Politik in Berlin: Heizungsgesetzreform vorgestellt
Berlin () – Das Bundeskabinett hat am Mittwoch einen Entwurf für eine Reform des sogenannten Heizungsgesetzes verabschiedet. „Wir setzen auf Vernunft, Freiheit und Tempo statt Verbote“, sagte dazu Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU).
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) erklärte, bei der Neuregelung des Gebäudemodernisierungsgesetzes werde Mieterschutz eine zentrale Rolle spielen. „Eigentümer werden mit dem neuen Gesetz mehr Wahlfreiheit erhalten, wenn es um den Einbau einer neuen Heizung geht“, so Hubig. Diese Wahlfreiheit werde jedoch nicht zu Lasten von Mietern gehen. „Wenn Vermieter sich für eine neue fossile Heizung entscheiden, werden sie sich an den laufenden Heizkosten beteiligen müssen.“ Heizen dürfe nicht zur Kostenfalle für Mieter werden.
Mit der Reform wird die Vorschrift gestrichen, dass neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Auch nach 2045 sollen nun noch klimaschädliche Gas- und Ölheizungen eingebaut werden dürfen, obwohl das Bundes-Klimaschutzgesetz die Bundesregierung dazu verpflichtet, bis 2045 Klimaneutralität zu erreichen.
Die Bundesregierung plant eine Mindestquote für Biogas und synthetische Kraftstoffe. Der Anteil soll von 10 Prozent im Jahr 2029 auf 60 Prozent im Jahr 2040 anwachsen. Das Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung (ISI) hatte Anfang April auf Basis der Eckpunkte für das Gesetz berechnet, dass damit die Mehrbelastung für Mieter bei einem Einbau einer Gasheizung statt einer Wärmepumpe im Jahr 2025 monatlich 55 Euro betragen würde. Bis 2045 würde die monatliche Mehrbelastung auf 272 Euro steigen. Später einigte sich die schwarz-rote Koalition darauf, dass Vermieter bei Einbau einer neuen Gas- oder Ölheizung die Hälfte der Netzentgelte, des CO2-Preises und der Bio-Kraftstoffe tragen müssen – allerdings nur bis zu einem Biogasanteil von 30 Prozent.
Umweltverbände gehen davon aus, dass diese Quote nicht ausreichen wird, um die CO2-Sektorziele für den Gebäudebereich einzuhalten. Der Eigentümerverband Haus und Grund kritisierte die von Union und SPD vereinbarte Kostenaufteilung. Der Mieterbund begrüßte nach scharfer Kritik an den Eckpunkten die neu geplante Kostenaufteilung, pochte jedoch auf Nachbesserungen, damit Mieter bei höheren Biogasanteilen nicht mit den Kosten allein gelassen werden.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Verena Hubertz und Katherina Reiche am 13.05.2026 |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Katherina Reiche, Stefanie Hubig, Verena Hubertz
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Bundeswirtschaftsministerium, Katherina Reiche (CDU), Bundesjustizministerium, Stefanie Hubig (SPD), Bundesregierung, Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung (ISI), schwarz-rote Koalition, Eigentümerverband Haus und Grund, Mieterbund.
Wann ist das Ereignis passiert?
Das Datum, an dem das beschriebene Ereignis stattfand, ist der 13. Mai 2026.
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Das beschriebene Ereignis findet in Berlin statt.
Worum geht es in einem Satz?
Das Bundeskabinett hat einen Entwurf zur Reform des Heizungsgesetzes verabschiedet, der Mieterschutz gewährleisten und mehr Wahlfreiheit für Eigentümer beim Heizungseinbau bieten soll, gleichzeitig aber die Vorgabe für einen hohen Anteil erneuerbarer Energien abschafft.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Verabschiedung eines Entwurfs für das Heizungsgesetz
- Forderung nach mehr Wahlfreiheit für Eigentümer
- Zentrale Rolle des Mieterschutzes
- Streichung der Vorgabe für Heizungen mit 65% erneuerbaren Energien
- Erlaubnis zur Installation von Gas- und Ölheizungen nach 2045
- Planung einer Mindestquote für Biogas und synthetische Kraftstoffe
- Berechnungen zu Mehrbelastungen für Mieter
- Kritik von Umweltverbänden und Eigentümerverbänden an der Reform
- Forderungen nach Nachbesserungen für Mieterschutz
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
Politik reagiert mit Verabschiedung eines Reformentwurfs für das Heizungsgesetz
Katherina Reiche betont Vernunft, Freiheit und Tempo statt Verbote
Stefanie Hubig erläutert Mieterschutz als zentrale Rolle bei der Neuregelung
Eigentümer erhalten mehr Wahlfreiheit beim Heizungseinbau
Vermieter müssen bei fossilen Heizungen laufende Kosten tragen
Vorschrift für 65% erneuerbare Energien wird gestrichen
Klimaschädliche Gas- und Ölheizungen dürfen auch nach 2045 eingebaut werden
Regierung plant Mindestquote für Biogas und synthetische Kraftstoffe
Umweltverbände kritisieren Unzureichendheit der Quote für CO2-Ziele
Haus und Grund kritisiert Kostenaufteilung zwischen Mietern und Vermietern
Mieterbund begrüßt Kostenaufteilung, fordert jedoch Nachbesserungen
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Mehr Wahlfreiheit für Eigentümer beim Heizungseinbau
- Vermieter müssen sich an laufenden Heizkosten beteiligen
- Abschaffung der Vorschrift für 65 Prozent erneuerbare Energien bei neuen Heizungen
- Erlaubnis für klimaschädliche Gas- und Ölheizungen bis 2045
- Planung einer Mindestquote für Biogas und synthetische Kraftstoffe
- Anstieg der monatlichen Mehrbelastung für Mieter bei Gasheizungen bis 2045
- Vermieter tragen Kostenanteile bei Gas- oder Ölheizungen bis zu einem Biogasanteil von 30 Prozent
- Umweltverbände zweifeln an der Einhaltung der CO2-Sektorziele
- Kritik vom Eigentümerverband an Kostenaufteilung
- Mieterbund fordert Nachbesserungen zum Mieterschutz bei Biogasanteilen
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja, im Artikel werden mehrere Stellungnahmen zitiert. Zum Beispiel erklärte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD), dass bei der Neuregelung des Gebäudemodernisierungsgesetzes der Mieterschutz eine zentrale Rolle spielen werde, und betonte, dass die Wahlfreiheit der Eigentümer nicht zu Lasten der Mieter gehen dürfe.
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