Berlin fordert verbindlichen Fahrplan für Reform der Kinder- und Jugendhilfe

Berlin fordert verbindlichen Fahrplan für Reform der Kinder- und Jugendhilfe

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Gesellschaft: Bundesrat Reform Kinder- und Jugendhilfe

Berlin () – Die Berliner Senatorin für Bildung, Jugend und Familie, Katharina Günther-Wünsch, hat am Freitag im Bundesrat Nachbesserungen am Gesetzentwurf zur Reform der Kinder- und Jugendhilfe gefordert. Das teilte die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie mit.


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Angesichts steigender Unterstützungsbedarfe, knapper finanzieller Spielräume und des zunehmenden Fachkräftemangels sei eine Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe dringend notwendig. Der Gesetzentwurf der enthalte dafür wichtige Ansätze.

Zentrale Fragen zur inklusiven Kinder- und Jugendhilfe, zur Finanzierung und zum weiteren Reformprozess müssten jedoch geklärt werden. Die Senatorin betonte: „Eine Strukturreform muss mehr leisten als einzelne richtige Maßnahmen. Sie muss am Ende ein System schaffen, das verlässlich funktioniert – für die Fachkräfte, für die Kommunen und vor allem für die Kinder, Jugendlichen und Familien“.

Ein zentrales Anliegen ist die inklusive Kinder- und Jugendhilfe.

Die ursprünglich vorgesehene verbindliche Zusammenführung der Zuständigkeiten für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen unter dem Dach des SGB VIII soll nach den Plänen der Bundesregierung durch eine Erprobung ersetzt werden.

Damit bleibt die langfristige Perspektive für die inklusive Kinder- und Jugendhilfe offen. Notwendig sind deshalb ein verbindlicher Fahrplan und eine verlässliche Finanzierung.

Der Bund muss klären, wie die für den Umbau erforderlichen Mittel aufgebracht werden und wie es nach der Erprobungsphase mit den aufgebauten Strukturen weitergeht. Länder und Kommunen brauchen Planungssicherheit, um die inklusive Kinder- und Jugendhilfe dauerhaft umsetzen zu können.

Auch die geplante Stärkung infrastruktureller Angebote bietet die Chance, Kinder, Jugendliche und Familien früher und unkomplizierter zu unterstützen.

Entscheidend ist jedoch, dass diese Angebote den konkreten Unterstützungsbedarf tatsächlich decken. Wo dies nicht der Fall ist, muss der individuelle Leistungsanspruch erhalten bleiben.

Weiterer Nachbesserungsbedarf besteht bei der Pflegekinderhilfe. Junge sollen bei entsprechendem Unterstützungsbedarf auch über ihren 18. Geburtstag hinaus bis zum 21. Lebensjahr in ihren Pflegefamilien bleiben können.

Dafür braucht es eine klare gesetzliche Regelung und eine gesicherte Finanzierung.

Die Finanzierung muss ein wesentlicher Bestandteil der Reform sein. Neue Verfahren, zusätzliche Aufgaben und der Umbau zu einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe erfordern Personal, Zeit und finanzielle Mittel.

Bislang fehlt eine nachvollziehbare Abschätzung der tatsächlichen Kosten, die durch die Reform auf Länder und Kommunen zukommen. Der Bund muss deshalb darlegen, welche finanziellen Belastungen mit der Umsetzung verbunden sind und welchen Beitrag er zu ihrer Finanzierung leisten wird.

Eine Reform, deren Finanzierung ungeklärt bleibt, schafft keine verlässliche Grundlage für die der Jugendämter und die Unterstützung von Kindern und Familien.

Auch der vorgesehene zweistufige Reformprozess bedarf einer besseren Abstimmung. Die Kinder- und Jugendhilfe darf nicht in einzelnen Etappen neu geordnet werden, ohne dass die weiteren Schritte und ihre Auswirkungen auf die bestehenden Strukturen geklärt sind.

