Festgesetzte Erbschaft- und Schenkungsteuer deutlich gestiegen

Festgesetzte Erbschaft- und Schenkungsteuer deutlich gestiegen

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Festgesetzte Erbschaft- und Schenkungsteuer deutlich gestiegen

Wiesbaden () – Im Jahr 2024 haben die Finanzverwaltungen in Deutschland Erbschaft- und Schenkungsteuer in Höhe von 13,3 Milliarden Euro festgesetzt. Die festgesetzte Erbschaft- und Schenkungsteuer stieg damit 2024 gegenüber dem Vorjahr um 12,3 Prozent auf einen neuen Höchstwert, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) am Mittwoch mitteilte.

Dabei entfielen auf die festgesetzte Erbschaftsteuer 8,5 Milliarden Euro und damit 9,5 Prozent mehr als im Vorjahr. Nachdem die Erbschaftsteuer im Jahr 2021 einen Spitzenwert von 9,0 Milliarden erreicht hatte, sank sie in den folgenden Jahren und stieg 2024 erstmals wieder an.

Die festgesetzte Schenkungsteuer erreichte 2024 mit 4,8 Milliarden Euro einen neuen Höchstwert und stieg gegenüber dem Vorjahr um 17,8 Prozent an. Sie steigt somit seit 2019 kontinuierlich an und hat sich seit 2021 mehr als verdoppelt.

Im Jahr 2024 wurden Vermögensübertragungen durch Erbschaften und Schenkungen in Höhe von 113,2 Milliarden Euro veranlagt. Das steuerlich berücksichtigte geerbte und geschenkte Vermögen sank damit 2024 gegenüber dem Höchstwert im Vorjahr um 6,8 Prozent.

Die im Vorjahresvergleich niedrigeren Veranlagungen der Erbschaften und Schenkungen beruhen unter anderem auf geringeren Vermögensübertragungen von Betriebsvermögen mit 21,5 Milliarden (-27,9 Prozent). Darunter halbierte sich das übertragene Betriebsvermögen im Wert von über 26 Millionen Euro (sogenannte Großerwerbe) auf 8,6 Milliarden Euro (-49,7 Prozent) im Jahr 2024. Des Weiteren wurden mit 7,4 Milliarden Euro 28,7 Prozent weniger Anteile an Kapitalgesellschaften veranlagt als im Vorjahr.

Hingegen erhöhten sich im Vergleich zum Vorjahr das übertragene Grundvermögen (unbebaute und bebaute Grundstücke) auf 46,4 Milliarden Euro (+1,7 Prozent), das restliche übrige Vermögen (zum Beispiel Bankguthaben, Wertpapiere, Anteile und Genussscheine) auf 37,8 Milliarden Euro (+1,8 Prozent) sowie das land- und forstwirtschaftliche Vermögen auf 1,6 Milliarden Euro (+6,7 Prozent).

Aus der Gesamtsumme des übertragenen Vermögens von 114,7 Milliarden Euro ergibt sich nach Berücksichtigung von Nachlassverbindlichkeiten und sonstigem Erwerb (Erwerb durch Vermächtnisse, Verträge zugunsten Dritter, geltend gemachte Pflichtteilansprüche etc.) das steuerlich berücksichtigte Vermögen von 113,2 Milliarden Euro.

Das steuerlich berücksichtigte Vermögen durch Erbschaften und Vermächtnisse nahm 2024 im Vergleich zum Vorjahr um 4,8 Prozent auf 64,1 Milliarden Euro zu. Hier wurden unter anderem 33,1 Milliarden Euro übriges Vermögen (+3,1 Prozent), 27,4 Milliarden Euro Grundvermögen (+4,0 Prozent) und 0,6 Milliarden Euro land- und forstwirtschaftliches Vermögen (+7,0 Prozent) übertragen. Das veranlagte geerbte Betriebsvermögen sank im Vergleich zum Vorjahr um 3,0 Prozent auf 4,8 Milliarden Euro. Darunter sank das übertragene geerbte Betriebsvermögen über 26 Millionen Euro (Großerwerbe) auf 1,2 Milliarden Euro (-13,9 Prozent).

Die Vermögensübertragungen durch Schenkungen sind hingegen um 18,6 Prozent auf 49,1 Milliarden Euro im Jahr 2024 gesunken. Insbesondere Anteile an Kapitalgesellschaften mit 5,5 Milliarden Euro (-34,1 Prozent) und geschenktes Betriebsvermögen mit 16,7 Milliarden Euro (-32,9 Prozent) wurden im Vergleich zum Vorjahr weniger veranlagt. Darunter hat sich das übertragene geschenkte Betriebsvermögen über 26 Millionen Euro (Großerwerbe) 2024 im Vergleich zum Vorjahr auf 7,4 Milliarden Euro (-53,0 Prozent) halbiert.

