Linke wirft Innenministerium Rechtsbruch bei Afghanen vor

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Politik: Asylentscheidungen in Berlin

Berlin () – Die Linksfraktion im Bundestag wirft dem von Alexander Dobrindt (CSU) geführten Bundesinnenministerium die Missachtung des Bundesverfassungsgerichts vor. „Ausnahmslos alle bislang überprüften Fälle wurden negativ entschieden. Von einer ernsthaften Berücksichtigung der individuellen Interessen, wie von gefordert, kann keine Rede sein. Der Skandal um die gebrochenen Aufnahmezusagen setzt sich fort“, sagte die innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Clara Bünger, der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (Donnerstagsausgabe).

Laut einer Regierungsantwort auf eine Linken-Anfrage, über die die Zeitung berichtet, wurden seit dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Juli bis zum 18. September alle 25 bis dahin überprüften Fälle mit der Begründung abgelehnt, es bestehe kein politisches Interesse an einer Aufnahme. Die konkreten hatte das Ministerium erst nach einer Beschwerde der Linkspartei herausgegeben. Die anhaltende Praxis sei eines Rechtsstaats unwürdig und in Kenntnis der dramatischen Schicksale der Betroffenen einfach nur zum Schämen, sagte Bünger.

Das Bundesverfassungsgericht hatte am 22. Juli entschieden, dass der pauschale Widerruf früherer Aufnahmezusagen ein Verstoß gegen das Willkürverbot ist (Az. 2 BvR 319/26). Karlsruhe forderte eine ernsthafte Berücksichtigung individueller Umstände, die mit politischen Interessen abzuwägen seien. Die entsprechenden Entscheidungen müssten nachvollziehbar sein und unterlägen der politischen Kontrolle; sie seien gegenüber dem zu verantworten und gegebenenfalls in der öffentlichen Debatte zu rechtfertigen.

In dem Ministeriumsschreiben, über das die „Neue Osnabrücker Zeitung“ berichtet, heißt es, in mindestens 40 weiteren Fällen stehe die Einzelfallprüfung noch aus. Bünger forderte die auf, „die gut 500 , um die es noch geht, sofort und unkompliziert aufzunehmen.“ In vielen Fällen gehe es um Personen, die bereits eine Sicherheitsüberprüfung erfolgreich bestanden und ein Visum erteilt bekommen hätten.

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Text-/Bildquelle:
Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
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Innenministerium (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Alexander Dobrindt, Clara Bünger

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Bundesinnenministerium, Alexander Dobrindt, CSU, Bundestag, Linksfraktion im Bundestag, Clara Bünger, „Neue Osnabrücker Zeitung“, Linken-Anfrage, Linkspartei, Bundesverfassungsgericht, Karlsruhe, 2 BvR 319/26, Bundesregierung, Bundesregierung (Regierungsantwort)

Wann ist das Ereignis passiert?

Zeitraum: 22. Juli bis 18. September (des jeweiligen Jahres, in dem das Bundesverfassungsgericht am 22. Juli entschieden hat).

(Das konkrete Jahr ist im Text nicht genannt.)

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Berlin, Karlsruhe

Worum geht es in einem Satz?

Die Linksfraktion wirft dem von Alexander Dobrindt geführten Bundesinnenministerium vor, seit dem Bundesverfassungsgerichtsbeschluss vom 22. Juli (Az. 2 BvR 319/26) pauschal bzw. ohne ernsthafte Einzelfallabwägung abzulehnen, sodass 25 überprüfte Fälle bis zum 18. September sämtlich negativ entschieden worden seien.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Pauschaler Widerruf früherer Aufnahmezusagen durch das Bundesinnenministerium, der als Verstoß gegen das Willkürverbot vom Bundesverfassungsgericht am 22. Juli festgestellt wurde (Az. 2 BvR 319/26)

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

  • Linksfraktion wirft dem Bundesinnenministerium Missachtung des Bundesverfassungsgerichts vor
  • Clara Bünger kritisiert, dass keine ernsthafte Berücksichtigung individueller Interessen erfolge
  • Vorwürfe, die abgelehnten Fälle setzten sich als „Skandal“ fort
  • Regierungsantwort auf Linken-Anfrage wird erwähnt; Ministerium habe Zahlen erst nach Beschwerde herausgegeben
  • Bünger bezeichnet die Praxis als eines Rechtsstaats unwürdig und fordert sofortige unkomplizierte Aufnahme der Betroffenen
  • Öffentlichkeit oder Medienreaktionen werden nicht weiter beschrieben, über die „Neue Osnabrücker Zeitung“ wird nur berichtet

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Fortgesetzte Ablehnung von zuvor überprüften Aufnahmefällen
  • Verneinung politischer Aufnahmeinteressen als wiederkehrende Ablehnungsbegründung
  • Mangelnde ernsthafte Berücksichtigung individueller Interessen der betroffenen Personen
  • Fehlende nachvollziehbare Einzelfallentscheidungen
  • Politische Entscheidungen ohne ausreichende Verantwortung gegenüber dem Parlament
  • Potenziell unzureichende oder fehlende Rechtfertigung in der öffentlichen Debatte
  • Weiterhin ausstehende Einzelfallprüfungen in zahlreichen weiteren Fällen
  • Verzögerung bei der Aufnahme von insgesamt mehreren hundert betroffenen Personen
  • Kritik an der Behandlung von Personen trotz zuvor erfolgreich durchgeführter Sicherheitsüberprüfungen und erteilter Visa

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Ja, es wird eine Stellungnahme zitiert: Die innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Clara Bünger, äußert sich gegenüber der „Neuen Osnabrücker Zeitung“.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
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