Thüringens Innenminister will Verbot einzelner AfD-Landesverbände
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Politische Debatte um AfD-Verbot in Erfurt
Erfurt () – Angesichts der Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Köln, dass der Verfassungsschutz die AfD bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens nicht als gesichert rechtsextremistische Bestrebung einstufen darf, plädiert Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) für ein Verbot einzelner Landesverbände der Partei.
„Ich bin weiterhin der festen Überzeugung, dass die AfD verfassungsfeindlich und verfassungswidrig ist und deshalb die Instrumente der wehrhaften Demokratie zur Anwendung kommen sollten“, sagte Maier dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Freitagausgaben). Zumindest gelte das gegenwärtig gesichert für den Landesverband der AfD Thüringen, dessen Einstufung als verfassungsfeindliche Bestrebung rechtskräftig sei.
„Ein Verbot dieses und/oder anderer bisher als verfassungsfeindlich eingestufter Landesverbände muss meines Erachtens durch das Bundesverfassungsgericht geprüft werden“, sagte der Landesinnenminister.
„Ich halte deshalb eine Antragstellung weiterhin für erforderlich.“
Das Verwaltungsgericht Köln habe im einstweiligen Rechtsschutz entschieden. „Das ist eine vorläufige Entscheidung, die Hauptsache bleibt abzuwarten“, so Maier.
Zugleich habe das Gericht sehr deutlich festgestellt: „Es besteht hinreichende Gewissheit, dass es innerhalb der AfD gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen gibt“, sagte der SPD-Politiker. „Der starke Verdacht bleibt damit ausdrücklich bestehen.“
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Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
AfD, Thüringen, Georg Maier, SPD, Bundesverfassungsgericht, Verwaltungsgericht Köln, Redaktionsnetzwerk Deutschland
Wann ist das Ereignis passiert?
Nicht erwähnt
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Die Orte, an denen das beschriebene Ereignis stattfindet oder stattfand, sind: Erfurt, Köln.
Worum geht es in einem Satz?
Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) fordert trotz einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Köln, die AfD nicht als gesichert rechtsextremistisch einzustufen, ein Verbot einzelner Landesverbände der Partei, da er sie für verfassungsfeindlich hält.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Köln
Einstufung der AfD als nicht gesichert rechtsextremistisch
Überzeugung von Thüringens Innenminister über Verfassungswidrigkeit der AfD
Rechtskräftige Einstufung des Landesverbands Thüringen als verfassungsfeindlich
Forderung nach Prüfung eines Verbots durch das Bundesverfassungsgericht
Feststellung des Gerichts über Bestrebungen gegen die demokratische Grundordnung
Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) plädiert für ein Verbot einzelner Landesverbände der AfD
Maier hält die AfD für verfassungsfeindlich und verfassungswidrig
Er fordert Anwendung der Instrumente der wehrhaften Demokratie
Rechtskräftige Einstufung des Landesverbands Thüringen als verfassungsfeindlich
Antragstellung für ein Verbot muss durch das Bundesverfassungsgericht geprüft werden
Verwaltungsgericht Köln hat Eilentscheidung getroffen, die Hauptsache steht noch aus
Gericht stellte hinreichende Gewissheit fest, dass es innerhalb der AfD gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen gibt
Welche Konsequenzen werden genannt?
Forderung nach Verbot einzelner Landesverbände der AfD
Überzeugung von Verfassungswidrigkeit der AfD
Anwendung der Instrumente der wehrhaften Demokratie
Notwendigkeit der Prüfung eines Verbotes durch das Bundesverfassungsgericht
Erforderlichkeit einer Antragstellung
Bestätigung von gegen die Grundordnung gerichteten Bestrebungen innerhalb der AfD
Starker Verdacht auf verfassungsfeindliches Verhalten bleibt bestehen
Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme des Thüringer Innenministers Georg Maier (SPD) zitiert, der ein Verbot einzelner Landesverbände der AfD fordert und seine Überzeugung hinsichtlich der Verfassungsfeindlichkeit der Partei äußert.