Gesellschaft: Strafbarkeit von Blackout-Challenges in Mecklenburg-Vorpommern
Schwerin () – Mecklenburg-Vorpommern will das Verleiten Minderjähriger zu gefährlichen Mutproben wie sogenannten „Blackout-Challenges“ unter Strafe stellen. Ihr Land bringe eine Bundesratsinitiative gegen diese Challenges ein, teilte Landesjustizministerin Jacqueline Bernhardt (Linke) am Donnerstag mit. Niedersachsen sei der Initiative beigetreten.
In Mecklenburg-Vorpommern ist nach Angaben des Ministeriums zuletzt ein Junge ins Krankenhaus gekommen, nachdem ein Mitschüler ihn auf dem Schulhof bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt hatte. Die Tat sei offenbar nur deshalb ausgeführt worden, weil sie für ein Video, die sogenannte Blackout-Challenge, aufgenommen worden sei. In einem zweiten Fall habe eine Mutter Anzeige erstattet, weil ihre beiden Kinder unabhängig voneinander gewürgt worden seien. Bernhardt sagte, das seien keine harmlosen Mutproben. „Durch das Herbeiführen von Sauerstoffmangel können innerhalb kürzester Zeit schwere Verletzungen, bleibende Schäden und sogar der Tod eintreten.“
Die Gefahren nähmen vor allem in sozialen Netzwerken, Chats und digitalen Räumen ihren Ausgang, in denen gefährliche Handlungen als Mutprobe inszeniert würden. Dort versprächen Likes, Aufmerksamkeit und Reichweite Anerkennung. Solche Inhalte träfen auf Kinder und Jugendliche, die Risiken, Manipulation und Gruppendruck noch nicht in gleicher Weise einschätzen könnten wie Erwachsene, so die Ministerin.
Mecklenburg-Vorpommern wird nach ihren Worten den Entschließungsantrag „Verleitung Minderjähriger zur Selbstschädigung mittels digitaler Medien strafrechtlich wirksam erfassen“ am Freitag in den Bundesrat einbringen. „Unser Blick richtet sich nicht auf Kinder und Jugendliche, die solche Challenges sehen oder nachahmen“, so die Ministerin. Im Mittelpunkt stünden Menschen, die gezielt auf Minderjährige einwirkten, gefährliche Dynamiken bewusst initiierten oder ausnutzten und Kinder und Jugendliche dazu bringen wollten, sich selbst erheblich zu schädigen.
Die Bundesregierung solle prüfen, ob ein eigenständiger Straftatbestand des Verleitens Minderjähriger zur Selbstschädigung geschaffen wird. Erfasst werden solle insbesondere das gezielte Einwirken auf Minderjährige in der Absicht, sie zu einer Selbsttötung oder einer anderen erheblichen Selbstschädigung zu bestimmen.
Bist du ein guter Leser? 👍
Welcher Begriff kam im Artikel vor?
Bist du ein guter Leser? 👍
Welcher Begriff kam im Artikel vor?
Bist du ein guter Leser? 👍
Welcher Begriff kam im Artikel vor?
Bist du gut in Tic Tac Toe? 👍
Spielername und geheimes Wort gehören zusammen. Das Captcha wird nur beim ersten autorisierten Spiel für diese Kombination in diesem Browser abgefragt.
Top 3
| Platz | Name | Punkte | Siege |
|---|---|---|---|
| Lade Rangliste ... | |||
Text-/Bildquelle: |
Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
Bildhinweis: |
Jacqueline Bernhardt (Archiv)
|
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Jacqueline Bernhardt
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Mecklenburg-Vorpommern, Bundesrat, Niedersachsen, Bundesregierung, Landesjustizministerin Jacqueline Bernhardt, dts Nachrichtenagentur, Linke, Mecklenburg-Vorpommern (Ministerium)
Wann ist das Ereignis passiert?
Zeitraum/Datum: Donnerstag (genauer: am Donnerstag; konkrete Datumsangabe nicht genannt).
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Bundesrat (in Deutschland)
Worum geht es in einem Satz?
Mecklenburg-Vorpommern will „Blackout-Challenges“ und ähnliche Mutproben künftig per Bundesratsinitiative strafrechtlich erfassen lassen, da Minderjährige durch gezielte Einwirkung in digitalen Räumen schweren Schaden bis hin zum Tod erleiden können.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Eine Bundesratsinitiative gegen sogenannte Blackout-Challenges
- Ein Mitschüler würgte einen Jungen auf dem Schulhof bis zur Bewusstlosigkeit für ein Video der Blackout-Challenge
- Ein weiterer Fall: Kinder wurden unabhängig voneinander gewürgt, nachdem eine Mutter Anzeige erstattet hatte
- Motivation durch die Aufnahme bzw. Veröffentlichung eines Videos für die Challenge
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
- Keine Reaktionen von Politik, Öffentlichkeit oder Medien auf den Vorstoß werden im Artikel beschrieben
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Einführung strafrechtlicher Verfolgung für das Verleiten Minderjähriger zu gefährlichen Blackout-Challenges
- Prüfung und mögliche Schaffung eines eigenständigen Straftatbestands zum Verleiten Minderjähriger zur Selbstschädigung
- Erfassung des gezielten Einwirkens auf Minderjährige in der Absicht, sie zu Selbsttötung oder anderer erheblicher Selbstschädigung zu bestimmen
- Stärkere rechtliche Wirkung von Entschließungsanträgen im Bundesratsverfahren
- Prävention durch Abschreckung gegen gezielt auf Minderjährige wirkende Initiatoren und Ausnutzer gefährlicher Dynamiken
- Fokus auf Personen, die gefährliche Handlungen bewusst anstoßen oder ausnutzen, um Minderjährige zu erheblicher Selbstschädigung zu bringen
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja: Landesjustizministerin Jacqueline Bernhardt (Linke) äußert sich im Artikel zur Gefährlichkeit der „Blackout-Challenges“ und zum geplanten Bundesratsantrag.
- Mecklenburg-Vorpommern will gefährliche Mutproben bestrafen - 24. September 2026
- Brandenburgs Regierung bedauert Rückzug der Berliner Olympiabewerbung - 24. September 2026
- 16-Jähriger bei Überholmanöver in Overath schwer verletzt - 24. September 2026

