Bonn plant Verbot von Lachgas für Minderjährige
Bonn () – Die Stadt Bonn will den Verkauf und die Weitergabe von Lachgas an unter 18-Jährige verbieten. Eine entsprechende Verordnung hat die Verwaltung jetzt den politischen Gremien zur Beratung vorgelegt, wie die Stadt mitteilte.
Der Rat soll voraussichtlich in seiner Sitzung am 3. Juli darüber entscheiden.
Das geplante Verbot umfasst nicht nur den Verkauf, sondern auch den Konsum von technischem Lachgas (Distickstoffmonoxid) auf städtischen Spielplätzen und Schulhöfen. Verstöße können mit Bußgeldern bis zu 1.000 Euro geahndet werden.
Oberbürgermeisterin Katja Dörner betonte die Dringlichkeit des Themas: „Wir sehen, dass immer mehr Jugendliche Lachgas konsumieren. Mit dem Verbot verbessern wir den Gesundheitsschutz.“
Lachgas wird in Bonn mittlerweile in vielen Geschäften angeboten, oft in auffälligen Verpackungen.
Die Stadt findet regelmäßig leere Gas-Kartuschen auf Schulhöfen. Der Konsum kann zu schweren Gesundheitsschäden führen, darunter Bewusstlosigkeit, Lähmungen oder sogar Erstickungstod.
Die Verordnung soll bis Ende 2027 gelten.
Bonn und das Verbot von Lachgas
Die Stadt Bonn plant, den Verkauf und die Weitergabe von Lachgas an unter 18-Jährige zu verbieten. Der Rat wird voraussichtlich am 3. Juli über die vorgeschlagene Verordnung entscheiden. Ziel ist es, den Konsum von technischem Lachgas auf Spielplätzen und Schulhöfen einzudämmen. Verstöße gegen das Verbot können mit Bußgeldern von bis zu 1.000 Euro bestraft werden. Oberbürgermeisterin Katja Dörner hebt hervor, dass ein solches Verbot notwendig ist, um die Gesundheit der Jugendlichen zu schützen.
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