Hubig will nach CSD-Anschlag Gesetze nachschärfen

Hubig will nach CSD-Anschlag Gesetze nachschärfen

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Politik in Düsseldorf: Schutz vor Diskriminierung

() – Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will nach dem Terroranschlag auf den Berliner Christopher Street Day (CSD) mehrere Gesetze nachschärfen und das Grundgesetz ändern.

„Ich bin dafür, dass wir Artikel 3 Absatz 3 Grundgesetz ergänzen um ein Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität“, sagte sie der „Rheinischen Post“ (Samstagsausgabe). Das Grundgesetz verbiete bereits ausdrücklich Ungleichbehandlungen aufgrund von Geschlecht, oder Herkunft.

Es sei nur logisch, auch Ungleichbehandlungen aufgrund der sexuellen Identität in der Verfassung zu verbieten.

Man müsse dazu in der noch Gespräche führen, so Hubig. Es sei bekannt, dass es in der Union Vorbehalte gebe.

Allerdings sehe sie auch ermutigende Signale, sagte die SPD-Politikerin und verwies auf unionsgeführte Landesregierungen. „Und der Kanzler hat sich nach dem CSD-Anschlag persönlich an die queere Community gewandt und bekräftigt, dass der Staat sich für ihren Schutz einsetzen wird. Eine Ergänzung des Grundgesetzes würde diese Ankündigung mit Leben füllen“, so die Bundesjustizministerin.

Hubig will zudem den Informationsaustausch zwischen Sicherheitsbehörden und Justiz verbessern.

„Der Täter war kein Unbekannter. Die Sicherheitsbehörden hatten ihn als gefährlichen Islamisten identifiziert. Und noch im Mai stand er in Berlin vor Gericht, weil er sich dem Islamischen Staat anschließen wollte. Trotzdem ist es nicht gelungen, die Tat zu verhindern“, sagte Hubig.

Man müsse daraus Konsequenzen ziehen.

Der Innenminister und sie führten dazu Gespräche.

Die Sicherheitsbehörden hätten oft wichtige Informationen dazu, ob von einer Person, etwa einem Islamisten, eine Gefahr ausgehe, sagte die SPD-Politikerin. Man müsse sicherstellen, dass die Strafjustiz diese Erkenntnisse heranziehen könne, wo es nötig sei.

Das sei besonders wichtig, wenn ein Gericht entscheide, ob eine Strafe zur Bewährung ausgesetzt werde. Denn Bewährung komme nur in Betracht, wenn zu erwarten sei, dass der Täter keine Straftaten mehr begehen werde.

Für solche Prognosen könnten Informationen der Sicherheitsbehörden extrem relevant sein, so Hubig.

„Gleiches gilt für Entscheidungen über eine Vorbewährung, wie sie das Berliner Gericht im Falle von Abdul B. getroffen hat“, so Hubig. Die Vorbewährung gebe es nur im Jugendstrafrecht.

Das Gericht könne sich die Entwicklung eines Straftäters zunächst noch einige Monate ansehen – und erst dann entscheiden, ob die Strafe zur Bewährung ausgesetzt werde.

Fachleute würden die Vorbewährung für ein sinnvolles halten, diese Einschätzung teile sie. Man sollte sie also beibehalten, so Hubig.

Aber sie könne sich vorstellen, dass man hier etwas nachschärfen müsse. Es müsse auch im Gesetz klar sein: Eine Vorbewährung dürfe nur ausgesprochen werden, wenn das mit Blick auf die Sicherheitsinteressen der Allgemeinheit vertretbar sei.

Zugleich lehnte sie eine grundsätzliche Bestrafung von extremistischen Jugendlichen oder Gefährdern nach Erwachsenenstrafrecht ab und verteidigte die Anwendung von Jugendstrafrecht.

Es gehe darum, junge Straftäter zurück auf den richtigen Weg zu bringen, erklärte die SPD-Politikerin. Das sollte weiterhin das Ziel sein, auch im Umgang mit jungen Menschen, die sich radikalisiert hätten.

Denn sie seien oft noch formbar. Wenn man sie pauschal nach Erwachsenenstrafrecht verurteilen würde, könne das sogar den falschen Effekt haben und ihre Radikalisierung befördern.

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Text-/Bildquelle:
Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
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Trauer nach CSD-Anschlag (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Stefanie Hubig, Abdul B.

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Bundesjustizministerium, SPD, Berliner Christopher Street Day (CSD), Union, Kanzler, Rheinische Post, Bundesinnenminister, Sicherheitsbehörden, Strafjustiz, Islamischer Staat, Berliner Gericht

Wann ist das Ereignis passiert?

Nicht erwähnt

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Berlin, Düsseldorf

Worum geht es in einem Satz?

Die Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will nach dem CSD-Terroranschlag in Berlin das Grundgesetz um ein Verbot von Diskriminierung aufgrund sexueller Identität ergänzen und zugleich den Informationsaustausch zwischen Sicherheitsbehörden und Justiz verbessern, damit Gerichte Prognosen zu Bewährung und Vorbewährung besser auf relevante Sicherheitsinformationen stützen können.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Terroranschlag auf den Berliner Christopher Street Day (CSD)
  • Täter wurde zuvor als gefährlicher Islamisten identifiziert
  • Täter stand noch im Mai in Berlin vor Gericht, weil er sich dem Islamischen Staat anschließen wollte
  • Tatsache, dass die Tat trotz dieser Lage nicht verhindert wurde

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

  • Hubig fordert nach dem Anschlag eine Verfassungsergänzung gegen Diskriminierung aufgrund sexueller Identität sowie eine bessere Zusammenarbeit und Informationsweitergabe zwischen Sicherheitsbehörden und Justiz
  • Bundesjustizministerin betont Vorbehalte in der Union, sieht aber zugleich ermutigende Signale
  • Der Kanzler habe sich nach dem Anschlag persönlich an die queere Community gewandt und Schutzbereitschaft bekräftigt
  • Innenminister und Hubig haben Gespräche geführt, um Konsequenzen aus dem Anschlag abzuleiten

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Ergänzung des Grundgesetzes um ein Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität
  • Nachschärfung mehrerer Gesetze
  • Verbesserung des Informationsaustauschs zwischen Sicherheitsbehörden und Justiz
  • Sicherstellen, dass Erkenntnisse der Sicherheitsbehörden von der Strafjustiz herangezogen werden können
  • Berücksichtigung relevanter Sicherheitsinformationen bei Entscheidungen über eine Strafaussetzung zur Bewährung
  • Prüfung und mögliche Nachschärfung der gesetzlichen Voraussetzungen für Vorbewährung im Jugendstrafrecht
  • Klarstellung, dass Vorbewährung nur bei Vertretbarkeit mit Blick auf die Sicherheitsinteressen der Allgemeinheit ausgesprochen werden darf
  • Ablehnung einer grundsätzlichen Bestrafung extremistischer Jugendlicher oder Gefährder nach Erwachsenenstrafrecht
  • Beibehaltung und zielgerichtete Nutzung des Jugendstrafrechts zur Rückführung junger Straftäter auf den richtigen Weg

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Ja. Stefanie Hubig (SPD) wird mit mehreren wörtlichen Aussagen/Statements zitiert („Ich bin dafür, dass wir…“, sowie weitere Reaktionen zur Sicherheitsbehörden-Zusammenarbeit und zu Rechtsänderungen).

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
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