Sieben Länderchefs wollen Bund-Länder-AG für AfD-Verbotsprüfung

Sieben Länderchefs wollen Bund-Länder-AG für AfD-Verbotsprüfung

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Politik: AfD-Verbot im Bund-Länder-Dialog (Berlin)

Berlin () – Sieben Regierungschefs von CDU und SPD haben ihre grundsätzliche Bereitschaft dazu erklärt, eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe einzurichten, um die Verfassungsmäßigkeit der AfD zu untersuchen. Das berichtet das Nachrichtenmagazin „Focus“ nach einer Umfrage bei allen 16 Staatskanzleien.

Offen für ein solches Vorgehen sind demnach die Ministerpräsidenten aus Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und dem Saarland.

„Wenn in einer Arbeitsgruppe von Bund und Ländern die stets gebotene juristische Überprüfung einer möglichen Verfassungsfeindlichkeit der AfD erfolgen soll, wird Niedersachsen sich hier einbringen“, sagte Niedersachsens Ministerpräsident Olaf Lies (SPD) dem Magazin.

, Hessen, Rheinland-Pfalz und Sachsen lehnten ein AfD-Verbot ab. Berlin und zeigten sich offen für eine Arbeitsgruppe, aber skeptisch, ob am Ende auch ein Verbotsverfahren kommen werde.

Sachsen-Anhalt, und Thüringen positionierten sich nicht auf die Anfrage des „Focus“.

Nach dem Wahlerfolg der AfD in Sachsen-Anhalt hatte Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) eine solche Bund-Länder-Arbeitsgruppe angeregt. Einen Antrag auf ein Parteiverbot beim Bundesverfassungsgericht können gemäß Bundesverfassungsgerichtsgesetz nur Bundestag, Bundesrat oder stellen.

Ausschlaggebend für das Abstimmungsverhalten der Länder im Bundesrat ist die Position der jeweiligen Landesregierung.

Nach Artikel 21 des Grundgesetzes sind , die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, verfassungswidrig. Über die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet das Bundesverfassungsgericht.

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Text-/Bildquelle:
Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis:
Werbematerial für AfD-Verbotsverfahren (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Olaf Lies, Hendrik Wüst

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Bundesverfassungsgericht, Bundesverfassungsgerichtsgesetz, Bundestag, Bundesrat, Bundesregierung, Grundgesetz, AfD, CDU, SPD, Focus, dts Nachrichtenagentur, Bundesrepublik Deutschland, Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Saarland, Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen

Wann ist das Ereignis passiert?

Zeitraum/Datum: Nicht erwähnt

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Berlin, Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Saarland, Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen

Worum geht es in einem Satz?

Sieben Regierungschefs von CDU und SPD erklären sich grundsätzlich bereit, eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur juristischen Prüfung der AfD-Verfassungsmäßigkeit einzurichten, während andere Länder ein AfD-Verbot ablehnen oder sich nicht positionieren.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

Wahlerfolg der AfD in Sachsen-Anhalt und die daraufhin angestoßene Anregung von Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst für eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Untersuchung der Verfassungsmäßigkeit der AfD

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

  • Focus berichtet nach einer Umfrage bei allen 16 Staatskanzleien über die grundsätzliche Bereitschaft mehrerer Länderregierungen zur Einrichtung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der AfD
  • Offen dafür sind laut Artikel sieben Regierungschefs von CDU und SPD aus Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und dem Saarland
  • Mehrere Länder lehnen ein AfD-Verbot ab, darunter Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz und Sachsen
  • Berlin und Brandenburg zeigen sich offen für die Arbeitsgruppe, äußern jedoch Skepsis, ob am Ende tatsächlich ein Verbotsverfahren kommt
  • Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen positionieren sich in der Anfrage des Focus nicht
  • Nach dem Wahlerfolg der AfD in Sachsen-Anhalt habe Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst eine solche Bund-Länder-Arbeitsgruppe angeregt

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Einrichtung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur juristischen Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der AfD
  • Unabhängig davon mögliche Abstimmungen der Länder im Bundesrat zur Positionierung
  • Unterschiedliche politische Positionen der Landesregierungen zu einem möglichen Parteiverbotsverfahren
  • Potenzielle Verschiebung der Entscheidung über ein Verfahren auf Grundlage der Bewertung der Verfassungswidrigkeit durch das Bundesverfassungsgericht
  • Frühere Anstoßfunktion durch ein vorheriges landespolitisches Signal für die Frage eines Parteiverbots

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Ja, Olaf Lies (SPD) wird mit einer direkten Stellungnahme zitiert („Wenn in einer Arbeitsgruppe … wird Niedersachsen sich hier einbringen“, sagte …).

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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