Hubig warnt vor taktischem Verzicht auf AfD-Verbotsprüfung

Hubig warnt vor taktischem Verzicht auf AfD-Verbotsprüfung

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Politische Debatte über AfD-Verbotsverfahren in Berlin

Berlin () – Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat vor einem taktischen Verzicht auf ein AfD-Verbotsverfahren gewarnt. „Wir dürfen ein Parteiverbotsverfahren nicht aus politischen Gründen vom Tisch nehmen“, sagte Hubig der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (Samstagsausgabe). „Wir müssen ernsthaft prüfen, ob die Voraussetzungen gegeben sind, die das Grundgesetz zum Schutz unserer Demokratie aufstellt. Und dann gegebenenfalls auch diesen Schritt gehen.“

Nächste Etappe könne das Urteil des Kölner Verwaltungsgerichts zur Einstufung der AfD durch den Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextremistisch“ werden. Für die Dauer des Verfahrens setzt der Verfassungsschutz die Einstufung aus. „Bewegung kommt sicher in die Diskussion, wenn die Einstufung der Partei als gesichert rechtsextrem gehalten wird“, so Hubig. Einen Termin für das Urteil gibt es bisher nicht.

Warnungen, ein Scheitern eines etwaigen Verbotsverfahrens könne zum Triumph für die „Alternative für Deutschland“ werden, wies die Justizministerin zurück. „Das wird oft so behauptet. Mich überzeugt das nicht“, sagte sie. „Wenn alle Beteiligten gemeinsam zu dem Befund kommen, dass die hohen Voraussetzungen für ein Verbot gegeben sind, die das Grundgesetz auch an dieser Stelle richtigerweise vorsieht, dann müssen wir, wie gesagt, auch den nächsten Schritt gehen“, so Hubig. „Und um das auch ganz klar zu sagen: Ob diese Voraussetzungen vorliegen oder nicht, hat allein die AfD zu verantworten.“

Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind nach Artikel 21 des Grundgesetzes verfassungswidrig. Über die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet das Bundesverfassungsgericht.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Protest für AfD-Verbot (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Stefanie Hubig

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Stefanie Hubig, SPD, AfD, Neue Osnabrücker Zeitung, Kölner Verwaltungsgericht, Verfassungsschutz, Alternative für Deutschland, Bundesverfassungsgericht

Wann ist das Ereignis passiert?

Nicht erwähnt

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Die Orte, an denen das beschriebene Ereignis stattfindet oder stattfand, sind: Berlin, Köln.

Worum geht es in einem Satz?

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig warnt davor, ein AfD-Verbotsverfahren aus politischen Gründen abzulehnen und betont, dass die Voraussetzungen für ein solches Verbot gemäß dem Grundgesetz sorgfältig geprüft werden müssen.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Warnungen vor einem AfD-Verbotsverfahren
  • Diskussion um die Einstufung der AfD als rechtsextremistisch
  • Überprüfung der Voraussetzungen gemäß Grundgesetz
  • Politische Debatten über den Umgang mit der AfD
  • Verantwortung der AfD für ihre eigene Einstufung
  • Einschätzung von Justizministerin Stefanie Hubig zur Thematik

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

  • Bundesjustizministerin Stefanie Hubig warnt vor taktischem Verzicht auf ein AfD-Verbotsverfahren
  • Aussage, dass ein Parteiverbotsverfahren nicht aus politischen Gründen ausgeschlossen werden sollte
  • Notwendigkeit einer ernsthaften Prüfung der Voraussetzungen laut Grundgesetz
  • Nächste Etappe könnte das Urteil des Kölner Verwaltungsgerichts zur Einstufung der AfD als "gesichert rechtsextremistisch" sein
  • Verfassungsschutz hat die Einstufung für die Dauer des Verfahrens ausgesetzt
  • Warnungen über mögliche Erfolge der AfD bei Scheitern eines Verbotsverfahrens werden zurückgewiesen
  • Hubig betont Verantwortung der AfD für die Frage, ob Voraussetzungen für ein Verbot vorliegen
  • Verfassungswidrigkeit gemäß Artikel 21 des Grundgesetzes durch das Bundesverfassungsgericht entschieden

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Warnung vor einem taktischen Verzicht auf ein AfD-Verbotsverfahren
  • Notwendigkeit der ernsthaften Prüfung der Voraussetzungen für ein Verbot
  • Mögliche Auswirkungen des Urteils des Kölner Verwaltungsgerichts auf die Diskussion
  • Aussetzung der Einstufung der AfD durch den Verfassungsschutz während des Verfahrens
  • Hinweis, dass Scheitern eines Verbotsverfahrens nicht zwingend als Triumph für die AfD gewertet wird
  • Verantwortung der AfD für das Vorliegen der Voraussetzungen für ein Verbot
  • Entscheidung über die Verfassungswidrigkeit liegt beim Bundesverfassungsgericht

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) zitiert. Sie warnt davor, ein AfD-Verbotsverfahren aus politischen Gründen nicht in Betracht zu ziehen.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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