Politik: EU-Chatkontrolle in Straßburg
Straßburg () – Das EU-Parlament hat der Wiedereinsetzung der sogenannten Chatkontrolle zugestimmt. Eine Ablehnung der entsprechenden Ausnahmeverordnung erzielte am Donnerstag nicht die nötige absolute Mehrheit.
Das Europäische Parlament hatte am Dienstag den Weg für eine kurzfristige Abstimmung freigemacht. Mit einer knappen Mehrheit von 331 zu 304 Stimmen bei elf Enthaltungen stimmten die Abgeordneten für einen Dringlichkeitsantrag, den Parlamentspräsidentin Roberta Metsola auf Betreiben der Mitgliedsstaaten und der EVP-Fraktion kurzfristig auf die Tagesordnung gesetzt hatte. Damit konnte das Parlament in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause am Donnerstag erneut über das umstrittene Vorhaben abstimmen.
Ziel des Schachzugs war es, die im April ausgelaufene Übergangsregelung zur Chatkontrolle wieder in Kraft zu setzen. Diese Ausnahmeverordnung erlaubte es Tech-Konzernen wie Meta, Google oder Microsoft, private Chats, E-Mails und Messenger-Dienste freiwillig und ohne konkreten Verdacht nach Material über sexuellen Kindesmissbrauch zu durchsuchen. Das Parlament hatte einer erneuten Verlängerung nicht zugestimmt, weshalb die Regelung im April ausgelaufen war. IT-Sicherheitsforscher hatten in Brandbriefen immer wieder vor unakzeptabel hohen Fehlerquoten der eingesetzten KI-Scans gewarnt, die die Privatsphäre unbescholtener Bürger gefährdeten.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Roberta Metsola
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Europäisches Parlament, Roberta Metsola, EVP-Fraktion, Meta, Google, Microsoft
Wann ist das Ereignis passiert?
Das beschriebene Ereignis fand am Donnerstag statt (laut Text: letzte Sitzung vor der Sommerpause). Ein konkretes Datum ist nicht genannt.
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Straßburg
Worum geht es in einem Satz?
Das EU-Parlament hat am Donnerstag der Wiedereinsetzung der umstrittenen „Chatkontrolle“ zugestimmt, nachdem eine Ablehnung der Ausnahmeverordnung keine absolute Mehrheit erhielt, damit die seit April ausgelaufene Übergangsregelung zur freiwilligen Durchsuchung von privaten Chats und Nachrichten durch Tech-Konzerne wieder in Kraft treten kann.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Dringlichkeitsantrag zur Wiedereinsetzung der Chatkontrolle, freigemacht durch die Mitgliedsstaaten und die EVP-Fraktion und für die kurzfristige Abstimmung auf die Tagesordnung gesetzt
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
- Das EU-Parlament lehnte am Donnerstag eine Ablehnung der Ausnahmeverordnung ohne die nötige absolute Mehrheit ab
- IT-Sicherheitsforscher warnten in Brandbriefen vor unakzeptabel hohen Fehlerquoten der eingesetzten KI-Scans und damit vor einer Gefährdung der Privatsphäre unbescholtener Bürger
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Wiederinsetzung der Chatkontrolle und damit verbundene fortgesetzte Prüfung privater Kommunikation durch Tech-Konzerne
- Erneute Anwendung einer Ausnahmeverordnung zur freiwilligen Durchsuchung von Chats E-Mails und Messenger-Diensten nach Material über sexuellen Kindesmissbrauch
- Fortsetzung von Datenschutzrisiken durch potenziell unzuverlässige KI-Scans mit hoher Fehlerquote
- Erhebliche Auswirkungen auf die Privatsphäre unbescholtener Bürger
- Umsetzung und Durchsetzung der umstrittenen Regelung im Rahmen einer erneuten Parlamentsentscheidung vor der Sommerpause
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja. Es wird eine Stellungnahme von Parlamentspräsidentin Roberta Metsola zitiert (bzw. in Bezug auf ihr Vorgehen erwähnt).
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