Weimer in Buchhandlungs-Affäre weiter unter Druck

Kulturpolitik in Berlin: Kontroversen um Buchpreise

Berlin () – In der Affäre um den Deutschen Buchhandlungspreis hat Kulturstaatsminister Wolfram Weimer (parteilos) den Ausschluss dreier Buchhandlungen von der Liste der Preisträger mit dem „Haber-Verfahren“ gerechtfertigt – nun tauchen diesbezüglich aber neue Fragen auf.

Auf Anfrage hatte der Beauftragte der für Kultur und (BKM) vom Bundesamt für Verfassungsschutz die Auskunft erhalten, dass es „verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse“ zu den drei Buchhandlungen in Berlin, und gibt.

Die FAZ schreibt allerdings in ihrer Samstagausgabe, der Inhalt dieser Erkenntnisse sei dem Staatsminister nicht bekannt gemacht worden. Ein BKM-Sprecher soll der FAZ demnach bestätigt haben, dass die Behörde die im Haber-Verfahren vorgesehene Möglichkeit der Nachfrage beim Verfassungsschutz zwecks Präzisierung der Auskunft gar nicht genutzt habe.

Im Kulturausschuss des Bundestags bemühte Weimer am Mittwoch den Vergleich mit einer hypothetischen „Nazi-Buchhandlung in “ – laut FAZ-Bericht angeblich ohne zu wissen, weshalb der Verfassungsschutz die drei linken Buchhandlungen mit verfassungsfeindlichen Bestrebungen in Verbindung bringt.

Die Buchhandlungen wollen nun auf Auszahlung der Preissumme klagen. Ein Rechtsanwalt sagte der FAZ, in Ermangelung von Sachgründen habe Weimer kein Ermessen zur Abänderung der Jury-Entscheidung gehabt.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Wolfram Weimer am 05.03.2026

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Deutscher Buchhandlungspreis, Kulturstaatsminister, Beauftragter der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), Bundesamt für Verfassungsschutz, FAZ, Bundestag

Wann ist das Ereignis passiert?

Das Ereignis fand am 05.03.2026 statt.

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Berlin, Bremen, Göttingen

Worum geht es in einem Satz?

Kulturstaatsminister Wolfram Weimer rechtfertigt den Ausschluss von drei Buchhandlungen vom Deutschen Buchhandlungspreis aufgrund von "verfassungsschutzrelevanten Erkenntnissen", jedoch gibt es Zweifel an der Grundlage dieser Entscheidung, da die Behörde keine spezifischen Informationen weitergab, und die betroffenen Buchhandlungen planen, rechtlich gegen die Entscheidung vorzugehen.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Ausschluss dreier Buchhandlungen von der Preisträgerliste
  • Anwendung des "Haber-Verfahrens"
  • Verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse zu den Buchhandlungen
  • Mangelnde Information des Staatsministers über diese Erkenntnisse
  • Untätigkeit des BKM bei Nachfrage zur Klärung
  • Vergleich mit hypothetischer "Nazi-Buchhandlung"
  • Unkenntnis über die Gründe des Verfassungsschutzes
  • Absicht der Buchhandlungen, gegen den Ausschluss zu klagen

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

  • Kulturstaatsminister Wolfram Weimer rechtfertigt Ausschluss dreier Buchhandlungen vom Deutschen Buchhandlungspreis.
  • BKM erhielt verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse zu den Buchhandlungen.
  • Staatsminister bekam Inhalt dieser Erkenntnisse nicht mitgeteilt.
  • BKM nutzte Möglichkeit zur Nachfrage beim Verfassungsschutz nicht.
  • Weimer zog hypothetischen Vergleich mit "Nazi-Buchhandlung" ohne Kenntnis über Verfassungsschutz-Gründe.
  • Buchhandlungen planen Klage auf Auszahlung der Preissumme.
  • Rechtsanwalt argumentiert, dass Weimer kein Ermessen zur Abänderung der Jury-Entscheidung hatte.

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Ausschluss dreier Buchhandlungen von der Liste der Preisträger
  • Juristische Auseinandersetzung durch Klage auf Auszahlung der Preissumme
  • Mangel an Transparenz und Begründung seitens des Kulturstaatsministeriums
  • Fehlende Nachfrage beim Verfassungsschutz zur Klärung der Erkenntnisse
  • Infragestellung der Entscheidungsmethoden von Weimer
  • Öffentliche Debatte über verfassungsfeindliche Bestrebungen in Verbindung mit Buchhandlungen

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme von Kulturstaatsminister Wolfram Weimer zitiert, der den Ausschluss dreier Buchhandlungen mit dem "Haber-Verfahren" rechtfertigt.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
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