Darüber hinaus wurden im Jahr 2024 Grundvermögen von 19 Milliarden Euro (-1,4 Prozent) und restliches übriges Vermögen in Höhe von 6,6 Milliarden Euro (-6,6 Prozent) festgesetzt. Lediglich das geschenkte land- und forstwirtschaftliche Vermögen stieg im Vergleich zum Vorjahr im Jahr 2024 auf 1,0 Milliarden Euro (+6,5 Prozent) an.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

In dem Artikel kommen keine vollständigen Namen von Personen vor.

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Die genannten Organisationen, Parteien oder Institutionen sind:

Statistisches Bundesamt (Destatis)

Wann ist das Ereignis passiert?

Datum oder Zeitraum: 2024

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Wiesbaden

Worum geht es in einem Satz?

Im Jahr 2024 setzte Deutschland eine Erbschaft- und Schenkungsteuer in Höhe von 13,3 Milliarden Euro fest, was einem Anstieg von 12,3 Prozent im Vergleich zum Vorjahr entspricht, wobei die Erbschaftsteuer auf 8,5 Milliarden Euro und die Schenkungsteuer auf 4,8 Milliarden Euro stieg, während das insgesamt veranlagte Vermögen aufgrund geringerer Betriebsübertragungen um 6,8 Prozent auf 113,2 Milliarden Euro zurückging.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

Der Hintergrund des beschriebenen Ereignisses liegt in den steuerlichen Entwicklungen in Deutschland, wo die Erbschaft- und Schenkungsteuer 2024 auf einen Höchstwert von 13,3 Milliarden Euro anstieg, was durch eine Vielzahl von Faktoren wie verringerte Vermögensübertragungen von Betriebsvermögen und Veränderungen in der Vermögensstruktur bedingt ist. Diese steuerlichen Veränderungen könnten auf wirtschaftliche Trends, Erbschaftsverteilungen und Marktbedingungen zurückzuführen sein.

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

Im Artikel wird berichtet, dass die Erbschaft- und Schenkungsteuer in Deutschland 2024 auf einen Höchstwert von 13,3 Milliarden Euro gestiegen ist, was auf eine Zunahme der Steuerbelastung hinweist. Zu den Reaktionen von Politik, Öffentlichkeit oder Medien werden jedoch keine spezifischen Informationen gegeben.

Welche Konsequenzen werden genannt?

Die im Artikel erwähnten Folgen oder Konsequenzen sind:

Erbschaft- und Schenkungsteuer von 13,3 Milliarden Euro, Anstieg der Erbschaftsteuer um 9,5 Prozent, Steigerung der Schenkungsteuer um 17,8 Prozent, Vermögensübertragungen in Höhe von 113,2 Milliarden Euro, Rückgang der Vermögensübertragungen von Betriebsvermögen um 27,9 Prozent, sinkendes übertragene Betriebsvermögen über 26 Millionen Euro um 49,7 Prozent, sinkende Anteile an Kapitalgesellschaften um 28,7 Prozent, Anstieg des übertragene Grundvermögen um 1,7 Prozent, Anstieg des übrigen Vermögen um 1,8 Prozent, Anstieg des land- und forstwirtschaftlichen Vermögen um 6,7 Prozent, Anstieg des steuerlich berücksichtigten Vermögens durch Erbschaften und Vermächtnisse um 4,8 Prozent, Rückgang des veranlagten geerbten Betriebsvermögen um 3,0 Prozent, Rückgang der Vermögensübertragungen durch Schenkungen um 18,6 Prozent, Rückgang der Anteile an Kapitalgesellschaften um 34,1 Prozent, Rückgang des geschenkten Betriebsvermögen um 32,9 Prozent, Rückgang des geschenkten Betriebsvermögen über 26 Millionen Euro um 53,0 Prozent, Rückgang des Grundvermögen um 1,4 Prozent, Rückgang des übrigen Vermögen um 6,6 Prozent, Anstieg des geschenkten land- und forstwirtschaftlichen Vermögen um 6,5 Prozent.

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Im Artikel fehlt eine Stellungnahme oder Reaktion einer Person oder Organisation. Es werden lediglich statistische Daten zu den Erbschaft- und Schenkungsteuern in Deutschland präsentiert, ohne dass dazu persönliche Einschätzungen oder Kommentare zitiert werden.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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