Datenschutz und soziale Medien in Berlin
Berlin () – Die Bundesdatenschutzbeauftragte Louisa Specht-Riemenschneider hat sich klar gegen ein pauschales Social-Media-Verbot für Jugendliche ausgesprochen. Ein solches Verbot würde „alle Plattformen über einen Kamm scheren“ und auch kleinere Netzwerke oder speziell für junge Nutzer konzipierte Angebote mit unverhältnismäßigen Hürden belegen, sagte ein Sprecher ihrer Behörde dem „Handelsblatt“ (Dienstagsausgabe).
Die Frage eines altersbedingten Nutzungsverbots sei eine „fachpolitische Entscheidung“, die verschiedene Bereiche wie Kinder- und Jugendschutz, Medien- und Digitalpolitik betreffe. Datenschutzrechtlich stehe weniger die Altersgrenze im Fokus als vielmehr die Art und Weise ihrer Durchsetzung. Entscheidend sei, dass sogenannte Altersverifikationssysteme „die Grundsätze der Datenminimierung sowie der Verhältnismäßigkeit wahren“.
Als technische Option verweist die Behörde auf sogenannte Zero-Knowledge-Lösungen, wie sie bei der EUDI-Wallet (European Digital Identity Wallet), einer von der EU geplanten digitalen Brieftasche, diskutiert werden. Dabei werde nicht das Geburtsdatum oder alle Ausweisdaten übermittelt, sondern lediglich bestätigt, dass ein bestimmtes Alter erreicht wurde.
Bist du ein guter Leser? 👍
Welcher Begriff kam im Artikel vor?
Bist du ein guter Leser? 👍
Welcher Begriff kam im Artikel vor?
Bist du ein guter Leser? 👍
Welcher Begriff kam im Artikel vor?
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Louisa Specht-Riemenschneider (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Louisa Specht-Riemenschneider
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Bundesdatenschutzbeauftragte, Handelsblatt, EU, EUDI-Wallet
Wann ist das Ereignis passiert?
Nicht erwähnt
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Berlin
Worum geht es in einem Satz?
Bundesdatenschutzbeauftragte Louisa Specht-Riemenschneider lehnt ein pauschales Social-Media-Verbot für Jugendliche ab, da dies auch kleinere Netzwerke unverhältnismäßig belasten würde und stattdessen die Art der Altersverifikation im Fokus stehen sollte.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Pauschales Verbot für Social Media-Plattformen
- Unverhältnismäßige Hürden für kleinere Netzwerke
- Fachpolitische Entscheidung zur Altersgrenze
- Betroffenheit von Kinder- und Jugendschutz sowie Medien- und Digitalpolitik
- Fokus auf Durchsetzung von Altersgrenzen
- Bedeutung von Datenminimierung und Verhältnismäßigkeit
- Diskussion über Zero-Knowledge-Lösungen
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
- Bundesdatenschutzbeauftragte Louisa Specht-Riemenschneider spricht sich gegen pauschales Social-Media-Verbot für Jugendliche aus
- Verbot würde kleinere Netzwerke und spezialisierten Angebote benachteiligen
- Alterseinschränkungen sind fachpolitische Entscheidungen, die mehrere Bereiche betreffen
- Datenschutzrechtliche Fokussierung liegt auf der Durchsetzung und Art der Altersverifikation
- Wichtigkeit der Grundsätze der Datenminimierung und Verhältnismäßigkeit
- Bezug auf Zero-Knowledge-Lösungen als technische Option für Altersverifikation
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Klare Ablehnung eines pauschalen Social-Media-Verbots für Jugendliche
- Keine unverhältnismäßigen Hürden für kleinere Netzwerke oder spezialisierte Angebote
- Altersnutzungsverbot als fachpolitische Entscheidung
- Berührung verschiedener Bereiche: Kinder- und Jugendschutz, Medien- und Digitalpolitik
- Schwerpunkt auf der Durchsetzung von Altersgrenzen und Datenschutz
- Betonung der Grundsätze der Datenminimierung und Verhältnismäßigkeit
- Technische Optionen wie Zero-Knowledge-Lösungen in Diskussion
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme der Bundesdatenschutzbeauftragten Louisa Specht-Riemenschneider zitiert. Sie spricht sich gegen ein pauschales Social-Media-Verbot für Jugendliche aus und betont, dass dies kleinere Netzwerke unverhältnismäßig belasten würde.
- Steuereinnahmen im Februar gestiegen - 20. März 2026
- EU-Rat fordert Stopp der Angriffe auf Energieanlagen in Nahost - 19. März 2026
- KORREKTUR: Freiburg im Europa-League-Viertelfinale - 19. März 2026

