Niedersachsen: Fischereirecht digitalisiert
Hannover () – Das Landeskabinett hat am Dienstag den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Fischereigesetzes zur Verbandsbeteiligung freigegeben. Das teilte die Niedersächsische Staatskanzlei mit.
Damit sollen das Fischereigesetz modernisiert und die fischereirechtlichen Verwaltungsverfahren digital weiterentwickelt werden.
Ein wesentlicher Schwerpunkt liegt auf der Einführung des digitalen Fachverfahrens „DigiFischDok“, zu dem auch ein bundesweit einheitliches Fischereiregister gehört. Beantragung, Bearbeitung, Dokumentation und Kontrolle fischereirechtlicher Vorgänge sollen künftig vollständig digital, fälschungssicher und effizient ausgestaltet werden, ohne den analogen Zugang auszuschließen.
Bürger können künftig auch ohne Behördengang einen Fischereischein beantragen.
Der Entwurf stärkt zudem den Tierschutz und die Rechtssicherheit bei der Ausübung der Fischerei. Vorgesehen ist eine grundsätzliche Fischereischeinpflicht als Nachweis der erforderlichen Sachkunde, vor allem im Hinblick auf das tierschutzgerechte Betäuben und Töten von Fischen.
Die Pflicht soll zur flächendeckenden Vereinheitlichung und Sicherstellung der Sachkunde in Küsten- und Binnengewässern beitragen. Bürger legen künftig verpflichtend Fischerprüfungen bei den anerkannten Landesfischereiverbänden ab und beantragen anschließend den Fischereischein online oder vor Ort.
Für Personen mit Behinderungen enthält das Vorhaben eine Verbesserung.
Wer aufgrund einer Behinderung keine Fischerprüfung ablegen kann, soll eine Fischereierlaubnis erhalten, um in Begleitung eines Fischereischeininhabers die Fischerei auszuüben. Fischereiministerin Miriam Staudte sagte: „Mit dem Gesetzentwurf wollen wir das Fischereirecht in Niedersachsen zukunftsfest aufstellen, die nachhaltige Bewirtschaftung der Fisch- und Krebsbestände stärken und die Abläufe für die Fischer durch Digitalisierung des Fischereischeinwesens deutlich vereinfachen.“
Darüber hinaus werden die Regelungen zu den anerkannten Landesfischereiverbänden präzisiert.
Klargestellt wird, dass eine Anerkennung nur für Verbände mit Sitz in Niedersachsen und Bedeutung für Niedersachsen möglich ist. Mit der Anerkennung wird zugleich die Beleihung zur Durchführung der Fischerprüfung verbunden.
Die Regelung der Beteiligung der Fischereiverbände soll neu gefasst werden. Bislang waren nur nach § 54 Abs.
3 Nds. FischG anerkannte Landesfischereiverbände besonders berücksichtigt, obwohl Belange der Fischerei- und Aquakultur auch von weiteren landesweit tätigen Fischereiverbänden vertreten werden.
Künftig holen die Landesbehörden bei allen grundsätzlichen Fragen zur Fischerei und Aquakultur Stellungnahmen aller landesweit tätigen Fischereiverbände ein.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Miriam Staudte
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Niedersächsische Staatskanzlei, Landeskabinett, Land Niedersachsen, Fischereiministerin Miriam Staudte, anerkannte Landesfischereiverbände, Landesbehörden
Wann ist das Ereignis passiert?
Das Ereignis fand am Dienstag statt (genaueres Datum: nicht erwähnt).
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Hannover, Niedersachsen
Worum geht es in einem Satz?
Das Landeskabinett in Niedersachsen hat den Entwurf zur Modernisierung des Niedersächsischen Fischereigesetzes freigegeben, der Fischereiverfahren durch das digitale System „DigiFischDok“ inklusive einheitlichem Register künftig vollständig digital, fälschungssicher und effizient machen, außerdem eine grundsätzliche Fischereischeinpflicht samt Prüfungen sowie Verbesserungen wie erweiterte Beteiligungs- und Tierschutzregelungen – auch für Menschen mit Behinderungen – einführen soll.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Die beabsichtigte Modernisierung des Niedersächsischen Fischereigesetzes zur Verbandsbeteiligung
- Die digitale Weiterentwicklung der fischereirechtlichen Verwaltungsverfahren durch das digitale Fachverfahren „DigiFischDok“ mit bundesweit einheitlichem Fischereiregister
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
- Keine Reaktionen von Politik, Öffentlichkeit oder Medien auf den Artikel beschrieben
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Modernisierung des Fischereirechts in Niedersachsen
- Vollständig digitale, fälschungssichere und effizientere Verwaltungsverfahren im Fischereiwesen
- Einführung eines bundesweit einheitlichen Fischereiregisters
- Möglichkeit zur Beantragung eines Fischereischeins ohne Behördengang
- Stärkung des Tierschutzes bei der Fischerei
- Erhöhung der Rechtssicherheit bei der Ausübung der Fischerei
- Grundsätzliche Fischereischeinpflicht als Nachweis der erforderlichen Sachkunde
- Verpflichtende Ablegung von Fischerprüfungen bei anerkannten Landesfischereiverbänden
- Beantragung des Fischereischeins künftig online oder vor Ort nach der Prüfung
- Verbesserte Zugänglichkeit für Personen mit Behinderungen durch eine Fischereierlaubnis bei fehlender Prüfungsmöglichkeit in Begleitung eines Fischereischeininhabers
- Präzisierung der Anerkennungsvoraussetzungen für Landesfischereiverbände
- Bindung der Anerkennung an die Beleihung zur Durchführung der Fischerprüfung
- Neufassung der Regelungen zur Beteiligung der Fischereiverbände
- Zukünftige Einholung von Stellungnahmen aller landesweit tätigen Fischereiverbände bei grundsätzlichen Fragen zur Fischerei und Aquakultur
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja. Es wird die Stellungnahme von Fischereiministerin Miriam Staudte zitiert („Mit dem Gesetzentwurf wollen wir…“).
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