Justizministerin will Schutz vor "Einschüchterungsklagen" verbessern

Justizministerin will Schutz vor "Einschüchterungsklagen" verbessern

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Justizministerin will Schutz vor "Einschüchterungsklagen" verbessern

Berlin () – Mit einem neuen Gesetz will Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) gegen sogenannte Einschüchterungsklagen vorgehen und so die Meinungsfreiheit in Deutschland besser schützen. Bei dieser Form von Klagen würden Organisationen, Vereine, Journalisten und Wissenschaftler „mit missbräuchlichen Klagen überzogen, und zwar so massiv, dass sie hauptsächlich damit beschäftigt sind, sich zu verteidigen und das zu finanzieren“, sagte Hubig den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Freitagsausgaben). „Damit sollen sie mundtot gemacht werden.“

Unter Einschüchterungsklagen verstehen Juristen offensichtlich unbegründete Klagen. Sie zielen laut Justizministerium darauf ab, missliebige Beiträge zur öffentlichen Meinungsbildung zu unterdrücken. Auf Englisch werden diese Klagen als „SLAPP“ bezeichnet, „Strategic Lawsuits Against Public Participation“.

SLAPP-Verfahren seien geeignet, „den freien öffentlichen Meinungsbildungsprozess zu gefährden“, heißt es in dem Gesetzentwurf, den das Justizministerium an diesem Freitag veröffentlichen will und über den die Funke-Zeitungen berichten. Ziel der Klagen ist es demnach, Betroffene davon abzuhalten, „von der grundrechtlich verbürgten Meinungs- und Pressefreiheit praktischen Gebrauch zu machen“. Mit dem Gesetz setzt Deutschland eine entsprechende Richtlinie der Europäischen Union um.

Justizministerin Hubig hob hervor, dass die Klagemöglichkeit auch mit dem neuen Anti-SLAPP-Gesetz bestehen bleibe. „Aber wenn das Gericht eine missbräuchliche Klage erkennt, kann es Hürden für den Kläger einbauen, etwa durch höhere Gebühren.“ So sieht es der Gesetzentwurf vor. In der Kostenentscheidung soll das Gericht demnach der Klägerin oder dem Kläger als Sanktion eine besondere Gerichtsgebühr auferlegen können. „

Außerdem sollen solche Verfahren schneller erledigt werden, und die Kläger sollen den Beklagten die Kosten zur Abwehr der Klage in erweitertem Umfang ersetzen müssen“, sagte Hubig. „Gerichtsverfahren dürfen nicht dazu missbraucht werden, Menschen, die sich öffentlich engagieren, das Leben schwerzumachen.“

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Stefanie Hubig (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Stefanie Hubig

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Die genannten Organisationen, Parteien oder Institutionen sind:

Bundesjustizministerium, SPD, Funke-Mediengruppe, Europäische Union

Wann ist das Ereignis passiert?

Nicht erwähnt.

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Die Orte, an denen das beschriebene Ereignis stattfindet oder stattfand, sind: Berlin, Deutschland.

Worum geht es in einem Satz?

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig will mit einem neuen Gesetz gegen Einschüchterungsklagen vorgehen, um die Meinungsfreiheit in Deutschland zu schützen und es betroffenen Journalisten sowie Organisationen zu erleichtern, sich gegen missbräuchliche Klagen zu verteidigen.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

Der Hintergrund für das beschriebene Ereignis ist der Schutz der Meinungsfreiheit in Deutschland. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig will mit einem neuen Gesetz gegen sogenannte Einschüchterungsklagen (SLAPP) vorgehen, die dazu dienen, Organisationen, Journalisten und Wissenschaftler durch missbräuchliche Klagen zum Schweigen zu bringen. Diese Klagen gefährden den öffentlichen Meinungsbildungsprozess und sollen im Einklang mit einer EU-Richtlinie reguliert werden.

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

Im Artikel wird beschrieben, dass Bundesjustizministerin Stefanie Hubig mit einem neuen Gesetz gegen Einschüchterungsklagen, die die Meinungsfreiheit gefährden, vorgehen will. Die Politik reagiert positiv, da das Gesetz darauf abzielt, den freien öffentlichen Meinungsbildungsprozess zu schützen und ein Umdenken bei Gerichtsverfahren zu fördern.

Welche Konsequenzen werden genannt?

Einschüchterungsklagen, missbräuchliche Klagen, Unterdrückung missliebiger Beiträge zur öffentlichen Meinungsbildung, Gefährdung des freien öffentlichen Meinungsbildungsprozesses, Abhaltung der Betroffenen von der Nutzung der Meinungs- und Pressefreiheit, höhere Gebühren für Kläger, schnellere Erledigung solcher Verfahren, Kostenersatz für Beklagte, Missbrauch von Gerichtsverfahren.

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig zitiert. Sie sagt, dass zehntausende Menschen in Deutschland mit "missbräuchlichen Klagen überzogen" würden, um sie "mundtot zu machen". Hubig betont, dass ihr neues Gesetz gegen Einschüchterungsklagen die Meinungsfreiheit besser schützen soll.

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