Signa-Gründer Benko zu zwei Jahren Haft verurteilt
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Wirtschaft: Insolvenzverfahren in Innsbruck
Innsbruck () – In einem ersten Insolvenzprozess gegen Signa-Gründer René Benko ist der österreichische Immobilieninvestor zu zwei Jahren Haft wegen Schädigung seiner Gläubiger verurteilt worden. Das Landesgericht Innsbruck sprach ihn am Mittwoch teilweise schuldig.
Konkret ging es dabei demnach darum, dass Benko durch eine Schenkung in Höhe von 300.000 Euro an seine Mutter Vermögen beiseitegeschafft haben soll. In einem weiteren Anklagepunkt, in dem es um eine Mietkostenvorauszahlung ging, wurde er freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte argumentiert, dass die Zahlung für eine unbewohnbare Villa erfolgt sei – dem folgte das Gericht aber nicht.
Die Untersuchungshaft, in der sich der Unternehmer seit Januar befindet, wird auf die Haftstrafe angerechnet. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die Signa Holding galt lange als Österreichs größtes Immobilien- und Handelsunternehmen. Die Gesellschaft hatte im November 2023 beim Handelsgericht Wien Insolvenz in Form eines Antrags auf Eröffnung eines Sanierungsverfahrens mit Eigenverwaltung angemeldet. Im April 2024 wurde das Insolvenzverfahren in ein Konkursverfahren abgeändert. Mehrere Gerichtsprozesse zu dem Komplex stehen in Österreich noch aus.
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Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Signa, Landesgericht Innsbruck, Staatsanwaltschaft, Handelsgericht Wien
Wann ist das Ereignis passiert?
Nicht erwähnt
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Innsbruck, Wien
Worum geht es in einem Satz?
René Benko, der Gründer der Signa Holding, wurde vom Landesgericht Innsbruck wegen Schädigung seiner Gläubiger zu zwei Jahren Haft verurteilt, da er 300.000 Euro an seine Mutter verschenkt hatte, während er bei einem weiteren Anklagepunkt freigesprochen wurde; das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und wird auf die bereits verbüßte Untersuchungshaft angerechnet.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
Insolvenzverfahren der Signa Holding
Schenkung von 300.000 Euro an die Mutter
Anklage wegen Schädigung von Gläubigern
Vorwurf der Vermögensverschleierung
Freispruch bei Mietkostenvorauszahlung
Unbewohnbare Villa als Streitpunkt
Untersuchungshaft seit Januar 2023
Gerichtsurteil noch nicht rechtskräftig
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
In dem Artikel wird nicht beschrieben, wie Politik, Öffentlichkeit oder Medien reagiert haben.
Welche Konsequenzen werden genannt?
Zwei Jahre Haft wegen Schädigung der Gläubiger
Vermögen durch Schenkung beiseitegeschafft
Untersuchungshaft wird auf Haftstrafe angerechnet
Urteil ist noch nicht rechtskräftig
Insolvenzverfahren der Signa Holding angemeldet
Insolvenzverfahren in Konkursverfahren geändert
Mehrere Gerichtsprozesse stehen noch aus
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Im Artikel wird keine Stellungnahme oder Reaktion einer Person oder Organisation zitiert.