Politik: Thüringen und das AfD-Verbotsverfahren
Berlin () – Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) hat sich für ein AfD-Verbotsverfahren ausgesprochen.
„Aus meiner Sicht reichen die Argumente aus, um ein Verfahren durchzuführen“, sagte Maier dem Podcast „Machtmenschen“ des „Focus“. Ihm gehe es dabei nicht darum, einen politischen Konkurrenten loszuwerden, sondern diesen „Kontrollmechanismus der wehrhaften Demokratie“ zu nutzen.
Maier berief sich dabei auf das Grundgesetz.
Nach Artikel 21 sind Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, verfassungswidrig. Über die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet das Bundesverfassungsgericht. Die Richter können nach dem Bundesverfassungsgerichtsgesetz allerdings nicht von selbst tätig werden; nötig ist ein Prüfauftrag durch den Bundestag, den Bundesrat oder die Bundesregierung.
Maier sagte, Artikel 21 des Grundgesetzes regele klar, unter welchen Voraussetzungen Parteien verfassungswidrig seien.
„Das ist auch keine Kann-Regelung“, erklärte der SPD-Politiker.
Für ihn sei vor allem der völkisch-nationalistische Charakter der Partei entscheidend, so Maier. Die AfD definiere das Volk eines Staates nicht über Staatsbürgerschaft, sondern über die Ethnie.
Ein Punkt, in dem die AfD sich von anderen rechtspopulistischen Parteien in Europa unterscheide, so Maier. Und einer, den sie jederzeit ändern könnte.
„Wenn die AfD diesen Kurs einschlagen würde, also sich Richtung einer normalen rechtspopulistischen Partei zu entwickeln, dann würde ich sagen, müssen wir das in Deutschland aushalten“, sagte Maier.
Dennoch glaube er nicht an eine Mäßigung der Partei. AfD-Co-Chefin Alice Weidel müsse sich dafür von Björn Höcke trennen.
„Hat sie die Kraft dazu? Ich glaube nicht“, sagte der Innenminister.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Werbematerial für AfD-Verbotsverfahren (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Georg Maier, Alice Weidel, Björn Höcke
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Die genannten Organisationen, Parteien oder Institutionen sind:
AfD, SPD, Bundestag, Bundesrat, Bundesregierung, Bundesverfassungsgericht.
Wann ist das Ereignis passiert?
Nicht erwähnt.
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Die Orte, an denen das beschriebene Ereignis stattfindet oder stattfand, sind: Berlin, Thüringen.
Worum geht es in einem Satz?
Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) plädiert für ein AfD-Verbotsverfahren, da er deren völkisch-nationalistischen Charakter als verfassungswidrig betrachtet und glaubt, dass die Partei sich nicht mäßigen wird.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Forderung nach einem AfD-Verbotsverfahren durch Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD)
- Bezug auf Artikel 21 des Grundgesetzes
- Argumentation gegen völkisch-nationalistischen Charakter der AfD
- Einschätzung der Gefährdung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung
- Unterschiede zu anderen rechtspopulistischen Parteien in Europa
- Notwendigkeit eines Prüfauftrags für das Bundesverfassungsgericht
- Mangelnde Aussicht auf Mäßigung der Partei
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
Nein.
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Durchführung eines AfD-Verbotsverfahrens
- Entscheid über Verfassungswidrigkeit durch das Bundesverfassungsgericht
- Notwendigkeit eines Prüfauftrags durch Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung
- Klare Regelung der Voraussetzungen für Verfassungswidrigkeit gemäß Artikel 21
- Völkisch-nationalistischer Charakter der AfD als entscheidender Punkt
- Möglichkeit der Veränderung des Kurses der Partei
- Skepsis über Mäßigung der Partei
- Notwendigkeit einer Trennung von bestimmten Parteiführungspersonen für Mäßigung
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme von Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) zitiert, in der er sich für ein AfD-Verbotsverfahren ausspricht und erklärt, dass die Argumente dafür aus seiner Sicht ausreichen.
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