Münchner zu fast fünf Jahren Haft wegen Kindesmissbrauchs verurteilt

Münchner zu fast fünf Jahren Haft wegen Kindesmissbrauchs verurteilt

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Münchner zu fast fünf Jahren Haft wegen Kindesmissbrauchs verurteilt

München () – Das Landgericht München I hat einen 68-jährigen Mann wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und zehn Monaten verurteilt. Wie das Gericht am Donnerstag mitteilte, wurde der Angeklagte in fünf Fällen des schweren sexuellen Missbrauchs sowie in einer Vielzahl weiterer, teilweise versuchter Fälle schuldig gesprochen.

Nach den Feststellungen des Gerichts soll der mutmaßliche Täter das Opfer 2014 über eine Chatplattform kennengelernt haben, als dieses zehn Jahre alt war.

Er habe gezielt das Bedürfnis des Mädchens nach Zuneigung ausgenutzt, um seine sexuellen Bedürfnisse zu befriedigen, hieß es. Über Messengerdienste habe er das Kind in zahlreichen Fällen aufgefordert, sexualisierte Nacktbilder zu senden oder bei Videotelefonaten sexuelle Handlungen vorzunehmen. Bei mindestens fünf Treffen in österreichischen Hotels soll er ab 2016 ungeschützten Geschlechtsverkehr mit der damals Minderjährigen vollzogen haben, so das Gericht.

Der Richter begründete das vergleichsweise milde Urteil mit dem Geständnis des Angeklagten, das der Geschädigten eine belastende Hauptverhandlung erspart habe, sowie seiner Vorstrafenfreiheit.

Zu seinen Lasten wurde die planvolle und manipulative Vorgehensweise gewertet. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, sowohl Verteidigung als auch Staatsanwaltschaft können binnen einer Woche Revision beim Bundesgerichtshof einlegen.

Die Untersuchungshaft wurde fortgesetzt.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Justicia (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Im Artikel kommen keine vollständigen Namen von Personen vor.

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Die genannten Organisationen, Parteien oder Institutionen sind: Landgericht München I, Bundesgerichtshof.

Wann ist das Ereignis passiert?

Das Ereignis fand am Donnerstag statt, jedoch ist kein konkretes Datum oder Zeitraum angegeben. Daher ist die Antwort: Nicht erwähnt.

Wo spielt die Handlung des Artikels?

München, Österreich (österreichische Hotels)

Worum geht es in einem Satz?

Ein 68-jähriger Mann wurde vom Landgericht München I zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt, weil er über mehrere Jahre hinweg schwere sexuelle Straftaten gegen ein damals zehnjähriges Mädchen begangen hat, wobei mildernde Umstände wie sein Geständnis und Vorstrafenfreiheit berücksichtigt wurden.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

Der Auslöser für das beschriebene Ereignis war, dass der Angeklagte 2014 ein zehnjähriges Mädchen über eine Chatplattform kennengelernt und dessen Bedürfnis nach Zuneigung gezielt ausgenutzt hat, um sexuelle Handlungen und den Austausch sexualisierter Bilder einzufordern. Dies führte zu mehreren Treffen und einem schweren sexuellen Missbrauch, für den er nun verurteilt wurde.

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

Der Artikel berichtet über ein Urteil des Landgerichts München I, das einen 68-jährigen Mann wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern zu einer Freiheitsstrafe von fast fünf Jahren verurteilt hat. Die Reaktion der Öffentlichkeit und der Medien wird nicht direkt angesprochen, jedoch könnte die Schwere der Tat und das Gerichtsurteil in gesellschaftlichen Debatten über Kinderschutz und Justizsysteme thematisiert werden.

Welche Konsequenzen werden genannt?

Die Folgen oder Konsequenzen, die im Artikel erwähnt werden, sind: vier Jahre und zehn Monate Freiheitsstrafe, schuldig in fünf Fällen des schweren sexuellen Missbrauchs, weitere teilweise versuchte Fälle, Geständnis des Angeklagten, belastende Hauptverhandlung erspart, Vorstrafenfreiheit, planvolle und manipulative Vorgehensweise, Urteil noch nicht rechtskräftig, Möglichkeit der Revision beim Bundesgerichtshof, Fortsetzung der Untersuchungshaft.

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Im Artikel wird keine direkte Stellungnahme oder Reaktion einer Person oder Organisation zitiert. Der Richter begründet das Urteil jedoch damit, dass das Geständnis des Angeklagten und dessen Vorstrafenfreiheit mildernd berücksichtigt wurden.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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