Gesellschaft: Schutz vor voyeuristischen Aufnahmen in NRW
Düsseldorf () – Die CDU- und Grünen-Fraktionen im nordrhein-westfälischen Landtag haben sich für eine Verschärfung des Strafrechts bei heimlichen voyeuristischen Aufnahmen ausgesprochen. Die rechtspolitischen Sprecherinnen Angela Erwin (CDU) und Dagmar Hanses (Grüne) teilten mit, dass solche Aufnahmen im öffentlichen Raum derzeit oft straflos blieben, obwohl sie die Würde der Betroffenen verletzten.
Erwin betonte, heimliche Aufnahmen sensibler Körperbereiche seien demütigend und verletzend.
Sie begrüßte die Initiative, diese Schutzlücke zu schließen, forderte aber praxisgerechte Regelungen ohne übermäßige Bürokratie. Wichtig sei, dass kein Generalverdacht gegen das Fotografieren in der Öffentlichkeit entstehe.
Hanses verwies auf den Fall einer Frau aus Köln, der zeige, wie belastend es sei, wenn die Strafverfolgung ins Leere laufe.
Für die Grünen-Politikerin ist klar, dass es keinen Unterschied mache, wie die betroffene Person gekleidet sei. Beide Sprecherinnen setzen sich auf der Justizministerkonferenz für eine Gesetzesänderung ein.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Das Strafgesetzbuch in einer Bibliothek (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Angela Erwin, Dagmar Hanses
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
CDU, Grüne, Angela Erwin, Dagmar Hanses, Justizministerkonferenz
Wann ist das Ereignis passiert?
Nicht erwähnt
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Düsseldorf, Köln
Worum geht es in einem Satz?
Die CDU- und Grünen-Fraktionen im nordrhein-westfälischen Landtag fordern eine Verschärfung des Strafrechts gegen heimliche voyeuristische Aufnahmen im öffentlichen Raum, da diese oft straffrei bleiben und die Würde der Betroffenen verletzen.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Vorschlag der CDU- und Grünen-Fraktionen zur Verschärfung des Strafrechts
- Aktuelle Straflosigkeit heimlicher voyeuristischer Aufnahmen im öffentlichen Raum
- Verletzung der Würde der Betroffenen durch solche Aufnahmen
- Demütigende Auswirkungen auf die Opfer
- Notwendigkeit, eine bestehende Schutzlücke zu schließen
- Bezug auf einen konkreten Fall einer betroffenen Frau aus Köln
- Forderung nach praxisgerechten Regelungen ohne übermäßige Bürokratie
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
- CDU- und Grünen-Fraktionen im nordrhein-westfälischen Landtag fordern Verschärfung des Strafrechts für voyeuristische Aufnahmen
- rechtspolitische Sprecherinnen Angela Erwin (CDU) und Dagmar Hanses (Grüne) äußern sich
- derzeitige Straflosigkeit heimlicher Aufnahmen im öffentlichen Raum verletzt die Würde der Betroffenen
- Erwin betont demütigende und verletzende Natur solcher Aufnahmen
- Initiative zur Schließung der Schutzlücke wird begrüßt
- Forderung nach praxisgerechten Regelungen ohne übermäßige Bürokratie
- Wichtigkeit, keinen Generalverdacht gegen Fotografieren in der Öffentlichkeit zu schaffen
- Hanses verweist auf belastenden Fall einer Frau aus Köln
- keine Unterscheidung basierend auf Bekleidung der betroffenen Person
- beide Sprecherinnen setzen sich auf Justizministerkonferenz für Gesetzesänderung ein
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Verschärfung des Strafrechts bei voyeuristischen Aufnahmen
- Schließung der Schutzlücke im aktuellen Recht
- Verbesserung des Schutzes der Würde der Betroffenen
- Vermeidung von Generalverdacht gegen öffentliches Fotografieren
- Gesetzesänderung gefordert
- Belastung für Betroffene bei strafloser Aufzeichnung
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme von Angela Erwin (CDU) und Dagmar Hanses (Grüne) zitiert. Sie äußern sich zur Notwendigkeit einer Verschärfung des Strafrechts bei voyeuristischen Aufnahmen.
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