Denn Kinder litten, wenn sie Gewalt in der Familie miterlebten. Umgangsrechte dürften außerdem nicht dazu führen, dass ein Elternteil immer wieder aufs Neue in Gefahr gerate, vom anderen attackiert zu werden, so die SPD-Politikerin.
Familiengerichte sind nach geltendem Recht bereits verpflichtet, häusliche Gewalt in Sorge- und Umgangsverfahren zu berücksichtigen. Hubig will die Regeln in Bezug auf häusliche Gewalt nun aber schärfen. „Wir geben Familiengerichten klarere Regeln an die Hand, schützen gewaltbetroffene Eltern und wollen dazu beitragen, dass Kinder in einem gewaltfreien Umfeld aufwachsen können“, sagte die Ministerin.
Künftig sollen die Richter das Recht auf Umgang mit den Kindern vorübergehend oder auf Dauer verbieten können, wenn ein Elternteil gegen den Partner gewalttätig geworden ist und das Verbot zur „Abwendung einer Gefährdung der körperlichen Unversehrtheit des gewaltbetroffenen Elternteils“ erforderlich ist, heißt es in einem Gesetzentwurf.
Automatisch will das Justizministerium einem gewalttätigen Elternteil den Umgang mit seinen Kindern jedoch nicht untersagen. Da ein Umgangsausschluss als sehr weitreichend eingestuft wird, sollen die Familiengerichte immer im Einzelfall entscheiden und dabei etwa die Art, das Ausmaß und die Häufigkeit der Gewalt ebenso in Betracht ziehen wie eine mögliche Wiederholungsgefahr. Je nach Fall sollen auch mildere Vorgaben möglich sein. So könnte der gewalttätige Elternteil sein Kind etwa nur noch in Begleitung sehen dürfen.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Kindernotdienst (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Stefanie Hubig
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Bundesjustizministerium, Stefanie Hubig, SPD, Funke-Mediengruppe, Familiengerichte, Kindernotdienst
Wann ist das Ereignis passiert?
Nicht erwähnt
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Berlin
Worum geht es in einem Satz?
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig plant eine Reform des Kindschaftsrechts, die es ermöglichen soll, gewalttätigen Eltern den Umgang mit ihren Kindern zu untersagen, um Opfer häuslicher Gewalt besser zu schützen.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Häusliche Gewalt in Familien
- Schutz der Opfer von Gewalt
- Berücksichtigung der Kinder in Gewaltfällen
- Reform des Kindschaftsrechts
- Klarere Regelungen für Familiengerichte
- Ziel der Gewährleistung eines gewaltfreien Umfelds für Kinder
- Verbesserung des Umgangsrechts in Kontext von Gewalt
- Notwendigkeit zur Abwendung von Gefahren für gewaltbetroffene Eltern
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
Es wird im Artikel nicht beschrieben, wie Politik, Öffentlichkeit oder Medien reagiert haben.
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Umgangsverbot für gewalttätige Elternteile
- Schutz des Opfers vor weiterer Gewalt
- Berücksichtigung häuslicher Gewalt bei Sorge- und Umgangsrecht
- Förderung eines gewaltfreien Umfelds für Kinder
- Einzelne Entscheidungsfindung durch Familiengerichte
- Möglicher Ausschluss des Umgangs auf Dauer oder vorübergehend
- Berücksichtigung von Gewaltart, -ausmaß und -häufigkeit
- Möglichkeit milderer Vorgaben bei Umgangsregelungen
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) zitiert. Sie betont, dass "häusliche Gewalt bei Entscheidungen über das Sorge- und Umgangsrecht künftig klar berücksichtigt werden" muss.
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