Gleichstellungspolitik in Mecklenburg-Vorpommern
Schwerin () – Mecklenburg-Vorpommern hat sich einer Bundesratsinitiative zur Ergänzung des Gleichheitsartikels im Grundgesetz angeschlossen. Das teilte Justizministerin Jacqueline Bernhardt (Linke) am Freitag vor der Bundesratssitzung mit.
Ziel sei es, das Diskriminierungsverbot aufgrund der sexuellen Identität in Artikel 3 des Grundgesetzes zu verankern.
Bernhardt erklärte, der bestehende Gleichheitsgrundsatz sei nicht mehr umfassend genug. Zwar seien bereits Merkmale wie Geschlecht, Herkunft und Glaube geschützt, jedoch fehlten explizit queere Menschen.
Diese würden nach wie vor Anfeindungen und Benachteiligungen erfahren. Die statistischen Entwicklungen seien ‚alles andere als beruhigend‘, so die Ministerin.
Für eine Grundgesetzänderung ist eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat erforderlich.
Sollte der Bundesrat einen entsprechenden Entwurf beschließen, würde sich zunächst die Bundesregierung dazu positionieren. Seit 1949 wurde das Grundgesetz bereits 67-mal geändert.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Jacqueline Bernhardt (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Jacqueline Bernhardt
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Mecklenburg-Vorpommern, Bundesrat, Justizministerium, Jacqueline Bernhardt, Linke, Grundgesetz.
Wann ist das Ereignis passiert?
Nicht erwähnt
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Schwerin, Mecklenburg-Vorpommern
Worum geht es in einem Satz?
Mecklenburg-Vorpommern unterstützt eine Bundesratsinitiative zur Ergänzung des Gleichheitsartikels im Grundgesetz, um das Diskriminierungsverbot aufgrund sexueller Identität ausdrücklich zu verankern.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Mecklenburg-Vorpommern schließt sich Bundesratsinitiative an
- Ziel: Ergänzung des Gleichheitsartikels im Grundgesetz
- Diskriminierungsverbot aufgrund sexueller Identität soll verankert werden
- Bestehender Gleichheitsgrundsatz als nicht umfassend genug angesehen
- Fehlender Schutz für queere Menschen
- Anfeindungen und Benachteiligungen erfahren queere Menschen weiterhin
- Unruhige statistische Entwicklungen zur Diskriminierung
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
Der Artikel beschreibt keine Reaktionen von Politik, Öffentlichkeit oder Medien.
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Ergänzung des Gleichheitsartikels im Grundgesetz
- Verankerung des Diskriminierungsverbots aufgrund sexueller Identität
- Schutz für queere Menschen
- Rückgang von Anfeindungen und Benachteiligungen
- Notwendigkeit einer Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat
- Positionierung der Bundesregierung bei Beschluss des Bundesrats
- 67 Änderungen des Grundgesetzes seit 1949
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme von Justizministerin Jacqueline Bernhardt zitiert, die erklärt, dass der bestehende Gleichheitsgrundsatz nicht mehr umfassend genug sei und queere Menschen nicht explizit geschützt werden.
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