Gesellschaftliche Reformen in Berlin
Berlin () – Das Bundeskabinett hat am Mittwoch einen Gesetzesentwurf zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) beschlossen.
Bestandsbauten des Bundes müssen demnach bis 2045 barrierefrei werden. Unternehmen sollen künftig im Bedarfsfall mobile Rampen oder andere Vorkehrungen bereitstellen, um Zugang zu ihren Gütern und Dienstleistungen zu ermöglichen. Um die Verwendung von Leichter Sprache und der Deutschen Gebärdensprache zu unterstützen, soll ein Bundeskompetenzzentrum für Leichte Sprache und Deutsche Gebärdensprache eingerichtet werden. Verfahren zur Zertifizierung von Assistenzhunden sollen vereinfacht werden.
„Je mehr Barrieren wir für Menschen mit Behinderungen abbauen, desto stärker sind wir als Gesellschaft“, sagte Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD). „Deshalb entwickeln wir das Behindertengleichstellungsgesetz weiter. Damit setzen wir ein wichtiges Vorhaben des Koalitionsvertrags um.“
Kritik kam vom Deutschen Institut für Menschenrechte. „Der Gesetzentwurf der Bundesregierung bleibt in vielen Punkten hinter den Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention an eine inklusive und moderne Gesellschaft zurück“, sagte Leander Palleit, Leiter der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Instituts. „Die Privatwirtschaft wird nicht zur Barrierefreiheit verpflichtet, lediglich auf Anfrage und im Einzelfall muss sie Maßnahmen ergreifen. Selbst kleine Anpassungen von Gütern und Dienstleistungen werden bislang pauschal für unzumutbar erklärt, unabhängig von den tatsächlichen Kosten.“
Auch die Sanktions- und Klagemöglichkeiten blieben im Gesetzesentwurf auf ein Minimum beschränkt. „So bleibt das Benachteiligungsverbot in der Privatwirtschaft nahezu wirkungslos“, sagte Palleit.
Das geplante Gesetz werde kaum Verbesserungen für die Bürger bringen. „Deshalb legen wir den Abgeordneten des Bundestags dringend nahe, den Gesetzentwurf im parlamentarischen Verfahren nachzubessern und dafür zu sorgen, dass sich die Privatwirtschaft schrittweise für mehr Barrierefreiheit engagiert. Ein Blick in andere Länder, wie beispielsweise die USA, zeigt: Eine gesetzliche Verpflichtung zur Barrierefreiheit im privaten Sektor ist entscheidend für eine nachhaltige und flächendeckende Umsetzung.“
Angesichts des demografischen Wandels dürfe man älteren Menschen und Menschen mit Behinderungen den Zugang zu Gesundheitsdienstleistungen, Wohnraum sowie Kultur- und Freizeitangeboten durch Barrieren nicht noch länger erheblich einschränken. „Der vorliegende Entwurf zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes droht jedoch genau das zu bewirken“, so Palleit. „Damit bleibt er nicht nur deutlich hinter den Verpflichtungen der UN-Behindertenrechtskonvention zurück, sondern ist auch langfristig unwirtschaftlich.“
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Behinderten-Parkplatz (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Die vollständigen Namen der im Artikel vorkommenden Personen sind:
Bärbel Bas, Leander Palleit.
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Bundeskabinett, Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD), Deutsches Institut für Menschenrechte, UN-Behindertenrechtskonvention, Bundestag
Wann ist das Ereignis passiert?
Nicht erwähnt
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Die beschriebenen Ereignisse finden in Berlin statt.
Worum geht es in einem Satz?
Das Bundeskabinett hat einen Gesetzesentwurf zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes beschlossen, der unter anderem die Barrierefreiheit von Bestandsbauten bis 2045 vorschreibt und mobile Rampen in der Wirtschaft fordert, jedoch von Kritikern als unzureichend bewertet wird, da er die Privatwirtschaft nicht verbindlich zur Barrierefreiheit verpflichtet und die Rechte von Menschen mit Behinderungen nicht ausreichend schützt.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Beschluss des Gesetzesentwurfs zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes
- Verpflichtung zur Barrierefreiheit für Bestandsbauten bis 2045
- Notwendigkeit von Maßnahmen für bessere Zugänglichkeit in Unternehmen
- Einrichtung eines Bundeskompetenzzentrums für Leichte Sprache und Deutsche Gebärdensprache
- Kritik an unzureichenden Anforderungen an die Privatwirtschaft
- Benachteiligungsverbot in der Privatwirtschaft als ineffektiv angesehen
- Mangelnde Sanktions- und Klagemöglichkeiten im Gesetzesentwurf
- Dringlichkeit von Verbesserungen aufgrund des demografischen Wandels und der Barrieren im Zugang zu Dienstleistungen
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
Politik hat den Gesetzesentwurf zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes beschlossen
Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas betont Wichtigkeit des Vorhabens
Kritik vom Deutschen Institut für Menschenrechte bezüglich unzureichender Maßnahmen
Einhaltung der UN-Behindertenrechtskonvention wird als ungenügend angesehen
Privatwirtschaft nicht zur Barrierefreiheit verpflichtet, nur auf Anfrage tätig
Sanktions- und Klagemöglichkeiten im Gesetzesentwurf begrenzt
Gesetzentwurf wird als unzureichend für Bürgerbewegungen angesehen
Forderung nach Nachbesserungen im parlamentarischen Verfahren
Hervorhebung der Notwendigkeit gesetzlicher Verpflichtungen aus anderen Ländern
Warnung vor Einschränkungen des Zugangs für ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen.
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Barrierefreiheit bis 2045 für Bestandsbauten des Bundes
- Unternehmen müssen mobile Rampen und Vorkehrungen bereitstellen
- Einrichtung eines Bundeskompetenzzentrums für Leichte Sprache und Deutsche Gebärdensprache
- Vereinfachte Verfahren zur Zertifizierung von Assistenzhunden
- Kritik an unzureichenden Anforderungen an die Privatwirtschaft
- Klagemöglichkeiten bleiben minimal
- Benachteiligungsverbot in der Privatwirtschaft wirkt nahezu wirkungslos
- Mangelnde Verbesserungen für die Bürger
- Dringender Appell zur Nachbesserung im parlamentarischen Verfahren
- Gefährdung des Zugangs zu Gesundheitsdienstleistungen, Wohnraum, Kultur- und Freizeitangeboten
- Gesetzesentwurf bleibt hinter Verpflichtungen der UN-Behindertenrechtskonvention zurück
- Langfristig unwirtschaftlich
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme zitiert. Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas sagt: "Je mehr Barrieren wir für Menschen mit Behinderungen abbauen, desto stärker sind wir als Gesellschaft."
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