EuGH: Ungarisches LGBTQ-Gesetz nicht mit EU-Werten vereinbar

EuGH: Ungarisches LGBTQ-Gesetz nicht mit EU-Werten vereinbar

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Gesellschaftliche Auswirkungen in Ungarn

Luxemburg () – Das umstrittene ungarische LGBTQ-Gesetz verstößt gegen zentrale Bestimmungen der EU-Grundrechtecharta. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil.

Das ungarische Gesetz, welches laut Ungarn „zum Schutz von Kindern“ verabschiedet wurde, untersagt oder beschränkt den Zugang zu Inhalten, die von der dem Geschlecht bei der Geburt entsprechenden persönlichen Identität abweichen, Geschlechtsumwandlungen oder Homosexualität darstellen oder vermitteln.

Der Gerichtshof stellte fest, dass das ungarische Gesetz gegen die Freiheit verstößt, Dienstleistungen zu erbringen und in Anspruch zu nehmen, wie sie im Primärrecht der Union verankert ist. Die Änderungen schränkten die Möglichkeit von Mediendiensteanbietern ein, Inhalte zu entwickeln und zu verbreiten. Diese Einschränkungen seien nicht gerechtfertigt, da sie bestimmte sexuelle Identitäten und Ausrichtungen stigmatisieren und diskriminieren.

Zudem stellte der Gerichtshof fest, dass das ungarische Gesetz gegen die Datenschutz-Grundverordnung verstößt, da es den Zugang zu Strafregisterinformationen erweitert, ohne ausreichende Garantien für die Rechte der betroffenen Personen zu bieten. Der Gerichtshof machte deutlich, dass das Gesetz die Menschenwürde verletzt, indem es bestimmte Gruppen als Gefahr für die Gesellschaft darstellt. Dies widerspreche den Werten der Europäischen Union, die auf Pluralismus und der Achtung der Menschenrechte basieren.

Das sogenannte LGBTQ-Gesetz war im Jahr 2021 von der Regierung des zuletzt abgewählten Ministerpräsidenten Viktor Orbán auf den Weg gebracht worden. Die Europäische Kommission hatte als Reaktion beim Gerichtshof eine Vertragsverletzungsklage gegen Ungarn eingereicht.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Ungarns Parlament (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Viktor Orbán

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Europäischer Gerichtshof (EuGH), Europäische Union, Europäische Kommission, Viktor Orbán

Wann ist das Ereignis passiert?

Nicht erwähnt

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Die Orte, an denen das beschriebene Ereignis stattfindet oder stattfand, sind: Luxemburg, Ungarn.

Worum geht es in einem Satz?

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass das umstrittene ungarische LGBTQ-Gesetz gegen die EU-Grundrechtecharta verstößt, da es die Freiheit der Dienstleistung sowie die Menschenwürde verletzt und diskriminierende Einschränkungen für bestimmte sexuelle Identitäten mit sich bringt.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Verabschiedung des LGBTQ-Gesetzes durch die ungarische Regierung im Jahr 2021
  • Offizieller Grund: Schutz von Kindern
  • Einschränkung des Zugangs zu Inhalten bezüglich Geschlechtsidentität, Geschlechtsumwandlungen und Homosexualität
  • Stigmatisierung und Diskriminierung bestimmter sexueller Identitäten
  • Ausweitung des Zugangs zu Strafregisterinformationen ohne ausreichende Garantien
  • Widerspruch zu den Werten der Europäischen Union, insbesondere Pluralismus und Menschenrechte
  • Europäische Kommission reicht Vertragsverletzungsklage gegen Ungarn ein

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

Nein.

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Verstoß gegen zentrale Bestimmungen der EU-Grundrechtecharta
  • Einschränkung der Freiheit, Dienstleistungen zu erbringen und in Anspruch zu nehmen
  • Einschränkung der Möglichkeiten von Mediendiensteanbietern
  • Stigmatisierung und Diskriminierung bestimmter sexueller Identitäten und Ausrichtungen
  • Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung
  • Erweiterung des Zugangs zu Strafregisterinformationen ohne ausreichende Garantien
  • Verletzung der Menschenwürde
  • Darstellung bestimmter Gruppen als Gefahr für die Gesellschaft
  • Widerspruch zu den Werten der Europäischen Union (Pluralismus, Achtung der Menschenrechte)
  • Vertragsverletzungsklage der Europäischen Kommission gegen Ungarn

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Im Artikel wird keine Stellungnahme oder Reaktion einer Person oder Organisation zitiert.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
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