Andernfalls besteht die Gefahr, dass Länder und Kommunen heute neue Strukturen aufbauen, die wenige Jahre später erneut verändert werden müssen. Notwendig ist deshalb ein gemeinsamer, gut abgestimmter Reformprozess, der die offenen Fragen frühzeitig klärt und Bund, Länder, Kommunen sowie die beteiligten Verbände einbindet.

Ziel ist eine Reform, die nicht nur auf dem funktioniert, sondern die Kinder- und Jugendhilfe dauerhaft stärkt.

Dafür müssen die richtigen Ansätze des Gesetzentwurfs erhalten und die offenen Fragen gemeinsam geklärt werden. Es braucht verlässliche Rahmenbedingungen für Länder und Kommunen, eine klare Perspektive für die inklusive Kinder- und Jugendhilfe und eine Finanzierung, die den tatsächlichen Anforderungen gerecht wird.

Entscheidend für den Erfolg der Reform ist, dass Kinder, Jugendliche und Familien auch in die Unterstützung erhalten, die sie brauchen.

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Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
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Sitzung des Bundesrates am 25.09.2026

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Katharina Günther-Wünsch

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Bundesrat, Bundesregierung, SGB VIII, Länder, Kommunen, Jugendämter, Verbände, Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, Berliner Senatorin für Bildung, Jugend und Familie, Katharina Günther-Wünsch, dts Nachrichtenagentur, Bundesrat, Kommunen, Pflegekinderhilfe, Kinder, Jugendlichen und Familien

Wann ist das Ereignis passiert?

Das Ereignis fand am Freitag, dem 25.09.2026, statt (Sitzung des Bundesrates am 25.09.2026).

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Berlin, Bundesrat (Sitzung)

Worum geht es in einem Satz?

Die Berliner Senatorin Katharina Günther-Wünsch fordert im Bundesrat Nachbesserungen am Gesetzentwurf zur Kinder- und Jugendhilfe-Reform, insbesondere zu inklusive Ausrichtung, Pflegekinderhilfe, verbindlichem Fahrplan und vor allem einer verlässlichen, bezifferbaren Finanzierung sowie besser abgestimmtem Reformprozess.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Steigende Unterstützungsbedarfe in der Kinder- und Jugendhilfe
  • Knappere finanzielle Spielräume
  • Zunehmender Fachkräftemangel

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

  • Im Artikel keine beschriebene Reaktion von Politik, Öffentlichkeit oder Medien auf die Reformforderung

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Verzögerungen und fehlende Planungssicherheit für den weiteren Reformprozess
  • Offene Fragen zur inklusiven Kinder- und Jugendhilfe gefährden die dauerhafte Umsetzung
  • Fortbestehende Unklarheiten zur langfristigen Perspektive der inklusiven Kinder- und Jugendhilfe
  • Unzureichende oder unsichere Finanzierung behindert den Umbau und die dauerhafte Stärkung der Strukturen
  • Fehlende Kostenabschätzungen erhöhen das Risiko zusätzlicher Belastungen für Länder und Kommunen
  • Neue Aufgaben und Verfahrensänderungen ohne ausreichende Personal und finanzielle Mittel
  • Gefahr neuer bzw. überarbeiteter Strukturen mit erneuten Anpassungen in kurzer Zeit
  • Unsicherheit in der Arbeit der Jugendämter bei fehlender verlässlicher Grundlage
  • Nicht gedeckter Unterstützungsbedarf durch Infrastrukturangebote kann dazu führen, dass individuelle Leistungsansprüche nicht ausreichend abgesichert sind
  • Rechtsunsicherheit in der Pflegekinderhilfe gefährdet die Möglichkeit der Betreuung über den 18. Geburtstag hinaus bis zum 21. Lebensjahr
  • Ein unzureichend abgestimmter Reformprozess kann die Einbindung von Bund, Ländern, Kommunen und Verbänden erschweren
  • Risiko, dass die Reform nicht verlässlich funktioniert und Kindern, Jugendlichen und Familien nicht die benötigte Unterstützung dauerhaft gesichert werden kann

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Ja—die Stellungnahme der Berliner Senatorin Katharina Günther-Wünsch wird mit einem wörtlichen Zitat wiedergegeben.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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