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Gewalt gegen Frauen – Hubig will Familienrecht reformieren
Berlin () – Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) will das Sorge- und Umgangsrecht einschränken, um Frauen besser vor Gewalt zu schützen.
„Wer seine Partnerin schlägt, muss damit rechnen, dass er sein Kind nicht mehr sehen darf – oder nur im Beisein einer Begleitperson“, sagte die SPD-Politikerin den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Samstagsausgaben). „Wir müssen klar im Gesetz festschreiben: Bei Gewalt gegen den anderen Elternteil kann auch der Umgang mit dem Kind beschränkt oder sogar ausgeschlossen werden. Denn das Kind leidet ja mit, wenn der Vater die Mutter verprügelt.“
Hubig fügte hinzu, eine Einschränkung des Sorge- und Umgangsrechts könne auch „wegen psychischer Gewalt gerechtfertigt sein – zum Beispiel wegen schwerer Beleidigungen oder Bedrohungen“. Bisher kann das Sorge- und Umgangsrecht eines Elternteils eingeschränkt werden, wenn das Kind selbst Gewalt erfährt – aber nicht, wenn die Partnerin oder der Partner betroffen ist.
Hubig will auch das Mietrecht verändern, um Frauen besser zu schützen. „Wer von häuslicher Gewalt betroffen ist, muss so schnell wie möglich aus einem gemeinsamen Mietvertrag herauskommen – auch dann, wenn der Ex-Partner sich stur stellt“, sagte sie. Viele Betroffene wollten den Neuanfang in einer anderen Wohnung. „Das ist häufig eine Nervenprobe. Oft dauert es zu lange, aus einem gemeinsamen Mietvertrag mit dem Ex-Partner herauszukommen.“ Daher prüfe sie, „wie wir als Gesetzgeber eine solche Situation verbessern können“.
Die Ministerin hält es nicht für ausreichend, wenn Familiengerichte bundesweit die Fußfessel nach dem spanischen Modell anordnen können. Mit einer einzelnen Maßnahme lasse sich das Thema häusliche Gewalt nicht in den Griff bekommen, sagte sie. „Daher werden wir Familiengerichte auch dazu ermächtigen, Anti-Gewalt-Trainings anzuordnen. Außerdem will ich den Gewaltschutz im Sorge- und Umgangsrecht verbessern.“
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Demonstrantin gegen Gewalt an Frauen (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Stefanie Hubig
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Die genannten Organisationen, Parteien oder Institutionen sind:
SPD, Funke-Mediengruppe
Wann ist das Ereignis passiert?
Nicht erwähnt
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Das beschriebene Ereignis findet in Berlin statt.
Worum geht es in einem Satz?
Justizministerin Stefanie Hubig plant, das Sorge- und Umgangsrecht einzuschränken sowie das Mietrecht zu reformieren, um Frauen besser vor Gewalt zu schützen, indem sie Maßnahmen ergreift, die auch psychische Gewalt berücksichtigen und Betroffenen einen schnelleren Ausstieg aus gemeinsamen Mietverträgen ermöglichen.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
Der Auslöser für die Äußerungen von Justizministerin Stefanie Hubig sind die beständig hohen Fallzahlen von häuslicher Gewalt gegen Frauen. Sie will durch die angestrebten Änderungen im Sorge- und Umgangsrecht und im Mietrecht bessere Schutzmaßnahmen für betroffene Frauen und deren Kinder einführen.
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
Im Artikel wird beschrieben, dass Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) Maßnahmen plant, um das Sorge- und Umgangsrecht einzuschränken, um Frauen besser vor Gewalt zu schützen, und dass sie auch das Mietrecht ändern möchte, um betroffenen Frauen den Ausstieg aus gemeinsamen Mietverträgen zu erleichtern. Die Reaktionen der Öffentlichkeit oder der Medien auf diese Vorschläge werden nicht detailliert behandelt.
Welche Konsequenzen werden genannt?
Die im Artikel erwähnten Folgen oder Konsequenzen sind: Einschränkung des Sorge- und Umgangsrechts, Verlust des Umgangsrechts bei Gewalt gegen die Partnerin, Beschränkung des Umgangsrechts auch bei psychischer Gewalt, schnellere Möglichkeit, aus gemeinsamen Mietverträgen herauszukommen, Ermächtigung der Familiengerichte zu Anti-Gewalt-Trainings, Verbesserung des Gewaltschutzes im Sorge- und Umgangsrecht.
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme von Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) zitiert. Sie äußert, dass Männer, die ihre Partnerinnen schlagen, damit rechnen müssen, dass sie ihr Kind nicht mehr sehen dürfen oder nur in Begleitung einer dritten Person. Hubig betont, dass das Gesetz klarstellen müsse, dass das Umgangsrecht eingeschränkt werden kann, wenn Gewalt gegen einen Elternteil ausgeübt wird, da auch das Kind unter dieser Situation leidet.
Berlin: Eine Stadt im Wandel
Berlin ist bekannt für seine dynamische Kultur und Geschichte, die zahlreiche Menschen aus aller Welt anzieht. Die Stadt zählt als politisches Zentrum Deutschlands, in dem wichtige Entscheidungen für die Gesellschaft getroffen werden. Besonders aktuell ist die Diskussion um den Schutz von Frauen vor häuslicher Gewalt, die durch die Initiativen der Justizministerin Stefanie Hubig wieder in den Fokus rückt. Neben dem Thema Gewalt prägt auch ein stetiger Wandel im Mietrecht die Lebensqualität vieler Berlinerinnen und Berliner. Diese Entwicklungen zeigen, dass Berlin nicht nur eine Stadt der Geschichte, sondern auch eine Stadt des fortwährenden Wandels und der sozialen Gerechtigkeit ist.
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