Bundeskabinett beschließt Lachgasverbot

Bundeskabinett beschließt Lachgasverbot

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Bundeskabinett beschließt Lachgasverbot

() – Das Bundeskabinett hat am Mittwoch einen Gesetzentwurf zur Änderung des Neue-psychoaktive-Stoffe- (NpSG) beschlossen. Ziel sei die Unterbindung des Lachgas-Missbrauchs, teilte das Bundesgesundheitsministerium mit.

Vor allem Kinder und sollen demnach vor den gesundheitlichen Risiken geschützt werden. Unter die neuen Regeln fällt auch das Verbot von sogenannten K.-o.-Tropfen. Die Stoffe Gamma-Butyrolacton (GBL) und 1,4-Butandiol (BDO) werden zum Beispiel zur Begehung von Vergewaltigungs- und Raubdelikten missbraucht.

Lachgas und Zubereitungen dieses Stoffes (jeweils in Kartuschen mit einer Füllmenge von mehr als 8 Gramm) unterfallen der Gesetzesänderung zufolge zukünftig dem Umgangsverbot des NpSG. Für Kinder und Jugendliche gilt dann ein Erwerbs- und Besitzverbot, der Verkauf an Kinder und Jugendliche und der Verkauf über Automaten und den Versandhandel wird verboten. Das Gleiche gilt für die Stoffe BDO und GBL.

Von den Verboten ausgenommen bleibt die nach dem jeweiligen Stand von Wissenschaft und anerkannte Verwendung eines neuen psychoaktiven Stoffes zu gewerblichen, industriellen oder wissenschaftlichen Zwecken sowie die Verwendung als Arzneimittel und Medizinprodukt.

„Gerade für Kinder und Jugendliche ist der Konsum mit hohen gesundheitlichen Risiken verbunden“, sagte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU). Die Folgen könnten gravierend sein, etwa Gefrierverletzungen oder Bewusstlosigkeit – bis hin zu bleibenden neurologischen Schäden. „Deswegen verbieten wir mit diesem Gesetzentwurf die Abgabe von Lachgas an Kinder und Jugendliche sowie den Verkauf über Versandhandel und Automaten.“

Der Drogenbeauftragte Hendrik Streeck (CDU) ergänzte, dass der Konsum von Lachgas kein harmloser Partygag sei. „Ärztliche Kollegen in den Notaufnahmen berichten von immer mehr Fällen von neurologischen Ausfällen oder Rückenmarksschäden ausgelöst durch chronischen Lachgaskonsum.“ Das Gesetz sei ein absolut notwendiger Schritt für den Kinder- und Jugendschutz und die öffentliche .

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Nina Warken am 02.07.2025

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Bundeskabinett, Bundesgesundheitsministerium, Nina Warken, CDU, Hendrik Streeck, CDU, NpSG

Wann ist das Ereignis passiert?

Das beschriebene Ereignis fand am 02.07.2025 statt.

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Berlin

Worum geht es in einem Satz?

Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der den Missbrauch von Lachgas und anderen psychoaktiven Stoffen, insbesondere durch Kinder und Jugendliche, unterbinden soll, indem er deren Erwerb und Besitz verbietet sowie den Verkauf über Automaten und Versandhandel ausschließt.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

Der Auslöser für die Gesetzesänderung war der zunehmende Missbrauch von Lachgas und anderen psychoaktiven Substanzen, insbesondere durch Kinder und Jugendliche, die gesundheitliche Risiken wie schwere neurologische Schäden hervorrufen können. Ziel des Gesetzentwurfs ist der Schutz von Minderjährigen und die Unterbindung des Missbrauchs solcher Stoffe.

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

Im Artikel wird berichtet, dass das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf zur Änderung des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes beschlossen hat, um den Missbrauch von Lachgas insbesondere unter Kindern und Jugendlichen zu unterbinden. Medien und Politik betonen die gesundheitlichen Risiken des Konsums und befürworten die gesetzlichen Maßnahmen als notwendigen Schritt zum Schutz der Jugend und der öffentlichen Gesundheit.

Welche Konsequenzen werden genannt?

Die Folgen oder Konsequenzen, die im Artikel erwähnt werden, sind: gesundheitliche Risiken für Kinder und Jugendliche, Gefrierverletzungen, Bewusstlosigkeit, bleibende neurologische Schäden, neurologische Ausfälle, Rückenmarksschäden.

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Ja, im Artikel werden Stellungnahmen von zwei Personen zitiert. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken betont, dass der Konsum von Lachgas gerade für Kinder und Jugendliche mit hohen gesundheitlichen Risiken verbunden sei und gravierende Folgen haben kann, weshalb die Abgabe an diese Gruppe verboten wird. Der Drogenbeauftragte Hendrik Streeck ergänzt, dass Lachgaskonsum kein harmloser Partygag sei und immer mehr Fälle von neurologischen Schäden festgestellt werden, was diesen Gesetzesentwurf als notwendigen Schritt für den Kinder- und Jugendschutz und die öffentliche Gesundheit darstellt.

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