Gesellschaft: Schutz vor digitalem Voyeurismus in Berlin
Berlin () – Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will Spanner-Fotos und -Videos aus öffentlichen Saunen und Spas unterbinden.
„Viele Formen des digitalen Voyeurismus stehen schon heute unter Strafe – zum Beispiel das heimliche Fotografieren unter den Rock oder in den Ausschnitt. Das heimliche Filmen in der öffentlichen Sauna ist nach geltendem Recht hingegen nicht strafbar. Darin sehen viele eine Schutzlücke – was ich teile“, sagte die SPD-Politikerin der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (NOZ).
„Voyeuristische Nacktaufnahmen von anderen sind inakzeptabel, auch dann, wenn sie an öffentlichen Orten entstehen, in der Sauna, am Badesee oder im Spa.“ Die Ministerin kündigte an, „zeitgemäße strafrechtliche Regeln gegen digitalen Voyeurismus zu schaffen“ und ergänzte: „Keine Frau muss sich gefallen lassen, dass sie zum Objekt von Spanner-Fotos gemacht wird, nur weil das Smartphone mit Kamera immer griffbereit ist. Unser Staat hat hier eine Schutzverantwortung.“
Allerdings dürfe man auch nicht überziehen. „Wie immer bei der Schaffung neuer Straftatbestände müssen wir dabei sehr genau vorgehen und uns auf die Sanktionierung strafwürdigen Verhaltens beschränken“, sagte die frühere Richterin. „Im konkreten Zusammenhang heißt das: Natürlich geht es nicht um beiläufiges Fotografieren, es geht uns um digitale Spanner-Aufnahmen – und um nichts anderes.“
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Sauna (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Die genannten Organisationen, Parteien oder Institutionen sind:
Bundesjustizministerium, SPD, Neue Osnabrücker Zeitung (NOZ)
Wann ist das Ereignis passiert?
Nicht erwähnt.
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Die Orte, an denen das beschriebene Ereignis stattfindet, sind: öffentliche Saunen, Spas, Badeseen.
Worum geht es in einem Satz?
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) plant, heimliche Fotos und Videos von Personen in öffentlichen Saunen und Spas zu unterbinden, um gegen digitalen Voyeurismus vorzugehen und eine Schutzlücke im bestehenden Recht zu schließen.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Anstieg von Voyeurismus und digitalem Missbrauch
- Mangelnde gesetzliche Regelung für das Filmen in Saunen
- Wahrnehmung einer Schutzlücke im geltenden Recht
- Zunahme von Spanner-Fotos in öffentlichen Orten
- Forderung nach besseren Schutzmaßnahmen für die Privatsphäre
- Gesellschaftliche Diskussion über digitale Übergriffigkeit
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
- Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) spricht sich für strafrechtliche Maßnahmen gegen Voyeurismus in Saunen und Spas aus
- Hinweis auf bestehende Schutzlücken im geltenden Recht bezüglich heimlichen Filmens in öffentlichen Orten
- Ministerin betont Unakzeptabilität voyeuristischer Nacktaufnahmen
- Ankündigung von "zeitgemäßen strafrechtlichen Regeln" gegen digitalen Voyeurismus
- Feststellung der Schutzverantwortung des Staates für die betroffenen Personen
- Warnung vor übermäßig strengen Maßnahmen bei der Schaffung neuer Straftatbestände
- Differenzierung zwischen strafwürdigen Verhaltensweisen und beiläufigem Fotografieren
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Unterbindung von Spanner-Fotos und -Videos in Saunen und Spas
- Schließung von Schutzlücken im aktuellen Recht
- Einführung zeitgemäßer strafrechtlicher Regelungen gegen digitalen Voyeurismus
- Schutzverantwortung des Staates gegenüber Frauen
- Notwendigkeit einer genauen Abgrenzung bei der Schaffung neuer Straftatbestände
- Fokussierung auf strafwürdiges Verhalten
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme der Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) zitiert, die ihre Ansichten zu Spanner-Fotos und -Videos in öffentlichen Saunen und Spas erklärt.
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