Tierseuchenschutz in Sachsen
Dresden () – Das sächsische Sozialministerium hat Geflügelhalter im Freistaat vor einem hohen Ansteckungsrisiko mit der „Newcastle-Krankheit“ gewarnt. Das Ministerium teilte am Donnerstag mit, dass die auch als atypische Geflügelpest bekannte Tierseuche derzeit in Brandenburg und Bayern grassiere, wo bereits über 1,5 Millionen Tiere gekeult werden mussten.
Als wirksamsten Schutz für die Bestände nannte Sozialministerin Petra Köpping die gesetzlich vorgeschriebene Schutzimpfung von Hühnern und Puten.
Stichproben hätten jedoch vor allem in Kleinsthaltungen einen unzureichenden Impfschutz aufgezeigt. Vor dem Hintergrund der aktuellen Ausbrüche sei es dringend erforderlich, den Impfstatus zu überprüfen und gegebenenfalls aufzufrischen.
Zudem müssten Biosicherheitsmaßnahmen strikt eingehalten werden.
Halter sind verpflichtet, Auffälligkeiten wie ein vermehrtes Sterben der Tiere, einen Rückgang der Legeleistung oder typische Krankheitssymptome sofort dem Veterinäramt zu melden. Die Behörden intensivieren derzeit ihre Kontrollen und die Öffentlichkeitsarbeit.
Für den Menschen gilt das Virus als weitgehend ungefährlich.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Hühner (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Sächsisches Sozialministerium, Brandenburg, Bayern, Veterinäramt
Wann ist das Ereignis passiert?
Nicht erwähnt
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Dresden, Brandenburg, Bayern
Worum geht es in einem Satz?
Das sächsische Sozialministerium warnt Geflügelhalter vor einem hohen Ansteckungsrisiko mit der Newcastle-Krankheit und empfiehlt die Überprüfung sowie Auffrischung des Impfschutzes für Hühner und Puten, während Biosicherheitsmaßnahmen strikt beachtet werden sollten.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Ausbruch der Newcastle-Krankheit in Brandenburg und Bayern
- Hohe Anzahl an gekeulten Tieren (über 1,5 Millionen)
- Unzureichender Impfschutz in Kleinsthaltungen
- Dringlichkeit zur Überprüfung und Auffrischung des Impfstatus
- Notwendigkeit strikt einzuhaltender Biosicherheitsmaßnahmen
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
- Sachsen Sozialministerium warnt Geflügelhalter vor Ansteckungsrisiko mit Newcastle-Krankheit
- Ausbrüche in Brandenburg und Bayern, über 1,5 Millionen Tiere gekeult
- Sozialministerin Petra Köpping betont Bedeutung der Schutzimpfung
- Mangelnder Impfschutz in Kleinsthaltungen festgestellt
- Aufforderung zur Prüfung und Auffrischung des Impfstatus
- Strikte Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen erforderlich
- Halter müssen Auffälligkeiten sofort dem Veterinäramt melden
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- Virus gilt als weitgehend ungefährlich für Menschen
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Hohe Ansteckungsgefahr für Geflügelbestände
- Erforderliche Überprüfung und Auffrischung des Impfstatus
- Verpflichtung zur Meldung von Auffälligkeiten an das Veterinäramt
- Intensive Kontrollen durch die Behörden
- Intensivierung der Öffentlichkeitsarbeit
- Strikte Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen
- Hohe Anzahl gekeulter Tiere in betroffenen Gebieten
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme der sächsischen Sozialministerin Petra Köpping zitiert, die die gesetzlich vorgeschriebene Schutzimpfung von Hühnern und Puten als wirksamsten Schutz gegen die Newcastle-Krankheit nennt.
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