Familienpolitik in Berlin
Berlin () – Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) plant keine Änderungen in den gesetzlichen Bestimmungen zur Leihmutterschaft. Das berichtet die Funke-Mediengruppe unter Berufung auf einen Sprecher des Bundesfamilienministeriums.
„Der Koalitionsvertrag sieht keine Änderung der aktuellen Rechtslage vor“, sagte ein Sprecher des Bundesfamilienministeriums den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Freitagausgaben). „Die Rechtslage zur Leihmutterschaft ist in Deutschland klar geregelt.“ Grundsätzlich bestehe gemäß Adoptionsvermittlungsgesetz ein Verbot der Ersatz-, also der Leihmuttervermittlung.
Des Weiteren enthalte das Gesetz ein Anzeigenverbot. „Danach ist es untersagt, Ersatzmütter oder Bestelleltern durch öffentliche Erklärungen zu suchen oder anzubieten“, fügte der Sprecher hinzu. Das Anzeigenverbot erstrecke sich grundsätzlich auf alle Formen der Werbung für Leihmutterschaft. Die Verfolgung und Ahndung von Zuwiderhandlungen obliege den jeweils zuständigen Behörden der Länder.
Hintergrund sind private Neuigkeiten aus der Familie von Unions-Fraktionschef Jens Spahn: Der CDU-Politiker und sein Ehemann sind Eltern eines Sohnes geworden, der in den USA zur Welt kam und von einer Leihmutter geboren worden ist. „Wir bitten um Verständnis, dass wir uns zu Einzelsachverhalten grundsätzlich nicht äußern“, erklärte das Bundesfamilienministerium zu dem Fall.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Familienministerium (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Karin Prien, Jens Spahn
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Bundesfamilienministerium, Karin Prien (CDU), CDU, Funke-Mediengruppe, Unions-Fraktionschef Jens Spahn, Jens Spahn, Adoptionsvermittlungsgesetz, Behörden der Länder
Wann ist das Ereignis passiert?
Zeitraum/Datum:Nicht erwähnt
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Berlin
Worum geht es in einem Satz?
Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) plant laut einem Sprecher des Bundesfamilienministeriums keine Änderungen an den in Deutschland klar geregelten gesetzlichen Bestimmungen zur Leihmutterschaft, einschließlich Verbot und Anzeigenverbot, nachdem bekannt wurde, dass Jens Spahn mit seinem Ehemann einen in den USA geborenen Sohn via Leihmutter bekommen hat.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Privatnachrichten aus der Familie von Unions-Fraktionschef Jens Spahn, wonach der CDU-Politiker und sein Ehemann Eltern eines Sohnes geworden sind, der in den USA per Leihmutter geboren wurde
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
- Bundesfamilienministerium erklärte, der Koalitionsvertrag sehe keine Änderungen der aktuellen Rechtslage zur Leihmutterschaft vor
- Sprecher betonte, die Rechtslage zur Leihmutterschaft sei in Deutschland klar geregelt
- Verbot der Ersatz- bzw. Leihmuttervermittlung sowie Anzeigenverbot für Ersatzmütter oder Bestelleltern seien bereits gesetzlich vorgesehen
- Untersagung von öffentlicher Suche oder Angeboten sowie von Werbung für Leihmutterschaft
- Zuständigkeit für Verfolgung und Ahndung von Verstößen liege bei den Behörden der Länder
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Keine Änderungen in den gesetzlichen Bestimmungen zur Leihmutterschaft
- Verbot der Ersatz- beziehungsweise Leihmuttervermittlung gemäß Adoptionsvermittlungsgesetz
- Anzeigenverbot für Ersatzmütter sowie für Bestelleltern durch öffentliche Erklärungen
- Verfolgung und Ahndung von Verstößen durch die jeweils zuständigen Behörden der Länder
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja: Ein Sprecher des Bundesfamilienministeriums wird mit Aussagen zitiert („Der Koalitionsvertrag sieht keine Änderung der aktuellen Rechtslage vor“).
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